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Biogas

Lähmende Unsicherheit bei Gärrest-Lagerkapazität

LEE warnt: Betreiber in Niedersachsen riskieren bei aktueller Gesetzeslage illegalen Anlagenbetrieb.

Lesezeit: 2 Minuten

Wenn nicht noch im Dezember eine Einigung zwischen dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium und den Betreibern von Biogasanlagen erzielt wird, laufen diese Ge- fahr, ihre Anlagen ab Januar 2020 in illegal zu betreiben. Darauf weist der Fachverband Biogas hin. Hintergrund ist ein Passus der Niedersächsischen Düngeverordnung, der vorschreibt, dass Betriebe mit einem Viehbesatz von mehr als 3 GV pro Hektar oder ohne eigene Aufbringungsfläche Gülle und Gärprodukte künftig neun Monate lagern müssen. Bislang galt eine Lagerdauer von 6 Monaten als angemessen.

Niedersachsen erkennt Lieferverträge nicht an

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Anders als das Bundeslandwirtschaftsministerium teilt das niedersächsische Ministerium die Auffassung nicht, dass auch Lieferverträge als Nachweisflächen für die Ausbringung verwendet werden können. Die Biogasanlagenbetreiber laufen aktuell Gefahr, dass ihre Anlage bei zu geringer Lagerkapazität ihre Leistung reduzieren müssen.

Dazu Silke Weyberg, LEE-Geschäftsführerin: “Wir empfehlen allen Betreibern dringend, ihre zuständigen Behörden zu kontaktieren und sich möglichst die Bestätigung einzuholen, dass ausreichend Lagerkapazität vorhanden ist. Die Politik muss unsere Betreiber, die massiv zur Treibhausgasreduzierung beitragen, jetzt unterstützen. Sonst sind die Anlagenbetreiber in ihrer Existenz gefährdet, und von der Landesregierung ausgegebenen Klimaschutzziele werden unerreichbar.“

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