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Landessolargesetz RLP: "Photovoltaik-Pflicht nicht auf Agrarflächen abwälzen!"

Die Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern und Parkplätzen darf nicht durch die Verpachtung von Freiflächen für eine spätere Photovoltaiknutzung abgegolten werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Regierungsfraktionen im rheinland-pfälzischen Landtag haben ein Landessolargesetz auf den Weg gebracht, das in dieser Woche im Rahmen einer Anhörung vertieft und in der kommenden Woche im zuständigen Ausschuss behandelt werden soll.

Im Vorfeld hat sich der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, an die Landtagfraktionen gewandt und um Klarstellung gebeten: Die Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern und Parkplätzen darf nicht durch die Verpachtung von Freiflächen für eine spätere Photovoltaiknutzung abgegolten werden. Der Gesetzentwurf enthält diesbezüglich eine unklare Regelung, die bereits von anderer Seite als äußerst positiv begrüßt wurde.

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„Es kann nicht sein“, so Horper, „dass die an sich positive Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen auf geeigneten neuen Gebäuden und Parkplätzen auf dem Rücken der Landwirtschaft abgegolten wird. Dies widerspricht dem Ziel, den Flächenverbrauch zu senken und landwirtschaftliche Nutzflächen zu schonen.“

Darüber hinaus brachte Horper sein Unverständnis darüber zum Ausdruck, dass zwar private Gebäude und Parkplätze in die Pflicht zur Errichtung von Solaranlagen einbezogen, aber alle öffentlichen Vorhabenträger davon ausgenommen werden sollen. Dies sei gerade keine Vorbildfunktion von Land, Kreisen, Städten und Kommunen, so Horper. Er warb dafür, auch alle öffentlichen Vorhaben in die Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen einzubeziehen. Nur so könne die Energiewende auf vielen Schultern bewältigt werden.

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