Landwirte enttäuscht: Wann werden 5.000 ha Freiflächenphotovoltaik genehmigt?
Die angekündigten 5.000 ha zusätzliche Freiflächenfotovoltaik-Fläche sind in Mecklenburg-Vorpommern immer noch nicht zugeteilt. Wird das Verfahren nun beschleunigt?
Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern sind von ihrer Landesregierung bitter enttäuscht: Sie hatte Anfang 2021 im Landtag beschlossen, 5.000 ha für Freiflächenphotovoltaik zuzulassen. Bislang ist aber noch nicht viel passiert, so das Ergebnis einer kleinen Anfrage der Grünen an die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern, die im Juli 2022 beantwortet wurde.
Jetzt berichtet das pv magazine, dass sich Landeswirtschafts- und -energieminister Reinhard Meyer (SPD) in die Debatte eingeschaltet hat. Die Bearbeitung der mittlerweile 70 Anträge, die zusammen 4.800 ha umfassen, soll nun beschleunigt werden.
Als Minister habe er ab 1.9. eine neue Regelung durchgesetzt, so pv magazine. „Wenn ein Antrag innerhalb von vier Wochen in der internen Behördenabstimmung nicht entsprechend beantwortet wird, gilt das als Zustimmung“, habe Meyer im Schweriner Landtag erklärt.
Kriterien wie durchschnittlich max. 40 Bodenpunkte
Erreicht werden sollen die 5.000 ha zusätzliche Freiflächenphotovoltaik über ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren von der Raumordnung. Als grundsätzliche Voraussetzungen für eine Genehmigung im Rahmen dieses Verfahrens nennt das Wirtschaftsministerium verbindliche Kriterien wie z.B. die Mitwirkungsbereitschaft der Gemeinde, das Einverständnis des Landwirts, max. 40 Bodenpunkte, Wiederaufnahme der landwirtschaftlichen Nutzung nach Ende der PV-Nutzung, max. Größe 150 ha.
Neben diesen Anforderungen müssen 100 Punkte aus einer gesonderten Liste von Auswahlkritierien erfüllt sein. Beispiele: 30 Punkte für fortschrittliche Kommunal – und/oder Bürgerbeteiligung, 10 Punkt für höchstens 20 BP, 20 Punkte für gemeindlichen Nutzen über die Gewerbesteuereinnahmen hinaus.
Auf Basis der Kriterien wurde die Bauleitplanverfahren vielerorts eingeleitet und die Anträge auf Zielabweichung an die Ämter für Raumordnung und Landesplanung gesendet, heißt es in der kleinen Anfrage. Die Ämter unterziehen die Anträge einer Vorprüfung und leiten sie dann an das ehemalige Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung beziehungsweise das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit weiter.
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Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern sind von ihrer Landesregierung bitter enttäuscht: Sie hatte Anfang 2021 im Landtag beschlossen, 5.000 ha für Freiflächenphotovoltaik zuzulassen. Bislang ist aber noch nicht viel passiert, so das Ergebnis einer kleinen Anfrage der Grünen an die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern, die im Juli 2022 beantwortet wurde.
Jetzt berichtet das pv magazine, dass sich Landeswirtschafts- und -energieminister Reinhard Meyer (SPD) in die Debatte eingeschaltet hat. Die Bearbeitung der mittlerweile 70 Anträge, die zusammen 4.800 ha umfassen, soll nun beschleunigt werden.
Als Minister habe er ab 1.9. eine neue Regelung durchgesetzt, so pv magazine. „Wenn ein Antrag innerhalb von vier Wochen in der internen Behördenabstimmung nicht entsprechend beantwortet wird, gilt das als Zustimmung“, habe Meyer im Schweriner Landtag erklärt.
Kriterien wie durchschnittlich max. 40 Bodenpunkte
Erreicht werden sollen die 5.000 ha zusätzliche Freiflächenphotovoltaik über ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren von der Raumordnung. Als grundsätzliche Voraussetzungen für eine Genehmigung im Rahmen dieses Verfahrens nennt das Wirtschaftsministerium verbindliche Kriterien wie z.B. die Mitwirkungsbereitschaft der Gemeinde, das Einverständnis des Landwirts, max. 40 Bodenpunkte, Wiederaufnahme der landwirtschaftlichen Nutzung nach Ende der PV-Nutzung, max. Größe 150 ha.
Neben diesen Anforderungen müssen 100 Punkte aus einer gesonderten Liste von Auswahlkritierien erfüllt sein. Beispiele: 30 Punkte für fortschrittliche Kommunal – und/oder Bürgerbeteiligung, 10 Punkt für höchstens 20 BP, 20 Punkte für gemeindlichen Nutzen über die Gewerbesteuereinnahmen hinaus.
Auf Basis der Kriterien wurde die Bauleitplanverfahren vielerorts eingeleitet und die Anträge auf Zielabweichung an die Ämter für Raumordnung und Landesplanung gesendet, heißt es in der kleinen Anfrage. Die Ämter unterziehen die Anträge einer Vorprüfung und leiten sie dann an das ehemalige Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung beziehungsweise das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit weiter.