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Braunschweig

Leichte Zunahme von Photovoltaikanlagen auf Ackerland

Die Photovoltaik-Gebote im Jahr 2018 beanspruchen 264 ha zuvor landwirtschaftlich genutzter Flächen in benachteiligten Gebieten. Hinzu kommen landw. Areale entlang von Autobahnen und Schienen

Lesezeit: 2 Minuten

Die Installation von Photovoltaik-(PV)-Anlagen auf Landwirtschaftsflächen in benachteiligten Gebieten bleibt weiterhin attraktiv. Im Rahmen der Ausschreibungen 2018 sind Gebote erfolgreich gewesen, die die Installation von PV-Anlagen auf 264 ha zuvor landwirtschaftlich genutzten Flächen (LF) in benachteiligten Gebieten Bayerns und Baden-Württembergs vorsehen. Das sind 5 ha mehr als im Vorjahr.

Die beiden süddeutschen Bundesländer waren bislang die einzigen beiden Länder, die hierzulande diese Möglichkeit auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten zugelassen haben. Zusammen mit Flächen von 110 m-Randstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen, die zuvor vermutlich ebenfalls landwirtschaftlich genutzt wurden, belief sich die im vergangenen Jahr hinzugekommene Inanspruchnahme von LF auf rund 449 ha. Das geht aus einer Studie des Thünen-Instituts (TI) für Ländliche Räume hervor.

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Demnach werden aufgrund der 2018 durchgeführten Ausschreibungen insgesamt 807 ha Freifläche für PV-Anlagen verwendet. Der Großteil der Anlagen ist wie bereits in den Vorjahren auf Bayern, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern konzentriert. Studienautor Andreas Tietz zufolge wird das im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 definierte Ausbauziel von jährlich 2,5 GW bei der Photovoltaik seit 2015 regelmäßig nicht erreicht. Im Jahr 2017 habe der Ausbau bei insgesamt 1,7 GW gelegen.

Die Gemeinden entscheiden

Im Hinblick auf die Tatsache, dass offenbar zunehmend PV-Anlagen geplant werden, die ohne EEG-Zuschläge auskommen, wird diese Förderung nach Tietz‘ Einschätzung in absehbarer Zukunft, zumindest in Regionen mit sehr niedrigen Pacht- und Kaufpreisen auf ertragsarmen Standorten eine schwindende Rolle spielen für die Frage, ob LF für den großflächigen Bau von PV-Freiflächenanlagen in Anspruch genommen werde.

Beispielsweise sei ein Projekte in Brandenburg bekannt, wo großflächige PV-Anlagen, die ohne EEG-Zuschläge auskommen, auf mehr als 100 ha Agrarfläche durch landwirtschaftliche Unternehmer unter Ausnutzung des Landwirte-Privilegs nach §35 Baugesetzbuch errichtet werden sollen. Sofern raumordnerisch keine anderen Belange dem Vorhaben entgegenstünden, entscheide allein die Gemeinde über die baurechtliche Genehmigung einer solchen Anlage.

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