Frage: Wir planen eine 75 KW Biogasanlage. Daran wird ein Blockheizkraftwerk angeschlossen, dass 100 KW hat. Wie viel Strom wird uns dann vergütet? Wie sieht es mit dem Strom aus, der vielleicht über die im Schnitt erzeugten 657.000 KWH verkauften Menge hinausgeht? Wird das gar nicht vergütet, oder nur zu Marktpreisen?
Antwort: Mit dieser Anlagenkombination haben Sie nach dem neuen EEG einen Anspruch auf die EEG-Förderung bis zu einer Strommenge von 657.000 kWh. Für die darüberhinausgehende Strommenge besteht kein Anspruch auf die EEG-Förderung. Diesen müssen Sie zu Marktpreisen verkaufen. Alternativ könnten Sie den überschüssigen Strom auch selbst nutzen (Eigenversorgung). Unklar ist allerdings, ob sich die vergütete Strommenge im Verhältnis des selbst verbrauchten Stroms zum insgesamt erzeugten Strom verringert.
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Frage: Wir planen eine 75 KW Biogasanlage. Daran wird ein Blockheizkraftwerk angeschlossen, dass 100 KW hat. Wie viel Strom wird uns dann vergütet? Wie sieht es mit dem Strom aus, der vielleicht über die im Schnitt erzeugten 657.000 KWH verkauften Menge hinausgeht? Wird das gar nicht vergütet, oder nur zu Marktpreisen?
Antwort: Mit dieser Anlagenkombination haben Sie nach dem neuen EEG einen Anspruch auf die EEG-Förderung bis zu einer Strommenge von 657.000 kWh. Für die darüberhinausgehende Strommenge besteht kein Anspruch auf die EEG-Förderung. Diesen müssen Sie zu Marktpreisen verkaufen. Alternativ könnten Sie den überschüssigen Strom auch selbst nutzen (Eigenversorgung). Unklar ist allerdings, ob sich die vergütete Strommenge im Verhältnis des selbst verbrauchten Stroms zum insgesamt erzeugten Strom verringert.