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Windenergie

Lies will fixe Vergütung für Altanlagen

Es sei für den Klimaschutz sinnvoll, alte Windräder weiter zu betreiben, sagt Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies und fordert eine Vergütung von 4,34 ct/kWh für sieben Jahre.

Lesezeit: 2 Minuten

Der drohende Rückbau von Altanlagen ab Ende des Jahres kann sich massiv auf die Energiewende sowie die Klimaschutzziele auswirken, befürchtet Niedersachsens Umwelt- und Energieminister Olaf Lies. Die Anlagen könnten stillgelegt werden, weil für viele von ihnen die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausläuft. „In nächster Zukunft werden absehbar mehr ältere Windanlagen aus der Förderung herausfallen als neue Windanlagen hinzukommen. Dabei wollen wir doch alles tun, um die Windenergie auszubauen und somit den Klimaschutz zu stärken", warnte Lies angesichts der Energie-Debatte am Freitag im Bundesrat: Daher fordert er die Bundesregierung zum Handeln auf: „Wir brauchen die alten Windanlagen weiter am Netz. Denn die Windenergie ist die tragende Säule der Energiewende".

Bis zu 24.000 MW betroffen

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Allein 2020 sind in Niedersachsen alte Windanlagen mit einer Leistung von 1100 MW betroffen, bundesweit geht es um knapp 4000 MW. „Und mit Blick auf die Klimaziele 2030 sieht es noch dramatischer aus", schlägt Lies Alarm: „Wenn wir jetzt nicht handeln, verlieren wir bis 2030 in Niedersachsen fast 6000 MW und bundesweit sogar über 24.000 MW an installierter Stromleistung". Das seien rund 50 Prozent der aktuell installierten Windenergieleistung.

Ideal wäre, an den Standorten der Altanlagen neue zu bauen. Aber: „Neue Anlagen werden in den meisten Fällen stärker und damit größer - und erfüllen oft nicht die aktuellen Anforderungen an Vorgaben für Abstände, Lärm und Emissionen", weist er auf die Konfliktlage hin.

Fixe Vergütung für sieben Jahre

Lies fordert deshalb, den Weiterbetrieb von Alt-Anlagen, die sich ohne EEG-Vergütung nicht lohnen, weiter wirtschaftlich abzusichern. Er schlägt dazu vor, dass den Betreibern von Altanlagen eine Option eingeräumt wird, ihre Stromproduktion weiterhin zu einem fest vorgegebenen Fixpreis an die Netzbetreiber weitergeben zu können - für maximal sieben Jahre. Der Fixpreis sollte 4,34 Cent pro Kilowattstunde betragen. „Das sichert den weiteren Betrieb der Alt-Anlagen dort, wo ein Repowering nicht möglich ist und es sichert zweitens zugleich die Möglichkeit, die Klimaziele 2030 zu erreichen", betont er.

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