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Marktstammdatenregister startet: Alle EEG-Anlagen betroffen

Das neue Meldeportal für Energieanlagen ist online. Alle Anlagenbetreiber müssen jetzt aktiv werden. Sie haben aber zwei Jahre Zeit, um ihre Anlage dort zu registrieren.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesnetzagentur hat am 31. Januar 2019 das Internetportal „Marktstammdatenregister“ gestartet (www.marktstammdatenregister.de). Es soll einen umfassenden Überblick über die Anlagen und Akteure des deutschen Strom- und Gasmarktes geben. Alle Anlagenbetreiber müssen sich und ihre Anlagen dort registrieren. Betroffen sind circa zwei Millionen Anlagen, darunter 1,7 Millionen Photovoltaikanlagen.

„Viele Meldepflichten des Strom- und Gasmarktes werdenvereinfacht und gebündelt“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Indem wir die Daten zentral erfassen, bauen wir Bürokratie ab und verbessern die Datenqualität und Transparenz. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Weiterentwicklung der Energiewende.“

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Welchen Sinn hat das Marktstammdatenregister?

Das Register stellt den Anlagenbetreibern, den Netzbetreibern, der Politik, den Behörden und der interessierten Öffentlichkeit erstmals die aktuellen Stammdaten zur Strom- und Gasversorgung bereit. Zwischen den Akteuren vereinfacht das Register die Kommunikation. „Gute Stammdaten helfen, Strom und Gas effizient zu transportieren und zu vermarkten. So kann der Bau von Stromleitungen auf das erforderliche Minimum beschränkt werden“, ergänzt Homann.

Wer muss sich registrieren?

Alle Akteure des Strom- und Gasmarkts sind verpflichtet, sich selbst und ihre Anlagen zu registrieren. Bestandsanlagen müssen neu registriert werden, auch wenn sie bereits bei der Bundesnetzagentur gemeldet sind.

Solaranlagen, KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher und Notstromaggregate müssen genauso registriert werden wie Windenergieanlagen oder konventionelle Kraftwerke. Neben den Anlagenbetreibern müssen sich auch die sonstigen Akteure des Strom- und Gasmarktes registrieren, z.B. Netzbetreiber und Strom- und Gashändler.

Welche Informationen müssen angegeben werden?

Im Marktstammdatenregister werden ausschließlich Stammdaten eingetragen. Dazu gehören beispielsweise Standortdaten, Kontaktinformationen, technische Anlagendaten, Unternehmensform. Im Unterschied dazu können Daten, die energiewirtschaftliche Aktivitäten abbilden (z.B. produzierte Strommengen und Speicherfüllstände), nicht ins Marktstammdatenregister eingetragen werden.

Pflichten und Fristen

  • Sämtliche Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke (BHKW) und Batteriespeicher müssen in das neue Marktstammdatenregister eingetragen werden. Das gilt auch für Anlagen, die bereits seit vielen Jahren laufen.
  • Wenn Sie Ihre Anlage nicht online registrieren, verlieren Sie den Anspruch auf die EEG-Vergütung für Ihren Strom.
  • Das Marktstammdatenregister ist ab 31. Januar 2019 online. Wenn Ihre Anlage bereits läuft, sollten Sie wegen anfänglich zu erwartender starker Auslastung des Registers später aktiv werden – Sie haben zwei Jahre Zeit.

Generell und vereinfachend gilt:

  • Bestehende EEG- und KWK-Anlagen mit einem Inbetriebnahmedatum vor dem 31.1.2019 haben für die Registrierung im MaStR 24 Monate Zeit (bis zum 31.1.2021).
  • Neue EEG- und KWK-Anlagen mit einem Inbetriebnahmedatum ab dem 31.1.2019 haben für die Registrierung 1 Monat Zeit nach der Inbetriebnahme.

Wo erhalten Sie weitere Infos und Hilfe?

  • Weitere Daten und Fakten zum Marktstammdatenregister finden Sie zusammengefasst in einem Factsheet unter: www.bundesnetzagentur.de/mastr
  • Die Verbraucherzentrale NRW hat das Thema auch gut aufbereitet und gibt auch Tipps zur Registrierung. Auch sie rät dazu, die Registrierung wegen des zu erwartenden Ansturms in der zweiten Hälfte 2019 vorzunehmen.

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