Biogasanlagen können einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten, wenn sie emissionsarm betrieben werden. Allerdings könnten sie aufgrund von zum Teil veralteter oder unzureichender Technik aber auch erhebliche klimarelevante Methanemissionen verursachen. Etwa fünf Prozent des in Biogasanlagen produzierten Methans entweiche unkontrolliert in die Atmosphäre, kritisiert das Umweltbundesamt (UBA) in einem neuen Positionspapier zu Biogasanlagen.
Die Emissionen stammten laut UBA sowohl aus den Biogasmotoren, die zur Stromgewinnung eingesetzt werden, als auch aus offenen Gärrestelagern sowie aus diffusen Quellen wie Leckagen und Aggregaten zur Gärrestbehandlung. Damit könnten Biogasanlagen in der Gesamtbetrachtung sogar mehr Emissionen an klimaschädlichen Gasen verursachen als einsparen, heißt in dem Rundumschlag der Behörde gegen die Technologie.
Gefahr durch entzündbare Gase und wassergefährdende Stoffe
Biogasanlagen seien aber auch komplexe Anlagen mit erheblichem Gefährdungspotenzial. Denn in Biogasanlagen würden große Mengen extrem entzündbarer Gase erzeugt, gespeichert und umgesetzt. Außerdem enthielten sie erhebliche Mengen allgemein wassergefährdender Stoffe, wie Gülle oder Gärreste.
Trotz dieses Gefährdungspotenzials seien bisher keine ausreichenden, rechtsverbindlichen Anforderungen zum Schutz von Umwelt und Nachbarschaft für die Errichtung und den sicheren Betrieb von Biogasanlagen festgelegt. Hier bestehe dringender Nachholbedarf.
In den vergangenen zehn Jahren war – gemäß Recherchen des Umweltbundesamtes – eine unverändert hohe Anzahl von 3,5 bis 5,5 Unfällen je 1.000 Biogasanlagen und Jahr zu verzeichnen. Mindestens 17 Beschäftigte wurden getötet und 74 Personen verletzt. Neben den Unfällen mit Personenschäden gingen aber auch von Unfällen, bei denen Substrate, Gülle oder Gärreste in zum Teil großen Mengen (bis zu 14.000 m3) freigesetzt werden, erhebliche Gefahren aus. Denn die auch als „Gülle-Tsunami“ bezeichneten Unfälle könnten Gebäude fluten, Fischsterben in Gewässern auslösen und Schutzgebiete erheblich schädigen. Prüfungen von Biogasanlagen haben in den letzten Jahren ergeben, dass zwischen ca. 70 und 85 Prozent der geprüften Biogasanlagen erhebliche sicherheitstechnische Mängel aufweisen.
UBA: "Heutige Vorschriften reichen nicht aus"
Eine umfassende Verminderung von Emissionen und Betriebsstörungen bei Biogasanlagen sei aus Sicht des Umweltbundesamtes nur durch eine rechtsverbindliche Biogasanlagen-Verordnung zu erreichen. Bereits geltende und kommende Regelungen seien zwar wichtige Schritte in die richtige Richtung, etwa die Novelle der Technischen Anleitung Luft (TA Luft), die 44. Bundesimmissionsschutzverordnung (44. BImSchV), die Technische Regel für Anlagensicherheit „Sicherheitstechnische Anforderungen an Biogasanlagen“ (TRAS 120) und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Dies sei aber insgesamt nicht ausreichend, wie das Umweltbundesamt in seinem Hintergrundpapier „Biogasanlagen: Sicherheitstechnische Aspekte und Umweltwirkungen“ erläutert.
Vorschläge des Umweltbundesamtes
Aus der Sicht des Umweltbundesamtes sollte in einer Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz für Biogasanlagen ein einheitlicher, anspruchsvoller Stand der Technik hinsichtlich Emissionsminderung, Energieeffizienz, Lärmminderung und Anlagensicherheit festgelegt werden. Die Verordnung soll Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit, den Betrieb, die Emissionsminderung, die Sicherheit, insbesondere die Betriebsorganisation, einschließlich der Fachkunde von Beschäftigten, die Eigenüberwachung und die Instandhaltung von Anlagen zur Erzeugung und Aufbereitung von Biogas beinhalten.