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Mehr Geld für neue Heizungen

Das Bundeswirtschaftsministerium will mit verbesserten Förderanreizen im Marktanreizprogramm die Energiewende auch im Wärmebereich voranbringen. Die neuen Fördersätze für Holz- oder Solarheizungen gelten ab 1. April 2015.

Lesezeit: 4 Minuten

Am 1. April gibt es mehr Geld für Holz- und Solarheizungen: Das Bundeswirtschaftsministerium hat das Marktanreizprogramm (MAP) zur Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt novelliert. Das Programm ist mit insgesamt 300 Mio. Euro ausgestattet. Es fördert private, gewerbliche und kommunale Investitionen in Heizungsanlagen oder Heizwerke, die erneuerbare Energien nutzen. Dabei geht es vor allem um den Heizungstausch im Gebäudebestand. Mit der Novelle will die Bundesregierung die Energiewende im Wärmemarkt beschleunigen, die derzeit kaum vorangeht. Die wichtigsten Neuerungen des neuen Programms: 


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  • Solarthermie:Die Verbesserung umfasst laut Netzwerk „Solarwärme für alle“ Ein- und Mehrfamilienhäuser ebenso wie Nichtwohngebäude, den Neubau und den Bestand, aber auch Warmwasseranlagen, Anlagen zur Heizungsunterstützung und für Prozesswärme im Gewerbe und in der Industrie. Im Vergleich zu der letzten Erhöhung im August 2012 sind die Fördersätze kräftig angehoben worden. So wurde die Mindestförderung für heizungsunterstützende Solarwärmeanlagen bis 14 Quadratmeter Kollektorfläche von 1.500 auf 2.000 Euro erhöht. Für größere Anlagen gibt es einen Zuschuss von 140 Euro je Quadratmeter anstatt bisher 90 Euro je Quadratmeter.

    Außerdem wurde der Begriff „Gebäudebestand“ neu definiert. Als bestehende Gebäude gelten jetzt solche, bei denen seit mindestens zwei Jahren ein anderes Heizsystem installiert ist, das mit einer regenerativen Anlage ersetzt oder unterstützt werden soll. Darüber hinaus erhalten Sonnen- und Solarhäuser, die zu mindestens der Hälfte mit Solarwärme beheizt werden, im Neubau und im Bestand eine Förderung im Rahmen der Innovationsförderung. Die Einschränkung auf Sonnenhäuser mit drei und mehr Wohneinheiten sowie Gewerbegebäude wurde aufgehoben.

  • Scheitholzvergaserkessel:Die Basisföderung beträgt pauschal 2000 Euro je Anlage. Als Innovaitonsförderung wird ein Brennwertkessel im Altbau oder ein Kessel mit Partikelabscheidung (Filter) werden mit 5250 Euro gefördert, im Neubau mit 3500 Euro (Brennwertkessel) bzw. 2000 € (Partikelabscheidung). Für die Nachrüstung von Brennwert- oder Filtertechnik in bestehenden Anlagen gibt es jeweils 750 Euro Zuschuss.

  • Hackschnitzelheizung: Die Basisförderung beträgt 3500 Euro je Anlage, die Innovationsförderung ist identisch mit der der Scheitholzvergaserkessel. Nur wird der Kessel mit Partikelabscheider im Neubau mit 3500 Euro gefördert.

  • Pelletheizungen:Die MAP-Basisförderung wird für Pelletkessel von 36 Euro pro kW auf 80 Euro/kW erhöht, teilt der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) mit. Gleichzeitig erhöht sich für Pelletheizungen und für Pelletkaminöfen mit Wassertasche die Mindestförderung jeweils um 600 Euro. Für Pelletkessel ohne Pufferspeicher beträgt sie mindestens 3.000 Euro, für Pelletkessel mit Pufferspeicher 3.500 Euro und für Pelletkaminöfen mit Wassertasche 2.000 Euro.

    Neu eingeführt werden Zuschüsse für Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung, u.a. Pelletlager, die Schornsteinerneuerung oder der Einbau eines Pufferspeichers bei Pelletkaminöfen mit Wassertasche. Der  Zuschuss beträgt 10 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 50 % der Basisförderung. Bei der Nachrüstung einer bereits früher geförderten Anlage gibt es eine Zusatzförderung von 100 bis 200 Euro.

    Auch Pelletheizungen mit Brennwertnutzung werden deutlich besser gefördert als bisher: In Bestandsgebäuden betragen die Zuschüsse bis zu 5.250 Euro (entspricht Basisförderung plus 50 %). Auch in Neubauten ist eine Förderung solcher Heizungen möglich, und zwar mit bis zu 3.500 Euro. Diese Innovationsförderung ist der einzige Fördertatbestand im Neubau, so der DEPV. Für die Nachrüstung von Brennwert- oder Filtertechnik in bestehenden Anlagen gibt es jeweils 750 Euro Zuschuss.
  • Kombination: Bei der Kombination einer Holzheizung (Scheitholz, Hackschnitzel, Pellets) mit Solarthermieanlage oder Wärmepumpe bzw. mit einem Wärmenetz gibt es einen Kombinationsbonus in Höhe von 500 Euro.

  • Biogas: Auch Wärmenetze in Neubaugebieten werden nun, wie vom Fachverband Biogas e.V. angeregt, gefördert. Die Aufbereitung von Biogas zu Biomethan wird zudem durch die Förderung von Leitungen, die das Rohgas zur Aufbereitungsanlage transportieren, gestärkt. 
Weitere Informationen zum Marktanreizprogramm finden Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie beim Bundeswirtschaftsministerium.




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