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Mehr Solarparks in Süddeutschland?

Mit entsprechenden Verordnungen wollen Bayern und Baden-Württemberg Freiflächen-Solaranlagen auf landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten zulassen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg wollen wieder mehr Photovoltaikprojekte auf landwirtschaftlichen Flächen zulassen. So hat beispielsweise die Bayerische Staatsregierung in der Kabinettssitzung am 7. März 2017 die Verordnung über Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen beschlossen.„Mit der Verordnung schaffen wir als eines der ersten Bundesländer die Voraussetzungen, dass sich Photovoltaik-Projekte auf Acker- und Grünlandflächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur beteiligen können“, sagte Bayerns Energieministerin Ilse Aigner. Das soll die  Wettbewerbschancen Bayerns in den Ausschreibungen steigern und den weiteren Ausbau von Freiflächenanlagen in Bayern sichern.


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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 erlaubt den Ländern erstmals, die Flächenkulisse für die Errichtung von Solaranlagen um Acker- und Grünlandflächen zu erweitern. Bayern habe diese Länderöffnungsklausel bei den Verhandlungen über das EEG 2017 durchgesetzt. Ohne die Erweiterung der Flächenkulisse wären Photovoltaik-Freiflächenanlagen nach dem EEG 2017 nur auf versiegelten Flächen, Konversionsflächen, Seitenrandstreifen (110 Meter) entlang Autobahnen und Schienenwegen und Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben förderfähig gewesen.


Auf den geeigneten Flächen dieser Kategorien wurden in den letzten Jahren bereits sehr viele Photovoltaikanlagen errichtet. Dafür geeignete und kostengünstige Flächen würden in Bayern mittlerweile knapp, teilt das Wirtschaftsministerium mit. „Bei der aktuell beschränkten Gebietskulisse erfolgen Zuschläge vor allem an Anlagen auf Konversionsflächen in Ostdeutschland, die besonders wettbewerbsfähige Angebote abgeben können, zeigen die bisherigen Ausschreibungen für Photovoltaik-Anlagen. Das wollen wir mit der Verordnung ändern“, so Aigner weiter.


Bereits an der zweiten Ausschreibungsrunde 2017 mit dem Gebotstermin 1. Juni 2017 könnten nun auch bayerische Projekte auf Acker- und Grünlandflächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten teilnehmen.


Allerdings will das Ministerium verhindern, dass zu viele landwirtschaftlich und naturschutzfachlich wertvolle Flächen bebaut werden. Daher dürfen jährlich maximal dreißig Projekte auf Acker- und/oder Grünlandflächen in den konkreten Ausschreibungsrunden von der Bundesnetzagentur bezuschlagt werden. Ausgeschlossen sind zudem Flächen, die als Natura 2000-Gebiet festgesetzt oder Teil eines Biotops im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind.


Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) begrüßt jüngste die Initiativen der südlichen Bundesländer, die Standortwahl für ebenerdig errichtete Solarparks zu erleichtern. Neben Bayern hatte in den letzten Tagen auch die Landesregierung in Baden-Württemberg eine entsprechende Verordnung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen beschlossen. „Eine größere Auswahl an möglichen Standorten für Solarkraftwerke ist wichtig, um Solarstrom möglichst verbrauchsnah und preiswert erzeugen zu können“, sagt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.


Der BSW hat jüngst seinen Leitfaden für die Planung von Solarparks aktualisiert. Es handelt sich dabei um eine Anwendungshilfe für das Verfahren, die Ermittlung der Förderhöhe und die Flächenkulisse, ergänzt um viele Praxistipps. Hinweise zur Umsetzung und Anwendung der EU-Richtlinie REMIT sind in dem Leitfaden ebenfalls enthalten. Solarunternehmen finden in dem Leitfaden der Autoren des renommierten Anwaltsbüros Gaßner, Groth, Siederer & Coll. eine fundierte Vorbereitungsgrundlage für die Teilnahme an Ausschreibungsrunden und zur Abgabe eines gültigen Gebots. Die Publikation kann direkt im BSW-Solar Shop bestellt werden.

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