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topplus Mehr Gestaltungsfreiheit

Merz schafft Heizungsgesetz nun doch ab

Nun also doch: Die künftige Koalition hat sich darauf geeinigt, das unbeliebte Heizungsgesetz wieder abzuschaffen. Hausbesitzer dürfen wieder individueller und flexibler über ihre Heizung entscheiden.

Lesezeit: 2 Minuten

Das seit 2024 geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird wieder abgeschafft. Darauf haben sich Union und SPD in ihren Koalitionsverhandlungen geeinigt. Die SPD hat damit ihre ablehnende Haltung aufgegeben, berichtet die Frankfurter Rundschau.

Zur Erinnerung: Das Heizungsgesetz macht bislang strenge Vorgaben zur Heizungsart. Jede neu eingebaute Heizung muss auf Basis von 65 % erneuerbarer Energien betrieben werden. Die zahlreichen kleinteiligen Regelungen, die als bürokratisch und schwer umsetzbar galten, hatten zu viel Frust geführt. Damit ist jetzt Schluss.

CO2-Reduzierung bleibt Ziel

Die künftige Regierung wird aber nicht um neue Klimaschutzmaßnahmen herumkommen, stellt die Zeitung weiter fest. Die sollen aber nun technologieoffener, flexibler und einfacher sein, sagt die Koalition.

Konkret sollen die Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Reduktion von Treibhausgasemissionen in Gebäuden stärker auf ihre tatsächliche Wirksamkeit hin überprüft werden. Ziel ist es, den Klimaschutz im Gebäudebereich zu stärken und gleichzeitig den Bürgern mehr Flexibilität bei der Wahl ihrer Heiztechnologien zu bieten, heißt es.

Hausbesitzer bekommen wieder mehr Gestaltungsfreiheit

Im Koalitionsvertrag ist verankert, dass die Sanierungs- und Heizungsförderung für Verbraucher beibehalten werden soll. Die Flexibilität des neuen Gesetzes soll es den Bürgern erleichtern, individuelle Lösungen zu finden, die ihren spezifischen Bedürfnissen und Möglichkeiten entsprechen. Auch neue Übergangsfristen sollen Inhalt des neuen Gesetzes sein, schreibt die FR.

Das Kunststück wird sein, den Gebäudebereich nachhaltiger zu gestalten und gleichzeitig die wirtschaftliche Belastung für die Bürger so gering wie möglich zu halten. Wer Immobilien erbt, soll die energetischen Sanierungskosten beispielsweise von der Steuer absetzen können.

Mehr aus dem Kolaitionsvertrag zum Thema Energie lesen Sie hier:

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