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Neuregelung

Müssen künftig noch alle Windräder dauerhaft blinken?

Die Grünen haben nachgefragt, wie weit die weit die Neuregelung der bedarfsgesteuerten Nachtbeleuchtung (BNK) von Windrädern gediehen ist.

Lesezeit: 2 Minuten

Im Januar wird sich die Bundesregierung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen befassen. Konkret geht es um eine Regelung zur bedarfsgesteuerten Nachtbeleuchtung (BNK) von Windrädern. Im Anschluss erfolgt die Weiterleitung des Kabinettbeschlusses an den Bundesrat, teilt die Bundesregierung mit.

Installierte BNK-Systeme behalten demnach ihre Zulassung. Bereits bestehende Anerkennungen von Neuinstallationen von BNK-Systemen seien noch fünf Jahre ab Inkrafttreten der AVV n.F. gültig.

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Hintergrund ist eine Anfrage der Grünen, wie es mit einem Zeitplan für solch eine Änderung aussieht. Denn mit dem Energiesammelgesetz (EnSaG) hat der Gesetzgeber die verpflichtende Einführung einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) für alle Windenergieanlagen mit Frist zum 1. Juli 2020 festgeschrieben.

Ziel war es, das nächtliche Dauerblinken von Windrädern zeitnah zu beenden. Infolge dieser gesetzlichen Regelung muss die Verwaltungsvorschrift entsprechend angepasst werden. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat nunmehr einen entsprechenden Entwurf der AVV vorgelegt und das Anhörungsverfahren für Verbände und Länder durchgeführt. Parallel dazu hat die zuständige Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Entscheidung der 6. Beschlusskammer herbeigeführt, der die absehbar nicht einzuhaltende Fristsetzung für die Realisierung der BNK für zunächst ein Jahr bis Juli 2021 verlängert hat – und implizit eine weitere Verlängerung dieser Frist nicht ausgeschlossen.

Laut einem Energate-Artikel vom 24. Oktober 2019 begründet die BNetzA die Fristverlängerung mit dem fehlenden Angebot: „Die derzeit am Markt aktiven Hersteller seien nicht in der Lage, alle Neu- und Bestandsanlagen mit einem luftverkehrsrechtlich zugelassenen BNK-System auszustatten. Ganz konkret rügt die Behörde die rechtliche Unsicherheit hinsichtlich der technischen Anforderungen, die die Systeme erfüllen müssen“, zitieren die Grünen.

Weiter wird in dem Artikel der Bundesregierung vorgeworfen, nicht die notwendige Klarheit bei der technischen Umsetzung geschaffen zu haben. Vor diesem Hintergrund hat sich laut den Grünen eine Verunsicherung in der Branche ergeben, die dazu führt, dass aktuell kaum BNK-Projekte realisiert werden. Im Mittelpunkt steht dabei die ungeklärte Frage der luftsicherheitstechnischen Voraussetzungen für die Genehmigung der BNK und die Umsetzung der im Gesetz erwähnten transpondergestützten Systeme.

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