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Müssen Landwirte die Einspeisevergütung zurückzahlen?

Über 100 Landwirte in Schleswig-Holstein sind von der SH Netz AG aufgefordert worden, die Einspeisevergütung für Solarstrom zurückzuzahlen, da sie die Anlage nicht bei der Bundesnetzagentur angemeldet hätten. Das könnte einige in den Ruin stürzen.

Lesezeit: 3 Minuten

In Schleswig-Holstein droht über hundert Landwirten die Rückzahlung der Vergütung, die sie für eingespeisten Solarstrom erhalten haben. Denn der Netzbetreiber, die Schleswig-Holstein Netz AG, hat festgestellt, dass ein Teil der Betreiber ihre Anlagen nicht bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) gemeldet haben. Dieser kleine Formfehler hat große Auswirkungen: Die Landwirte sollen die komplette Vergütung vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme bis heute bzw. bis zu dem Datum zurückzahlen, an dem sie die Anlage angemeldet haben. Statt der sonst üblichen Vergütung in der Höhe von etwa 10 bis 19 ct (je nach Inbetriebnahmedatum) pro Kilowattstunde (kWh) will der Netzbetreiber nur den Börsenstrompreis von 3 bis 5 ct/kWh zahlen, wie es das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in diesem Fall vorsieht. Diese Zahlung reicht für die Finanzierung der Anlage nicht aus, einige Betreiber ständen vor dem Ruin. Auch die Banken sind laut Marktbeobachter sehr besorgt.


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Anlagen aus dem Jahr 2012 betroffen


Bislang betroffen sind Anlagen, die nach dem 1. April 2012 in Betrieb gegangen sind – dem Datum, an dem die EEG-Novelle 2012 in Kraft trat. Mit der Meldung zum Anlagenregister will die Bundesregierung den Zubau neuer Anlagen kontrollieren. Seit 2012 passt sie je nach Zubau alle drei Monate die Vergütungshöhe an – je mehr neu installiert wird, desto schneller sinkt die Vergütung für jeweils neue Anlagen ab. Die Meldepflicht besteht seit dem Jahr 2009 und wurde bei der Novelle des EEG für den Bereich Photovoltaik im EEG 2012 konkretisiert.


Bis über 700.000 Euro gefordert


„Die mir bekannten Rückforderungen betreffen wenige 10.000 bis über 700.000 Euro pro Betreiber, einige stehen vor einer Katastrophe“, beschreibt Rechtsanwalt Jens-Ulrich Kannieß von der Kanzlei Kannieß, Ruge und Sannig aus Meldorf, der bereits über 100 Mandanten in dieser Sache berät. Er rät den Landwirten dringend, zu kontrollieren, ob eine Meldung bei der BNetzA vorliegt und wenn nicht, diese sofort nachzuholen.  


Unachtsamkeit mit großen Folgen


Seiner Einschätzung nach haben viele Landwirte und selbst die Elektro-Installateure die Bedeutung der Meldung bei der BNetzA schlicht unterschätzt und sie vergessen oder nicht ernst genommen in der Annahme, dass es sich um reine Statistik handelt. Da das EEG aber auf Basis der Meldungen die Vergütung festlegt, ist sie sehr wichtig. „Die Anlage ohne Meldung bei der BNetzA zu betreiben ist, wie Auto ohne Zulassung zu fahren“, macht er die Tragweite deutlich. Er schließt aber nicht aus, dass den Netzbetreiber auch eine Mitschuld trifft. Andere Netzbetreiber hätten sich vor der Auszahlung der Vergütung die Bestätigung der BNetzA vorlegen lassen. Die Schleswig-Holstein Netz AG hat das nicht oder nicht konsequent gemacht. Kannieß prüft zumindest weitere rechtliche Schritte. Auch die Landwirte wollen jetzt über den Bauernverband und die Landespolitik eine Lösung herbeiführen.

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