Für die erneuerbaren Energien beginnt im kommenden Jahr eine neue Zeitrechnung: die Post-EEG-Zeit. Gemeint ist der Wegfall der zwanzigjährigen Stromvergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Auswirkungen sind heute schon zu spüren:
Windmüller lassen ihre Altanlagen für den Weiterbetrieb auf Standsicherheit prüfen.
Sie schließen Abnahmeverträge mit Ökostromvermarktern ab.
Parkbetreiber investieren in Elektrolysen, um Wasserstoff zu produzieren und zu vermarkten.
Solaranlagenbesitzer rüsten Elektroladesäulen nach oder investieren in andere elektrische Systeme im Betrieb, um den Solarstrom künftig selbst verbrauchen zu können.
Biogasanlagenbetreiber schließen Verträge mit Naturschutzfonds, Imkern oder Jägern ab und bauen Blühmischungen an. Dafür erhalten sie eine finanzielle Unterstützung.
So vielversprechend diese Ansätze sind: Der Übergang in die Post-EEG-Zeit ist mit vielen Risiken und offenen Fragen verbunden. Daher entscheidet sich längst nicht jeder Betreiber, weiter zu machen. Zu sehr enttäuscht sind viele von kurzfristigen politischen Kehrtwenden in den letzten 20 Jahren.
Das sollte die Politik im Auge behalten: Ohne sinnvolle Übergangslösungen werden viele Betreiber aussteigen. Damit stockt nicht nur der Neubau von Windenergie- und Biogasanlagen. Es kommt auch zum Leistungsrückgang. Fatal für den Klimaschutz wäre das besonders bei der Güllevergärung. Denn werden die bislang eingesetzten Wirtschaftsdünger frei, emittieren sie wieder Methan. Auch müssten die vielen Millionen Kilowattstunden Wärme, die Biogasanlagen bereitstellen, durch fossile Energie ersetzt werden. Im kommenden Jahr muss der Gesetzgeber daher nicht nur den Neubau ankurbeln. Es geht auch darum, wie man bestehende Anlagen zum Weitermachen motiviert!
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Für die erneuerbaren Energien beginnt im kommenden Jahr eine neue Zeitrechnung: die Post-EEG-Zeit. Gemeint ist der Wegfall der zwanzigjährigen Stromvergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Auswirkungen sind heute schon zu spüren:
Windmüller lassen ihre Altanlagen für den Weiterbetrieb auf Standsicherheit prüfen.
Sie schließen Abnahmeverträge mit Ökostromvermarktern ab.
Parkbetreiber investieren in Elektrolysen, um Wasserstoff zu produzieren und zu vermarkten.
Solaranlagenbesitzer rüsten Elektroladesäulen nach oder investieren in andere elektrische Systeme im Betrieb, um den Solarstrom künftig selbst verbrauchen zu können.
Biogasanlagenbetreiber schließen Verträge mit Naturschutzfonds, Imkern oder Jägern ab und bauen Blühmischungen an. Dafür erhalten sie eine finanzielle Unterstützung.
So vielversprechend diese Ansätze sind: Der Übergang in die Post-EEG-Zeit ist mit vielen Risiken und offenen Fragen verbunden. Daher entscheidet sich längst nicht jeder Betreiber, weiter zu machen. Zu sehr enttäuscht sind viele von kurzfristigen politischen Kehrtwenden in den letzten 20 Jahren.
Das sollte die Politik im Auge behalten: Ohne sinnvolle Übergangslösungen werden viele Betreiber aussteigen. Damit stockt nicht nur der Neubau von Windenergie- und Biogasanlagen. Es kommt auch zum Leistungsrückgang. Fatal für den Klimaschutz wäre das besonders bei der Güllevergärung. Denn werden die bislang eingesetzten Wirtschaftsdünger frei, emittieren sie wieder Methan. Auch müssten die vielen Millionen Kilowattstunden Wärme, die Biogasanlagen bereitstellen, durch fossile Energie ersetzt werden. Im kommenden Jahr muss der Gesetzgeber daher nicht nur den Neubau ankurbeln. Es geht auch darum, wie man bestehende Anlagen zum Weitermachen motiviert!