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topplus Konsequenzen des BVerfG-Urteils

Nach Urteil der Verfassungsrichter: Nötige Änderungen des Klimaschutzgesetzes

Agora Energiewende legt sechs Eckpunkte für eine zügige Reform des Klimaschutzgesetzes vor. Auch der BEE hat Änderungsvorschläge.

Lesezeit: 4 Minuten

Mit einer Reform des Klimaschutzgesetzes in sechs zentralen Bereichen kann die Bundesregierung sowohl den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragen als auch die Vorgaben aus dem EU-Klimaschutzgesetz umsetzen. Einen entsprechenden Reformvorschlag zum Gesetz hat Agora Energiewende heute in einem Eckpunktepapier vorgelegt. Darin wird neben einem höheren 2030-Klimaziel von 65 % Treibhausgasemissionsminderungen gegenüber 1990 auch die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Einführung neuer Klimaschutzziele für 2035 und 2040 umgesetzt.

Nachsteuerung beim CO₂-Preis

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Agora schlägt außerdem die Nachsteuerung durch die Einführung eines CO2-Preis-Automatismus vor, sollten Sektoren ihre Emissionsminderungsziele nicht einhalten. Auch der unabhängige Expertenrat für Klimafragen soll gestärkt werden. „Die Signale aus Brüssel und Karlsruhe sind unmissverständlich: Die Klimapolitik in Deutschland ist derzeit weder kompatibel mit dem Grundgesetz noch mit dem Europäischen Green Deal“, sagt Dr. Patrick Graichen, Direktor von Agora Energiewende, der eine Reform des Klimaschutzgesetzes noch in diesem Sommer fordert. „Nur aktive Klimapolitik im Hier und Jetzt kann die vom Verfassungsgericht geforderte Entlastung künftiger Generationen garantieren. Unsere Vorschläge ermöglichen eine verfassungskonforme Änderung des Gesetzes, die Deutschland klar auf den Pfad der Klimaneutralität führt.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte am vergangenen Donnerstag in einer wegweisenden Entscheidung das Klimaschutzgesetz in seiner jetzigen Form für in Teilen verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zu einer Neufassung verpflichtet. Dabei wurde insbesondere aus den Freiheitsrechten künftiger Generationen abgeleitet, dass Deutschland beim Klimaschutz schneller, ehrgeiziger und langfristig verlässlicher werden muss.

Sofortprogramm für den Klimaschutz

Zusätzlich zu der Reform des Klimaschutzgesetzes fordert Agora Energiewende ein Klimaschutz-Sofortprogramm mit weitergehenden Maßnahmen. „Es gilt, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu entfesseln, die E-Mobilität ebenso wie CO₂-freies Heizen voranzubringen. Die Regierungsverantwortlichen müssen außerdem eine grüne Wasserstoffwirtschaft in der Industrie etablieren und die Landwirtschaft auf einen klimaverträglichen Weg bringen“, fasst Patrick Graichen die Regierungsaufgaben zusammen.

Das 20-seitige Papier „Sechs Eckpunkte für eine Reform des Klimaschutzgesetzes“ steht auf www.agora-energiewende.de zum kostenlosen Download zur Verfügung.

BEE begrüßt Schulzes Reformwillen

Bundesumweltministerin Svenja Schulze hatte am Wochenende angekündigt, zeitnah eine Novelle des Klimaschutzgesetzes vorzulegen, in der das Klimaziel für 2030 erhöht und ein neues Zwischenziel für 2040 hinterlegt werden soll. „Wir begrüßen es, dass die Umweltministerin so zügig nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts handeln will. Da die Anpassung des nationalen Klimaziels an das neue EU-Klimaziel ohnehin ansteht, gibt es gleich zwei Gründe, die Novelle des Klimaschutzgesetzes schnellstmöglich voranzubringen“, betont Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energien (BEE). „Im Zuge dieser Novellierung muss dann auch zumindest das Erneuerbare-Energien-Gesetz überarbeitet werden, denn mit dem gerade beschlossenen EEG wird schon das bisherige Klimaziel verfehlt“, so Peter.Nicht nur die unterschätzte Entwicklung des Strombedarfs im EEG, sondern auch die unambitionierten Ausbauziele und -pfade sowie eine Vielzahl von Hemmnissen würden direkt in eine gigantische Ökostromlücke führen, die ökologischen Zielen ebenso widerspreche wie dem Ansinnen wachsender Teile der deutschen Wirtschaft, klimaneutral produzieren zu wollen.

Impulse für Wärme- und Verkehrssektor wichtig

Außerdem seien die erneuerbaren Energien im Wärmesektor erheblich auszuweiten. „Die Förderung fossiler Energien im Wärmesektor ist völlig kontraproduktiv und muss gestoppt werden. Im Heizungskeller wie in den Wärmenetzen sind die ausgereiften Technologien der Wärmepumpe, der Solarthermie, der Geothermie und der Bioenergie voranzubringen. Deshalb ist es auch unverständlich, dass der Start des Förderprogramms "Bundesförderung effiziente Wärmenetze" noch immer auf sich warten lässt.“ Auch das Gebäudeenergiegesetz sei zu novellieren und der CO₂-Preis anzuheben, um der Wärmewende endlich Schwung zu verleihen, fordert Peter. Im Verkehrssektor sollten ab dem Jahr 2030 nur noch Fahrzeuge neu zugelassen werden, die CO₂-frei oder CO₂-neutral betrieben werden, außerdem sei eine Anpassung des Bundesimmissionsschutzgesetzes mit früher und stärker ansteigender Minderungsquote, der Anerkennung von erneuerbarem Wasserstoff aus Biomasse sowie der Anhebung des Mindestanteils fortschrittlicher Biokraftstoffe angesagt.

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