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topplus Solarenergie von Freiflächen

Naturschutz und PV-Nutzung laut BfN-Präsidentin Riewenherm kein Gegensatz

Das Bundesamt für Naturschutz stellt sich nicht gegen Freiflächen-PV, macht Bau und Nutzung jedoch von ökologischen Kriterien abhängig. Diese hat es nun in einem Positionspapier zusammengefasst.

Lesezeit: 3 Minuten

Aus Sicht des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) müssen sich Freiflächen-Photovoltaik und Naturschutz nicht ausschließen. Klug umgesetzt könne der Ausbau der Solarenergie sogar Hand in Hand mit dem Schutz von Natur und Artenvielfalt gehen, stellte BfN-Präsidentin Sabine Riewenherm heute in Berlin klar. Das macht sie allerdings von bestimmten Voraussetzungen abhängig, die das Bundesamt heute in einem Positionspapier veröffentlicht hat.

Solarpotenziale sollten demnach vorrangig in Verbindung mit bereits versiegelten oder bebauten Flächen erschlossen werden. Laut Riewenherm würde allein die Überbauung bestehender Parkplätze in Deutschland mit Photovoltaik rund 60 GW an PV-Leistung einbringen. Würden die vorhandenen Dachflächen von Gewerbebauten und Mehrfamilienhäusern hinzugenommen, sei sogar ein Ausbauziel von bis zu 400 GW bis 2040 erreichbar.

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Flächenauswahl an Naturschutzwert orientieren

Sofern der PV-Ausbau in der freien Natur vorangetrieben wird, rät das BfN dazu, die Flächenwahl naturverträglich vorzunehmen. Dabei sollten Flächen mit möglichst geringem ökologischen Wert präferiert werden. Von der Solarenergiegewinnung ausgeschlossen werden sollten nach Auffassung des Bundesamtes hingegen „sensible Flächen“ wie Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, aber auch ökologisch wertvolle Offenlandbiotope oder artenreiches Grünland. Abgeraten wird aber auch vom Ausbau der Photovoltaik auf Moorböden oder Auen, die besser für natürliche Klimaanpassungsmaßnahmen genutzt werden sollten.

PV-Flächen ökologisch aufwerten

Das BfN stellt sich in seinem Positionspapier grundsätzlich nicht gegen den PV-Ausbau auf Freiflächen wie Grünland oder Ackerböden. Es weist aber darauf hin, dass damit vordergründig zwar eine Extensivierung der Fläche, nicht jedoch zwingend eine ökologische Aufwertung des Gebiets verbunden ist.

Um dies zu gewährleisten, müssten daher bundesweite ökologische Mindestkriterien für die Ausgestaltung der PV-Parks definiert werden. Auch die Pflegekonzepte sollten dahingehend optimiert werden, das Lebensräume seltener oder gefährdeter Arten gefördert werden. Agri-PV kann nach Einschätzung des Bundesamtes außerhalb „sensibler Gebiete“ eine sinnvolle Option zur Verknüpfung von Nahrungsmittelerzeugung und PV-Nutzung sein.

PV-Moore wiedervernässen

Sofern Freiflächenanlagen auf degradierten Moorböden errichtet werden sollen, muss dies laut dem BfN schon im Genehmigungsprozess an eine dauerhafte Wiedervernässung und den Erhalt eines torfmehrenden Wasserstands geknüpft werden. Planung und Genehmigung sollten in ein Gesamtkonzept für die Land- und Wassernutzung eingebettet werden. Das Bundesamt rät ferner dazu, die kombinierte Nutzung von Freiflächensolaranlagen und Paludikulturen zu prüfen.

„Es gibt viele Möglichkeiten, Photovoltaikanlagen zu installieren, die auch den Naturschutz voranbringen. Darum ist es wichtig, bei der jetzt vorgesehenen Intensivierung und Beschleunigung der Energiewende den Erhalt und Schutz der Biodiversität immer mitzudenken“, fasste Riewenherm zusammen. Ziel müsse es sein, die Solarenergie voranzubringen und zugleich den Schutz von Natur und Landschaft sicherzustellen.

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