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Netzausbaubeschleunigungsgesetz: Nur wenig Verbesserungen für erneuerbare Energien

Neben Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus sieht das am 5. April verabschiedete Gesetz auch Korrekturen am Energiesammelgesetz von 2018 vor. Die Regelungen zu Power-to-Gas kritisieren Branchenvertreter als unzureichend.

Lesezeit: 4 Minuten

Das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG) sieht aus Sicht des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) zahlreiche Prozessverbesserungen und -beschleunigungen im Bereich des Netzausbaus für die Energiewende vor. „Es wird die Planung und Realisierung von Netzausbauvorhaben tatsächlich beschleunigen“, kommentiert Präsidentin Dr. Simone Peter, das NABEG, das am Freitag (05. April 2019) vom Bundestag verabschiedet wurde.

Was der BEE positiv sieht:

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  • Einzelne Verfahrensschritte im Planungs- und Planfeststellungsprozess können nach dem NABEG zeitlich überlappend durchgeführt werden, wobei die Beteiligung von Anwohnern weiterhin gesichert bleibe.
  • Mit vereinfachten und beschleunigten Verfahren können sowohl notwendige Netzausbauvorhaben als auch die verbesserte Nutzung von Bestandstrassen zügiger auf den Weg gebracht werden. Das erhöhe die Transportkapazität im Netz.
  • Netzbetreibern können nun besser als bisher vorausschauend planen.
  • Sehr zu begrüßen sei auch die Möglichkeit, bei Netzausbauvorhaben zusätzliche Leerrohre für die Zukunft vorzusehen, ergänzt Peter. Dadurch könne das Netz zukünftig schnell und kosteneffizient an einen wachsenden Transportbedarf angepasst werden.
  • Auch die Offshore-Anbindungsleitungen für die Erschließung von Testfeldern für Windenergie auf See, die in den Netzentwicklungsplan aufgenommen werden sollen, sei sinnvoll.

Korrektur am Energiesammelgesetz

Der BEE begrüßt, dass mit dem NABEG nun eine Schwäche des Energiesammelgesetzes korrigiert wurde. „Das NABEG stellt klar, dass in allen Ausschreibungen für Windenergie an Land bis zum 01.06.2020, also auch für in den Sonderausschreibungen teilnehmende Bürgerenergie-Projekte, eine BImSchG-Genehmigung benötigt wird. Zusätzlich wird im NABEG die ebenfalls im Rahmen des Energiesammelgesetz diskutierten, aber nicht beschlossenen neuen Regelungen zu Redispatch und Einspeisemanagement auf den Weg gebracht, die am 1. Oktober 2021 in Kraft treten werden,“ betont Peter. Zu begrüßen sei auch, dass der bilanzielle und finanzielle Ausgleich von Erzeugungsanpassungen erhalten geblieben sei. „Dies ist eine wichtige Verbesserung gegenüber dem heutigen Einspeisemanagement.“

Ungleichbehandlung von erneuerbaren und konventionellen Energien

Andere Aspekte seien jedoch problematisch, zum Beispiel die immer noch vorhandene Ungleichbehandlung von Erneuerbaren und konventionellen Anlagen bei der Entschädigung von Redispatch-Maßnahmen. Es sei fraglich, ob diese Benachteiligung erneuerbarer Energien kompatibel zur eben beschlossenen EU-Strommarktverordnung ist. Zudem bedürfen maßgebliche Parameter noch einer konkreten Ausgestaltung.

Regelungen zu Speichern unzureichend

Peter mahnt zudem an: „Prozessbeschleunigungen sind nicht nur beim Netzausbau nötig, sondern auch beim Ausbau von erneuerbaren Energien sowie bei Speichern. Es ist jetzt Zeit, das Erneuerbare-Energien-Ziel von 65 Prozent für das Jahr 2030 festzuschreiben und die Geschwindigkeit der Genehmigungsprozesse für Erneuerbare Energien zu erhöhen.“ Zudem müssen auch die Rahmenbedingungen für Speicher verbessert werden.

Das NABEG beinhaltet zwar unter anderem Erleichterungen für den Bau so genannter Power-to-Gas-Anlagen, die Strom aus Wind- oder Solaranlagen per Elektrolyse in speicherbaren Wasserstoff umwandeln können. Der entsprechende Passus ist aber in der Branche umstritten. „Mit den geplanten Änderungen ist der Gesetzgeber übers Ziel hinausgeschossen. Zwar braucht die Energiewende endlich einen Anschub für die Power-to-Gas-Technik. Denn mit diesem Verfahren lassen sich vor Ort Ökostrom-Überschüsse aufnehmen und speicherbarer Wasserstoff für Zeiten ohne Wind und Sonne bereitstellen. Aber das neue Gesetz legt den Ausbau der Technik in die falschen Hände - nämlich in die der Netzbetreiber“, kommentiert Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy.

Deren Rolle müsse die neutrale Bereitstellung der Infrastruktur bleiben, nicht jedoch der Betrieb von Power-to-Gas-Elektrolyseuren, die als Produktionsanlagen am Energiemarkt teilnehmen und dort die Preise beeinflussen.

Grüne kritisieren Vorrang für Kraft-Wärme-Kopplung mit Erdöl

"Ich hätte gerne dem Gesetz zum Netzausbau zugestimmt. Leider haben Sie es aber missbraucht, um über die Förderung für Erdöl-KWK den Klimaschutz an anderer Stelle wieder zu schwächen“, kritisiert auch Ingrid Nestle, Sprecherin für Energiepolitik bei der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, bei der Diskussion im Bundestag. Das Gesetz enthalte einige richtige Ansätze zur Beschleunigung des Netzausbaus. „Umso absurder ist es, dass die Bundesregierung beim Ausbau von Wind- und Sonnenstrom auf der Bremse stehen. In einigen Jahren werden wir die Netze haben, aber nicht genug Ökostrom, um sie zu füllen.“ Nestle findet dazu deutliche Worte: "Ich bin es sowas von leid, mir von Ihnen immer die gleichen Gassenhauer von Strompreis und Versorgungssicherheit anhören zu müssen. Wenn wir in Deutschland ein richtiges Problem bei der Zielerreichung haben, dann ist es beim Klimaschutz, nicht bei Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit.“

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