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Neue Abstandsregelungen schnüren Windkraft ein

In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sind neue Abstandsregelungen zwischen Windparks und der Wohnbebauung in der Diskussion. Der Ausbaustopp könnte Arbeitsplätze kosten.

Lesezeit: 3 Minuten

Mit einem „Entfesselungspaket“ will die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen die Windenergie voranbringen und dazu den Landesentwicklungsplan (LEP) ändern. „Das vermeintliche ‚Entfesselungspaket‘ schnürt in Wahrheit den Ausbau der Windenergie in NRW erheblich ein und bremst damit einen zentralen Motor der Energiewende im Land aus", kritisiert Jan Dobertin, Geschäftsführer des Landesverbandes Erneuerbare Energien (LEE NRW).


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Laut LEE sollen mit der Änderung die Regionalplanungsbehörden künftig von der Vorgabe entbunden werden, anteilig ihrer regionalen Potentiale eine Ausweisung von Vorrangzonen für die Windenergie vorzunehmen. Darüber hinaus soll auch die Windenergienutzung im Wald weitestmöglich begrenzt werden. Letzteres schränkt die Planungshoheit der Kommunen ein und werde in der Praxis dazu führen, dass bislang nutzbare ökologisch weniger bedeutsame Waldflächen nicht mehr für die Windenergie zur Verfügung stehen, kritisiert der LEE. Die geplanten Änderungen zur Windenergie im LEP betreffen Regelungen, die erst unter der vorherigen Landesregierung aufgenommen wurden.


Kritik an pauschaler Abstandsregelung


Eindringlich warnt der LEE NRW zudem davor, eine pauschale Abstandsregel von 1.500 m zu allgemeinen und reinen Wohngebieten in den LEP aufzunehmen. Rechtsgutachten der Stiftung Umweltenergierecht und der TU Dortmund sowie eine jüngste Expertenanhörung im Landtag hätten gezeigt, dass eine solche Regelung aufgrund des weiträumigen Flächenausschlusses im LEP nicht rechtssicher umzusetzen sei. Nach landeseigenen Berechnungen würden mit einer solchen Abstandsregel und einem Bauverbot im Wald knapp 97 % der Potentialflächen für die Windenergie in NRW wegfallen.


Ärger auch in Schleswig-Holstein


Unmut gibt es auch in Schleswig-Holstein (siehe top agrar 1/2018). Die Landesregierung plant hier ebenfalls neue Abstandsregelungen. Der Branchenverband Windcomm Schleswig-Holstein e. V. mit 130 Mitgliedsunternehmen fordert, von einer Neuregelung der Abstände zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung abzusehen. Die geltende Regelung mit 400 Metern Abstand zur Wohnbebauung im Außenbereich und 800 Metern zum Innenbereich habe sich bewährt.


Beim Repowering werde es problematisch, wenn am Standort der alten Anlagen laut neuer Regionalplanung kein Windpark mehr stehen dürfte. „Die Windparks haben hohe Wertschöpfung in ländliche Regionen gebracht. Wir sind in Schleswig-Holstein

ein typisches Windland und sollten die Ressourcen zur Erzeugung umweltfreundlicher Stromgewinnung weiter nutzen", erklärt Windcomm-Vorstand Asmus Thomsen.


Zudem herrscht derzeit in Schleswig-Holstein ein faktischer Stopp für den Bau neuer Windenergieanlagen, weil die Landesregierung nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig im Januar 2015 die Regionalplanung für Windenergie-Eignungsgebiete neu aufrollen musste. Das Moratorium wurde gerade bis September 2018 verlängert. Unter dem Baustopp, dem Zubaudeckel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie der Pflicht, sich an Ausschreibungen zu beteiligen, leide die ganze Branche. Erste Werksschließungen und Kurzarbeit bei Herstellern und Dienstleistern seien alarmierend. Ein erheblicher Teil der rund 10.000 Arbeitsplätze im Land sei davon betroffen.

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