Neue Anlage auf altem Montagegestell – ist das zulässig?
Zum Weiterbetrieb von Photovoltaikanlagen ist auch ein Repowering der alten Module denkbar. Wir haben zwei Experten gefragt, ob sich die Idee umsetzen lässt.
Wer mit einer Photovoltaikanlage das Ende der 20-jährigen EEG-Förderung erreicht, darf zwar weiterhin noch Strom einspeisen. Allerdings soll er künftig nur noch den Börsenstrompreis als Vergütung erhalten. Und außerdem soll er nach dem Entwurf zum neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine neue Messtechnik installieren und den gesamten Strom einspeisen – ohne Eigenverbrauch.
Modultausch als Alternative
Als Alternative hat ein top agrar-Leser eine Alternative ins Spiel gebracht: Warum nicht die alten Module gegen neue austauschen und die Anlage dann weitere 20 Jahre als EEG-Anlage betreiben? Die ausgetauschten Module könnten sich auf einem neuen Dach oder eine Freifläche außerdem – ohne EEG-Vergütung – zum Eigenverbrauch nutzen lassen.
Inwiefern sich das Modell umsetzen lässt, haben wir zwei Experten gefragt: „Der Neubau einer PV-Anlage ist in der Tat eine Möglichkeit, den Hürden beim Eigenverbrauch aus ausgeförderten Ü20-PV-Anlagen (teilweise) aus dem Weg zu gehen und eine EEG-geförderte Eigenverbrauchsanlage zu bauen“, sagt Christian Dürschner, Projektingenieur Photovoltaik und Sachverständiger für Photovoltaikanlagen.
Neues Modul, neue Vergütung
Er begründet das so: Der Inbetriebnahmezeitpunkt und damit auch die Förderdauer und -höhe „kleben“ am Solarmodul. Die Unterkonstruktion, die Leitungen und der Wechselrichter werden dagegen nur als notwendiges Zubehör betrachtet. Neue Solarmodule erhalten bei der erstmaligen Inbetriebnahme ein aktuelles Inbetriebnahmedatum und damit auch die aktuelle EEG-Vergütung für die aktuelle Förderdauer des zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme geltenden EEG. „Was definitiv nicht zulässig ist: Außerbetriebnahme und Abmeldung der alten PV-Anlage und erneute Wiederinbetriebnahme genau dieser alten Solarmodule (an gleicher oder anderer Stelle), da die alten Module weiterhin - mit allen Konsequenzen - ihr ursprüngliches Inbetriebnahmedatum behalten“, sagt der Experte.
Achtung: Neues Messsystem und Kosten für Netzanschluss
Was Dürschner zu Bedenken gibt: Nach dem vorliegenden Entwurf des EEG 2021 reicht ein modernes Messsystem ("elektronischer Zähler") nicht mehr aus und die neue Eigenverbrauchsanlage muss ein intelligentes Messsystem ("Smart Meter") erhalten.
Außerdem sollte der Anlagenbetreiber beachten: Hinsichtlich des Netzanschlusses ist zu prüfen, ob die VDE AR-N-4105:2018 angewendet werden muss, weil es sich um einen kompletten Austausch der Solarmodule und damit um eine wesentliche Änderung der PV-Anlage handelt (der hier nicht aus technischen, sondern aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt). „Auch dieses kann – bei entsprechend alter Zählerschranktechnik – fallweise erhebliche Kosten nach sich ziehen“, warnt er.
Weiterhin hält er es aus technischer Sicht für schwierig, die Unterkonstruktion von alten, vergleichsweise kleinen Solarmodulen für neue, oft größere Solarmodule zu verwenden. Das müsste mit einem Blick auf die Vorgaben in der Montageanleitung der neuen Module geklärt werden.
Wichtig: Mit dem Netzbetreiber sprechen!
Rechtsanwalt und EEG-Experte Dr. Helmut Loibl aus Regensburg ergänzt: „Aus rechtlicher Sicht bestehen hier sehr gute Argumente bzw. Chancen, dass diese Anlage nach dem Modultausch als Neuanlage gelten kann. Der Anlagenbetreiber sollte den Modultausch aber im Einzelfall mit dem jeweiligen Netzbetreiber im Vorfeld abklären.“
Wie Loibl erläutert gilt im PV-Bereich jedes Modul als eigene Anlage: „Das ist (sogar gesetzlich so definiert in § 3 Nr. 1 EEG.“ Die Folge: Jeder Austausch eines Moduls führt grundsätzlich dazu, dass das alte Modul seine alte (bzw. ausgelaufene) Vergütung „mitnimmt“ und das neue Modul neu zu bewerten ist. Eine Ausnahme gibt es nur für Fälle des Diebstahls, des technischen Defekts oder einer Beschädigung. Eben dies sollte aber im Vorfeld mit dem Netzbetreiber abgeklärt werden.
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Wer mit einer Photovoltaikanlage das Ende der 20-jährigen EEG-Förderung erreicht, darf zwar weiterhin noch Strom einspeisen. Allerdings soll er künftig nur noch den Börsenstrompreis als Vergütung erhalten. Und außerdem soll er nach dem Entwurf zum neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine neue Messtechnik installieren und den gesamten Strom einspeisen – ohne Eigenverbrauch.
Modultausch als Alternative
Als Alternative hat ein top agrar-Leser eine Alternative ins Spiel gebracht: Warum nicht die alten Module gegen neue austauschen und die Anlage dann weitere 20 Jahre als EEG-Anlage betreiben? Die ausgetauschten Module könnten sich auf einem neuen Dach oder eine Freifläche außerdem – ohne EEG-Vergütung – zum Eigenverbrauch nutzen lassen.
Inwiefern sich das Modell umsetzen lässt, haben wir zwei Experten gefragt: „Der Neubau einer PV-Anlage ist in der Tat eine Möglichkeit, den Hürden beim Eigenverbrauch aus ausgeförderten Ü20-PV-Anlagen (teilweise) aus dem Weg zu gehen und eine EEG-geförderte Eigenverbrauchsanlage zu bauen“, sagt Christian Dürschner, Projektingenieur Photovoltaik und Sachverständiger für Photovoltaikanlagen.
Neues Modul, neue Vergütung
Er begründet das so: Der Inbetriebnahmezeitpunkt und damit auch die Förderdauer und -höhe „kleben“ am Solarmodul. Die Unterkonstruktion, die Leitungen und der Wechselrichter werden dagegen nur als notwendiges Zubehör betrachtet. Neue Solarmodule erhalten bei der erstmaligen Inbetriebnahme ein aktuelles Inbetriebnahmedatum und damit auch die aktuelle EEG-Vergütung für die aktuelle Förderdauer des zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme geltenden EEG. „Was definitiv nicht zulässig ist: Außerbetriebnahme und Abmeldung der alten PV-Anlage und erneute Wiederinbetriebnahme genau dieser alten Solarmodule (an gleicher oder anderer Stelle), da die alten Module weiterhin - mit allen Konsequenzen - ihr ursprüngliches Inbetriebnahmedatum behalten“, sagt der Experte.
Achtung: Neues Messsystem und Kosten für Netzanschluss
Was Dürschner zu Bedenken gibt: Nach dem vorliegenden Entwurf des EEG 2021 reicht ein modernes Messsystem ("elektronischer Zähler") nicht mehr aus und die neue Eigenverbrauchsanlage muss ein intelligentes Messsystem ("Smart Meter") erhalten.
Außerdem sollte der Anlagenbetreiber beachten: Hinsichtlich des Netzanschlusses ist zu prüfen, ob die VDE AR-N-4105:2018 angewendet werden muss, weil es sich um einen kompletten Austausch der Solarmodule und damit um eine wesentliche Änderung der PV-Anlage handelt (der hier nicht aus technischen, sondern aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt). „Auch dieses kann – bei entsprechend alter Zählerschranktechnik – fallweise erhebliche Kosten nach sich ziehen“, warnt er.
Weiterhin hält er es aus technischer Sicht für schwierig, die Unterkonstruktion von alten, vergleichsweise kleinen Solarmodulen für neue, oft größere Solarmodule zu verwenden. Das müsste mit einem Blick auf die Vorgaben in der Montageanleitung der neuen Module geklärt werden.
Wichtig: Mit dem Netzbetreiber sprechen!
Rechtsanwalt und EEG-Experte Dr. Helmut Loibl aus Regensburg ergänzt: „Aus rechtlicher Sicht bestehen hier sehr gute Argumente bzw. Chancen, dass diese Anlage nach dem Modultausch als Neuanlage gelten kann. Der Anlagenbetreiber sollte den Modultausch aber im Einzelfall mit dem jeweiligen Netzbetreiber im Vorfeld abklären.“
Wie Loibl erläutert gilt im PV-Bereich jedes Modul als eigene Anlage: „Das ist (sogar gesetzlich so definiert in § 3 Nr. 1 EEG.“ Die Folge: Jeder Austausch eines Moduls führt grundsätzlich dazu, dass das alte Modul seine alte (bzw. ausgelaufene) Vergütung „mitnimmt“ und das neue Modul neu zu bewerten ist. Eine Ausnahme gibt es nur für Fälle des Diebstahls, des technischen Defekts oder einer Beschädigung. Eben dies sollte aber im Vorfeld mit dem Netzbetreiber abgeklärt werden.