Neue Auflagen für Kleinfeuerungsanlagen zeigen Wirkung
Die neue Verordnung für Kleinfeuerungsanlagen wirkt. Darauf hat das Umweltbundesamt (UBA) hingewiesen. Die verschärften Umweltauflagen im Rahmen der im März dieses Jahres in Kraft getretenen ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (1.
Die neue Verordnung für Kleinfeuerungsanlagen wirkt. Darauf hat das Umweltbundesamt (UBA) hingewiesen. Die verschärften Umweltauflagen im Rahmen der im März dieses Jahres in Kraft getretenen ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) werden laut UBA dazu führen, dass die Feinstaubbelastung in betroffenen Wohngebieten um 5 % bis 10 % zurückgehen wird.
Die Dessauer Behörde beruft sich dabei auf eine von ihr Auftrag gegebene Studie des Instituts für Feuerungs- und Kraftwerkstechnik der Universität Stuttgart und des Ingenieurbüros Lohmeyer Karlsruhe. Weil die tatsächliche Belastung aus Kleinfeuerungsanlagen sehr stark von den örtlichen Gegebenheiten abhängt, hat das UBA eigenen Angaben zufolge zudem die PC-Anwendung "BIOMIS" entwickeln lassen. Mit ihr können Planer eigene Berechnungen für einzelne Wohngebiete durchführen.
Diese Anwendung steht ab sofort kostenfrei zum Download auf der UBA-Homepage zur Verfügung.
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