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Tipps für die Eigenstromerzeugung

Die klimafreundliche Stromerzeugung aus Sonne und Wind bietet große Potenziale. Es gibt aber – vor allem bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen – noch zahlreiche Hürden.

Lesezeit: 7 Minuten

Wie entwickeln sich die Strompreise? Diese Frage stellen sich zurzeit nicht nur die inflationsgeplagten Energiekunden, sondern auch immer mehr Mitbürger, die mit der eigenen Stromerzeugung durch Sonne oder Wind liebäugeln.

Der Bedarf in diesem Bereich scheint jedenfalls riesengroß. Fast täglich wird über die Energie­wende, Photo­voltaik-Freiflächen­an­lagen (PV-FFA) und die Ausweisung neuer Windparks diskutiert. Zudem hat der Gesetzgeber mittlerweile einige Steuererleichterungen auf den Weg gebracht, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland voran zu treiben.

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Gleichwohl gibt es noch viel zu tun, zu planen und zu bedenken. Das gilt für die Eigenstromerzeugung im Wohnhaus ebenso, wie für leistungsfähige PV-Anlagen auf Stalldächern oder im Freiland. Am Interesse der Landwirte dürfte es dabei eher nicht scheitern, wie der überaus rege Besuch der PV-Fachtagungen der Landwirtschaftskammer NRW und des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen (LLH) auf Haus Düsse bzw. in Bad Hersfeld jetzt zeigte.

Künftige Energiepreise entscheiden über Wirtschaftlichkeit

Die Stromerzeugung aus Sonne und Wind bietet unbestritten gute Chancen und große Potenziale. Es sind aber – vor allem bei den PV-FFA – auch noch zahlreiche Hürden beispielsweise in den Bereichen gesellschaftliche Ak­zep­tanz, Erschließung und Wirt­schaft­lich­keit zu überwinden. Der entscheidende Faktor dürfte hierbei die künftige Energiepreisentwicklung sein. Die Erzeugung lohnt sich eben nur, wenn der Strom aus Sonne und Wind besser bezahlt wird, als er in der Ent­stehung kostet.

Während der Eigenverbrauch zunehmend interessanter wird, gibt es im Bereich des Stromerzeugung zum Verkauf einige zusätzliche Punkte zu bedenken.

Ambitionierte Ausbauziele

Die Bundesregierung möchte den Zubau von Photovoltaik (PV-) Leistung beschleunigen. Während Ende 2021 gerade 59 GW am Netz waren, sollen bis zum Jahr 2030 deutschlandweit 215 GW PV-Leistung installiert sein – 50 % auf Dächern und 50 % auf der Fläche.

Wie die PV-Leistung innerhalb Deutschlands auf Bundesländer, Kreise oder Kommunen verteilt werden soll, ist nicht festgelegt. Aber wie dem auch sei: Will z.B. NRW seinen Beitrag leisten, gibt es einiges zu tun – insbesondere im Bereich „Fläche“: Aktuell sind nur rund 5 % (340 MW) der gesamten PV-Leistung von etwa 6,6 GW in NRW auf der Fläche installiert. Zu den Freiflächenanlagen (FFA) gehören klassische PV-FFA auf Konversionsflächen, Parkplätzen oder auch Ackerflächen sowie Agri- und Floating-PV, also Anlagen auf Gewässern.

Wirtschaftlichkeit von Freiflächenanlagen

Die Bundesregierung hat große Zubaupläne, die Börsenstrompreise bewegen sich auf hohem Niveau und die Stromgestehungskosten bei Strom aus Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) sind so niedrig wie bei kaum einer anderen Technik. Kein Wunder, dass das Interesse am Bau einer PV-FFA groß ist.

Aber rechnet sich das auch? „Das kommt ganz darauf an“, sagte Helmut Wahl, Energieberater der Landwirtschaftskammer Niedersachsen auf Haus Düsse etwas ernüchternd. Allgemein gelte: Je kleiner die Anlage, desto schwieriger wird es mit der Wirtschaftlichkeit bzw. desto höher müssen die langfristigen Stromerlöse sein.

Ein Beispiel: Für eine Anlage mit einer Leistung von 1 MW und Investitionskosten von 750 €/kWp errechnet Wahl Stromgestehungskosten von 6,9 Ct/kWh. Bei einer über Teilnahme an der EEG-Ausschreibung aktuell möglichen Vergütung von 5,5 Ct/kWh würde die Anlage innerhalb von 20 Jahren einen Verlust von knapp 260  000 € erwirtschaften. Erst bei einer Vergütung von 9,5 Ct/kWh ergibt sich eine Rendite von rund 3,2 %.

Wirtschaftlich erst ab 5 MW?

In Bad Hersfeld stieß Jonas Böhm vom Thünen-Institut für Betriebswirtschaft in das gleich Horn: Er sieht zwar grundsätzlich große Chancen für die Solarstromerzeugung auf Freiflächen. Unter aktuellen Bedingungen ließen sich Investitionen jedoch erst ab einer Anlagengröße von 5 MW wirtschaftlich darstellen.

Neben den Investitionskosten (für Planung- und Genehmigung, Anlagenkosten, Netzanschluss usw.) und den Betriebskosten (Wartung, Reparatur, Versicherung, Reinigung usw.) haben insbesondere die Stromerlöse einen entscheidenden Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit. Die zurzeit gezahlte EEG-Vergütung reicht, wie im obigen Beispiel dargestellt, nicht aus. Wie sich die Erlöse an der Strombörse aber entwickeln, ist offen.

Langfristige Entwicklung der Strompreise unklar

Jahrelang, sagte Matthias Mengler, Next Kraftwerke GmbH auf Haus Düsse, lagen die Börsenstrompreise im Monatsschnitt zwischen 2 und 4 Ct/kWh. Schon vor dem Einmarsch der russischen Truppen sind sie jedoch gestiegen. So lag der Marktwert Solar im Dezember 2021 bei rund 21 Ct/kWh. Im August 2022 erreichte er mit rund 40 Ct/kWh seinen bisherigen Höchststand.

Völlig offen sei jedoch, wie sich die Börsenstrompreise für PV-Strom langfristig entwickeln. Insbesondere wenn der PV-Ausbau massiv vorangetrieben und mittags sehr viel Solarstrom angeboten wird. Sinken dann die Preise? Kommt es gar häufig zu negativen Strompreisen? Werden Anlagen abgeregelt oder können Speicher zukünftig das Angebot auffangen?

Mehr Planungssicherheit über Festpreise

Planungssicherheit, so Mengler, können Power Purchase Agreement (PPA), also Verträge zwischen Stromerzeuger und -abnehmer, bringen, mit deren Hilfe der Strom über einen längeren Zeitraum zu einem Festpreis vermarktet wird. Diese Verträge nehmen die Gefahr kurzfristiger Erlösabstürze, gleichzeitig aber auch die Chance auf Teilhabe an kurzfristigen Preishochs.

Das Fazit: Mit der aktuellen EEG-Vergütung sind PV-FFA kaum wirtschaftlich. Die Vermarktung von Strom an der Börse oder über PPA können eine wirtschaftliche Alternative sein. Berater Wahl: „Die Wirtschaftlichkeit hängt vom Projekt ab. Haben Sie neben den Chancen auch die Risiken im Blick!“

Fläche verpachten? Bitte beachten!

Vermehrt erhalten Grundstückseigentümer Pachtangebote von Investoren. Wie hoch die Zahlungen tatsächlich sind, kommt auf den Einzelfall an. Häufig ist von Summen zwischen 1500 und 4000 €/ha die Rede. Doch Vorsicht! Wer seine Fläche für den Bau einer PV-Freiflächenanlage verpachten möchte, sollte sich vorher gut informieren, den Vertrag prüfen (lassen) und seinen Steuerberater um Rat fragen.

Ein besonderer Stolperstein befindet sich im Erbrecht. Verpachten Eigentümer ihr Grundstück, ohne sich an der Anlage zu beteiligen, wandert die Fläche ins Privatvermögen. Im Erbfall kann das fatale Folgen haben: Die Bewertung der Fläche im Privatvermögen ist wesentlich höher als im Betriebsvermögen. Zusätzlich wird dieses Vermögen nicht geschont. So kann die anfallende Erbschaftssteuer die Einnahmen aus der Verpachtung schnell mehr als auffressen.

Einstufung landwirtschaftlicher Flächen

Im April 2022 hat die Landwirtschaftskammer NRW einen Leitfaden zum agrarstrukturverträglichen Ausbau von Freiflächen-PV-Anlagen veröffentlicht. Dieser ist für Stellungnahmen der Kreisstellen innerhalb von Genehmigungsverfahren, nicht aber für die einzelbetriebliche Beratung bindend.

Grundsätzlich befürwortet der Leitfaden den Ausbau der erneuerbaren Energien. Allerdings betont er auch, dass landwirtschaftliche Nutzfläche in erster Linie der Nahrungsmittelerzeugung dienen sollte.

PV-FFA auf landwirtschaftlichen Flächen werden grundsätzlich als agrarstrukturell unverträglich eingestuft und abgelehnt. Verträglich dagegen seien Agri-PV-Anlagen. Am ehesten sei der Bau von PV-FFA außerhalb landwirtschaftlicher Vorbehaltsgebieten, auf ertragsschwachen Standorten und in benachteiligten Gebieten denkbar.

Wenn eine Anlage gebaut werde, müsse planungsrechtlich sichergestellt werden, dass nach dem Ende der PV-Nutzung der ursprüngliche landwirtschaftliche Nutzungsstatur erhalten bleibe.

Rentner aufgepasst!

Wer als Rentner eine PV-Anlage betreibt, um sein Altersgeld aufzubessern, musste diese Einnahmen bislang seiner Krankenkasse melden. Die Einkünfte wurden dann zur Beitragsbemessung heran gezogen. Mit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2022 können etliche Rentner nun aufatmen, erklärte Wolfgang Ritter von der LBH Steuerberatungsgesellschaft in Bad Hersfeld.

Mit dem Gesetz sind Einnahmen aus dem Betrieb kleinerer PV-Anlagen künftig von der Einkommensteuer befreit. Das gilt beispielsweise für Anlagen auf Einfamilienhäusern, Nebengebäuden und Gewerbe­immobilien bis 30 kWp sowie für sonstige Gebäude wie Mehrfamilienhäuser bis 15 kWp je Wohneinheit.

„Falls Sie eine solche PV-Anlage betreiben, müssen Sie jetzt keine Einkommensteuer mehr dafür zahlen und auch die Krankenversicherung wird oftmals günstiger“, erklärte Ritter. Die betroffenen Senioren sollten ihre Krankenkasse darüber aber aktiv informieren, um zeitnah von der Regelung zu profitieren. Von sich aus werden die Kassen nämlich kaum tätig werden.

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