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Neue Emissionsvorgaben bedrohen Biogasanlagen

Am ersten Tag der Biogas Convention in Hannover stellten mehrere Referenten geplante Vorschriften vor, die den Anlagenbau und den Betrieb auch von bestehenden Anlagen verteuern könnten.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Zahl der Vorschriften für Biogasanlagen reißt nicht ab – im Gegenteil: Die Behörden haben bereits neue Auflagen im Köcher, die neue und bestehende Anlagen betreffen und zum Teil erhebliche finanzielle Auswirkungen haben könnten. Hintergrund sind u.a. die immer noch zu verzeichnenden Unfälle und Havarien bei Biogasanlagen. Das zeigten drei Vorträge am ersten Tag der Biogas Convention, der traditionellen Jahrestagung des Fachverbandes Biogas am Mittwoch, 14. November 2018 in Hannover.

Gewässerschutz: TRwS 793

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Jörg Schütte vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) stellte den aktuellen Stand der Technischen Regel wassergefährdenden Stoffe (TRwS 793) vor. Diese Regel beeinhaltet Vorgaben zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Die TRwS 793 - Biogasanlagen soll Anforderungen für neue Biogasanlagen regeln sowie Anpassungsmaßnahmen für Bestandsanlagen beschreiben. Es soll Leitfäden und andere Papiere in den Bundesländern zum Gewässerschutz ersetzen. Die TrwS erklärt beispielsweise, wie eine Umwallung richtig erfolgen sollte, wie ein Lager für Schwefelsäure zur ASL-Produktion aussehen muss oder dass alle zehn Jahre ein Sachverständiger ein Gutachten zum Inneren eines Gärbehälters erstellen muss. Auch regelt die Vorschrift, dass neue erdgestützte Fahrsilowände („Traunsteiner Silo“) nicht mehr zulässig sind.

Laut Schütte wird die TRwS 793 in der zweiten Jahreshälfte 2019 verabschiedet werden.

Emissionen: TA Luft

Anja Behnke vom Bundesumweltministerium (BMU) berichtete vom aktuellen Stand der TA Luft, die im Entwurf rund 500 Seiten umfasst. Kapitel 3 darin beschäftigt sich konkret mit Biogasanlagen. Ursprünglich sollten diese Vorgaben in einer eigenen Biogasanlagenverordnung geregelt werden. „Sie hätte Emissionsschutzanforderungen und Anlagensicherheit im Fokus gehabt. Die Verordnung wird aber in näherer Zukunft nicht kommen“, erklärte Behnke. Daher seien die Emissionsschutzanforderungen in der TA Luft aufgenommen worden. Die TA Luft wird u.a. Vorgaben zur Fermenterabdeckung (Doppelmembran) machen oder zum Mindestabstand zur Wohnbebauung, der im aktuellen Entwurf bei 100 m liegt. Emissionsvorschriften zum BHKW dagegen werden in der 44. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) geregelt. Derzeit werden Stellungnahmen zum Entwurf ausgewertet, die TA Luft könnte im Laufe des Jahres 2019 fertig sein.

Anlagensicherheit: TRAS 120

Für erhebliche Diskussionen unter den Betreibern sorgte Thomas Hackbusch von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Hackbusch ist Vorsitzender des Arbeitskreises Biogasanlagensicherheit bei der Kommission für Anlagensicherheit (KAS), einem Beratergremium der Bundesregierung. Der Arbeitskreis hat nach monatelanger Arbeit und vielen Diskussionen den Entwurf einer Technischen Regel Anlagensicherheit (TRAS) entworfen. Die TRAS 120 enthält die Vorschriften zu dem Themengebiet, die auch in der Biogasanlagenverordnung geregelt werden sollten.

Die TRAS 120 will dafür sorgen, dass Unfälle und Havarien auf Biogasanlagen schon im Vorfeld verhindert werden. Sie ist eine Weiterentwicklung der TI4, der bisherigen Sicherheitsvorschriften.

Die TRAS 120 soll für BImSch-genehmigte und/oder Störfallanlagen gelten. Sie regelt u.a. Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen, Gasverwertung und Gasverbrauchseinrichtungen bei neuen und bestehenden Anlagen. Zu den Vorschriften, die laut Hackbusch im Arbeitskreis für erhebliche Diskussionen gesorgt haben, gehört die Vorgabe, dass der Zwischenraum zwischen den Gasspeichermembranen „ständig“ überwacht werden soll, also entweder kontinuierlich oder in regelmäßigen Abständen. Auch müssen die Betreiber nachweisen, dass die Klemmkräfte der Membranbefestigung dauerhaft aufrecht zu erhalten sind. Zudem soll bei einschaligen Abdeckungen eine halbjährliche Leckkontrolle auf der Anlage mit einer Gaskamera erfolgen. „Diese Vorgabe ist nicht zu bezahlen, die Wirtschaftlichkeit der Anlagen ist ernsthaft in Gefahr“; machte ein Betreiber aus Niedersachsen seinem Ärger Luft. „Wir haben im Arbeitskreis viel diskutiert und sind auch fachlich nicht mit allen Punkten einverstanden“, erklärte auch Manuel Maciejczyk, einer der Geschäftsführer beim Fachverband Biogas.

Noch ist die TRAS 120 nicht in Kraft. Aber wie Hackbusch erläuterte, ist die Diskussion abgeschlossen, sodass sie Anfang 2019 von den Bundesländern umgesetzt werden könnte.

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