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Neue Grenzwerte bedrohen Hackschnitzel-Heizwerke

Das Umweltbundesamt will die TA Luft novellieren. Besonders die Grenzwerte für Stickoxide und Staub sieht die Branche als überzogen an.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundesumweltministerium (BMUB) und das Umweltbundesamt (UBA) arbeiten derzeit an der Novellierung der Technischen Anleitung (TA) Luft. Die TA Luft ist Teil der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (4. BImSchV), die für Holzkessel über 1 Megawatt (MW) Wärmeleistung gilt.


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Die komplett erneuerte TA Luft soll noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten. „In den aktuellen Arbeitsentwürfen sind NOx- und Staub-Grenzwerte für naturbelassene, feste Biomasse enthalten, die die gültige TA Luft und auch die frisch verabschiedete EU-Direktive für Feuerungsanlagen von 1 bis 50 MW (thermisch) sehr deutlich unterschreiten“, berichtet der Fachverband Holzenergie (FVH) im Bundesverband Bioenergie aus Bonn. So sind Grenzwerte von 13 mg pro m3 Abgas bei Staub und 200 mg/m³ bei NOx (bezogen auf 11 % Sauerstoff) angedacht.


Der FVH hält die Verschärfungen für überzogen und befürchtet, dass diese Grenzwerte speziell im Leistungsspektrum von 1 bis 5 MW bestehende Anlagen massiv gefährden. Denn die Altanlagen müssten nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren ab Inkrafttreten der neuen TA  Luft die Grenzwerte erfüllen. Technische Nachrüstungen wären aber oft nicht möglich. Aber auch der Neubau werde wegen hoher Mehrkosten zum Erliegen kommen. Die propagierte Wärmewende in Deutschland könne auf diese Weise kaum gelingen.


Bereits bei der Verabschiedung der europäischen Regelung für Emissionsgrenzwerte mittelgroßer Feuerungsanlagen, der so genannten MCP-Direktive, hat die EU die besondere Situation der Biomasse erkannt und entsprechend angepasste Grenzwerte und Übergangsfristen formuliert. Die Ziele zur Emissionsminderung sind zwar für die Biomasseanlagen ambitioniert, aber zu schaffen. Umso erstaunter zeigt sich der FVH, dass Deutschland in dem vorliegenden Arbeitsentwurf der TA Luft von diesem auch von der Bundesregierung mitgetragenen EU-Ansatz wieder abweichen will. Damit würden in Deutschland wieder schärfere Anforderungen an die Branche gestellt als im restlichen Europa.


Mit einer  schriftlichen Stellungnahme und belastbaren Daten will der FvH jetzt zusammen mit anderen Verbänden aus der Holzenergiebranche positiv auf die TA Luft-Novelle einwirken.

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