Für die neue Heizungsförderung können Sie ab sofort einen Antrag stellen. Neu ist, dass dies nun auch für Unternehmen, Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) möglich ist. Beim Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage oder beim Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz sind Investitionszuschüsse von der KfW erhältlich, für Wohn- wie auch Nichtwohngebäude.
Diese dritte Antragstellergruppe kann die Grundförderung von 30 % der förderfähigen Investitionskosten nutzen, plus 5 % Effizienz-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen (also insgesamt bis zu 35 % Förderung) oder einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 € für besonders effiziente Biomasse-Heizungen, informiert das Bundeswirtschaftsministerium.
Die ersten beiden Antragstellergruppen sind schon länger dabei
Bereits seit dem 27. Februar sind für selbstnutzende Eigentümer zusätzlich ein Klimageschwindigkeits- und ein Einkommens-Bonus und damit insgesamt bis zu 70 % Zuschuss erhältlich. Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie WEG für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum ist die Antragsstellung seit 28. Mai möglich. Zudem steht auch ein neuer Ergänzungskredit zur Finanzierung zur Verfügung, ggf. auch mit Zinsvergünstigung aus Bundesmitteln.
Die Mittel für die Heizungsförderung stellt der Bund aus dem Klima- und Transformationsfond zur Verfügung.
So geht´s
Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung über das neue Kundenportal „Meine KfW“ (meine.KfW.de) stößt laut Umfragen der KfW dabei auf große Akzeptanz und Zufriedenheit bei den Nutzern.
So erfolgt unter anderem bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten die Zusage digital und automatisiert innerhalb weniger Minuten. Seit Förderstart am 27. Februar 2024 wurden per 23. August 2024 rd. 93.000 Zuschusszusagen erteilt.