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Neue Speicher-Förderung in Niedersachsen

Verbraucher erhalten einen Zuschuss für Solarspeicher beim Neu- oder Ausbau der Photovoltaikanlage. Umweltminister Lies kritisiert in dem Zusammenhang die EEG-Novelle des Bundes.

Lesezeit: 3 Minuten

Im Kampf gegen den Klimawandel setzt Niedersachsen verstärkt auf eine „Bürgerenergiewende“. Das Land legt dazu ein Millionen-Programm auf. „Mit den vorgesehenen 75 Millionen Euro für Photovoltaik-Batteriespeicher schaffen wir einen Anreiz für Investitionen in Photovoltaik und in Photovoltaik-Batteriespeicher“, sagte Umweltminister Olaf Lies, der gerade in der derzeit schwierigen wirtschaftlichen Situation eine Belebung für Industrie und Handwerk durch das Millionen-Programm erwartet.

40 % Zuschuss auf die Investitionskosten

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Die Zuschussförderung von bis zu 40 % der Netto-Investitionskosten eines Batteriespeichers gilt in Verbindung mit dem Neu- oder Ausbau von PV-Anlagen (mindesten 4 kWp). Zuwendungsempfänger können neben natürlichen Personen auch Unternehmen, juristische Personen, Kommunen und weitere sein.

Zusätzlich zu der Förderung können Boni gewährt werden für E- Ladepunkte, PV-Anlagen über 10 kWp und die Überdachung von Parkflächen bzw. sonstigen baulichen Anlagen mit aufgeständerten PV-Anlagen. Das Förderprogramm ist befristet, Anträge können ab 25. November bis 30.9.2022 gestellt werden.

Kritik an Plänen des Bundes im neuen EEG

Mit der Richtlinie will Lies das niedersächsische Dachflächenpotential für die Photovoltaik erschließen. Mit der Energie können die Bürger den Stromverbrauch im Haus, aber ein E-Auto oder die Wärmepumpe zum Heizen versorgen. Er verbindet die Photovoltaik-Initiative des Landes gleichzeitig mit einer scharfen Kritik an der Bundespolitik – besonders der Passage zur Photovoltaik in der neuen EEG-Novelle. „Wir müssen die Bremsen bei Ausbau lösen“, appelliert er an den Bundestag, noch Änderungen am EEG vorzunehmen. Seine Kernforderungen:

  1. Ausbauziele deutlich anheben, Ziel mindestens 10.000 MW pro Jahr
  2. Ausschreibungspflicht für Dachanlagen streichen anstatt abzusenken; mindestens die 750 kW-Grenze beibehalten.
  3. EEG-Umlage auf Eigenstrom: Bagatellgrenze für Eigenversorgung auf 30 kW anheben – wie im EU-Recht gefordert.

Solarbranche begrüßt neues Programm

Die Solar- und Speicherbranche begrüßt das neue Förderangebot in Niedersachsen. „Dieses innovative Angebot hilft, die Energiewende im Norden zu beschleunigen“, sagt Hauptgeschäftsführer des Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) Carsten Körnig. Die Förderhöhe sei attraktiv, besonders zukunftsweisend seien die zusätzlich gewährten Anreize zur Installation einer Solartankstelle für das Laden von E-Autos oder Module über PKW Stellplätzen. Körnig: „Das ist eine Traumkombination für den Klimaschutz: Die Solaranlage auf dem Dach oder Carport, der Batteriespeicher im Keller und die Solartankstelle für das E-Auto vor der Haustür“.

Kritik an Sonnensteuer

Von der Bundesregierung forderte der BSW in diesem Zusammenhang Nachbesserungen am vorliegenden Entwurf des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG 2021), der derzeit im Bundestag debattiert wird. Anstatt den Ausbau von Solardächern und Speichern im klimapolitisch notwendigen Umfang zu beschleunigen, sehe der Gesetzesentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium teils gravierende Investitionsbarrieren vor. Nach Einschätzung von Marktforschern muss die derzeit installierte Photovoltaikleistung bis 2030 mindestens verdreifacht, die Speicherkapazität sogar verzehnfacht werden. Andernfalls seien die Klimaziele nicht erreichbar und im Zusammenhang mit dem Atom- und Kohleausstieg die Versorgungssicherheit gefährdet.

Ein klarer Verstoß gegen geltendes EU-Recht sei die Erhebung einer EEG-Umlage in Höhe von rd. 2,5 Cent je Kilowattstunde auf selbst genutzten Solarstrom. Diese „Sonnensteuer“ konterkariere nicht zuletzt das neue Förderangebot Niedersachsens, aber auch das begrüßenswerte neue Angebot aus dem Bundesverkehrsministerium zur Förderung von Ladeinfrastruktur im Falle einer Ökostromnutzung.

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