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CO₂-Preis

Neuer ehrgeiziger Vorschlag zur CO₂-Abgabe

Der Bundesverband Erneuerbare Energien schlägt eine schrittweise Anhebung einer CO₂-Abgabe mit vollständiger Rückerstattung an die Bürger vor

Lesezeit: 3 Minuten

Seitdem Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) am vergangenen Freitag verschiedene Gutachten zur CO₂-Bepreisung veröffentlicht hat, ist das Thema endgültig in der der Wirtschafts-, Energie- und Umweltpolitik angekommen. Jetzt hat auch der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE), der Dachverband der Branche, ein neues Konzept vorgelegt.

Bereits 2017 hatte der BEE ein Konzept zur CO₂-Bepreisung vorgelegt. Dieses wurde nun auf Basis der aktuellen Entwicklungen in den Sektoren Strom, Verkehr, Wärme und Industrie weiterentwickelt. „Wir müssen einen ehrgeizigen Ansatz bei der CO₂-Bepreisung wählen. Nur so schaffen wir effektive Preisanreize, um klimafreundliche Investitionen anzuregen“, so BEE-Präsidentin Simone Peter.

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Der BEE schlägt vor, noch 2020 einen Einstieg mit folgenden Werten zu beginnen:

  • Gebäudebereich: 60 Euro je Tonne CO₂: die CO₂-Bepreisung erfolgt über eine Anpassung der vorhandenen Energiesteuer um die energieträgerspezifischen CO₂-Kosten.
  • Strom (Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen mit einer Leistung größer als 2 MW): 60 Euro je Tonne CO₂ (Mindestpreis), sowie rechnerisch der Preis aus dem Europäischen Emissionszertifikatehandel (ETS) plus 20 Euro je Tonne (wird aufgrund des Mindestpreises erst ab einem ETS-Zertifikatspreis oberhalb von 40 Euro relevant).
  • Verkehrsbereich: Erhöhung der Treibhausgasminderungsquote. Diese ist laut BEE ein wirksames Instrument, das bereits einen CO₂-Preis zur Folge hat. Um diese Entwicklung zu stabilisieren und zu stärken, muss die THG-Minderungsquote kontinuierlich erhöht werden.

Rückerstattung nach Sektoren

Die erzielten Einnahmen sollten innerhalb der dafür verantwortlichen Sektoren vollständig an die Bürger zurückerstattet werden. Im Gegensatz zu anderen Konzepten sieht der BEE die Rückerstattung getrennt nach Sektoren vor:

  • Im Wärmesektor schlägt der BEE vor, eine für die Bürger sichtbare Pro- Kopf-Rückerstattung vorzunehmen. Diese sollte nicht wie beispielsweise in der Schweiz über Versicherungen abgewickelt, sondern als direkten Bonus einmal jährlich über die Finanzämter ausgezahlt werden.
  • Im Stromsektor schlägt der BEE vor, die Stromsteuer in Höhe der zusätzlichen CO₂-Be- preisungseinnahmen abzusenken. Steigen die Einnahmen über die Höhe der Stromsteuer hinaus, wird mit den zusätzlichen Mitteln die ‚Besondere Ausgleichsregelung‘ des EEG finanziert. Dies entlastet das EEG-Konto und senkt die EEG-Umlage. Da die energieintensive Industrie bereits von der Stromsteuer sowie der EEG-Umlage befreit ist, würde diese nicht in den Genuss der genannten Rückerstattungsinstrumente kommen. Folglich wäre hier eine Rückerstattung vergleichbar dem aktuellen Instrumentarium bei der CO₂-Bepreisung über den ETS eine Möglichkeit, Zusatzbelastungen zu vermeiden, welche zu Wettbewerbsnachteilen führen könnten.

"Konzept ist sozialverträglich"

„Die schrittweise Einführung sowie die regelmäßige und geordnete Anhebung der CO₂-Bepreisung erlauben das Einhalten der Klimaziele und schaffen Planungsperspektiven für private, staatliche und wirtschaftliche Akteure. Durch die vollständige Rückerstattung innerhalb der einzelnen Sektoren Strom, Wärme und Verkehr ist unser Konzept sowohl ökonomisch als auch sozial verträglich“, ist sich Peter sicher. Zur Flankierung seien Förderprogramme erforderlich, die Investitionen von privaten Verbrauchern und Wirtschaft in Erneuerbare Technologien anreizen. So werde die CO₂-Bepreisung noch gerechter.

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