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Bürgerbeteiligung

Neuer Leitfaden für gut geführten Windpark mit Beteiligung

Der Bundesverband Windenergie gibt Empfehlungen u.a. zu den Bereichen Investitions- und Finanzierungsaufwand, Umgang mit Risikohinweisen, Mitbestimmungsrecht sowie Transparenz in der Betriebsphase.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Windenergiebranche steht vor der Herausforderung, in den kommenden Jahren 10 Gigawatt an jährlicher Leistung zu realisieren. Dafür ist eine langfristig abgesicherte Akzeptanz notwendig. Echte Bürgerbeteiligung an den Projekten schafft hierfür ein solides Fundament. Denn Windenergie ist eine Investition in die Standortgemeinde, von der alle profitieren. Eine direkte Beteiligung schafft laut Bundesverband Windenergie (BWE) nicht nur nachweislich mehr Akzeptanz, sondern auch konkret erfahrbaren Mehrwert vor Ort. Dafür einen transparenten und nachprüfbaren Standard zu etablieren ist das Ziel des Leitfadens, den der BWE jetzt vorlegt.

Der Leitfaden liefert Empfehlungen unter anderem zu den Bereichen Investitions- und Finanzierungsaufwand, zum angemessenen Umgang mit Risikohinweisen, zum Thema Mitbestimmungsrecht sowie zu Transparenzfaktoren für die Betriebsphase. Die Geschäftsführung sollte stets die Interessen der Gesellschafter im Blick haben und auf eine ausgeglichene Chancen-Risiko-Verteilung achten.

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Drei Erfolgsfaktoren

Der Leitfaden nennt drei Punkte als essenziell für einen gut geführten Windpark mit Beteiligung:

  1. Bei direkter Bürgerbeteiligung muss der Fokus auf der Risikoabsicherung liegen:
Dazu zählt unter anderem, dass Liquiditätsreserven nur in sicheren Geldanlagen anzulegen sind und dass die Geschäftsführung laufend darauf achtet, in Niedrigzinsphasen, bei Möglichkeiten der Umschuldung, Zinsvorteile zu realisieren.

  2. Beteiligungsnagebote müssen substanziell und niederschwellig sein:
Eine einfach verständliche, aber auch wirtschaftlich reizvolle Ausgestaltung der Beteiligungsangebote erhöht die Attraktivität des Projektes. Somit soll eine möglichst breite Beteiligung ermöglicht werden. Durch diesen Grundgedanken wird die Beziehung der Beteiligten geprägt und kann dann durch gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen weitergeführt werden.

  3. Echte Teilhabe und Einflussmöglichkeiten sollen garantiert sein:
Hierzu gehört unter anderem, dass es vertraglich verbrieft weder Mehrstimmrechte noch Stimmrechte ohne Leistung einer Einlage gibt; ebenso, dass einzelne Gesellschafter*innen kein Veto-Recht gegen Beschlüsse haben. Zudem muss die Abwahl der Geschäftsführung / des Vorstandes bei einer qualifizierten Mehrheit von 51% aller Anwesenden möglich sein.

Der Leitfaden dient als konkrete Handreichung, wie Beteiligungsprojekte gut und fair ausgestaltet und geführt werden können. Dies gewährleistet, dass Windparks zum Bestandteil einer Gemeinde werden, von dem die Anwohnern spürbar und nachhaltig profitieren. Den Leitfaden finden Sie hier.

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