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topplus Freiflächenanlagen

Neuer Vorschlag zur Doppelnutzung: Solarparks auf Stilllegungsflächen

Mit der Idee ließe sich Artenvielfalt und Energiewende unter einen Hut bringen, ohne mehr Flächen in Anspruch zu nehmen.  

Lesezeit: 3 Minuten

Landwirtschaft, Energiewende und Naturschutz haben eines gemeinsam: Alle sind notwendig und benötigen vor allem Flächen. Bislang schließt sich eine Kombination aus. Neue Vorschriften der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verschärfen das Problem: Das zeigt u.a. die neuen Cross-Compliance-Vorschriften der laufenden GAP-Förderperiode. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat dafür Grundanforderungen an die Betriebsführung (GaB) definiert und Standards für die Erhaltung von Flächen in „gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand (GLÖZ)“ aufgestellt. Nach dem Standard „GLÖZ 8“ müssen Landwirte vier Prozent der Ackerfläche stilllegen – mit dem Ziel, die Biodiversität zu erhalten und zu steigern. Zudem dürfen Landschaftselemente, die in den genannten vier Prozent enthalten sind, nicht entfernt sowie Hecken und Bäumen während der Brutzeiten von Vögeln nicht geschnitten werden. Dem Vogelschutz dient zusätzlich ein Schutzzeitraum, in dem das Mähen oder das Zerkleinern des Aufwuchses auf Brachflächen untersagt ist.

Lösung: Solarparks

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Der Solarparkexperte und Agraringenieur Ralf Schnitzler setzt sich schon länger für „Biodiversitätssolarparks“ ein. Vom ihm stammt jetzt eine Idee, die mittlerweile auch vom Deutschen Bauernverband und dem Verein „Familienbetriebe Land und Forst“ wohlwollend diskutiert wird: Auf den GLÖZ-8-Flächen könnten Solarparks gebaut werden. Um das umzusetzen, sollten in jeder Kommune bzw. in jedem Landkreis 4 % der Ackerfläche für Biodiversitäts-Solarparks ausgewiesen werden. Hierzu sollten laut Schnitzler Landwirte, Umweltschützer, die Untere Naturschutzbehörde, Kommunen, Netzbetreiber und Sachverständige zusammenarbeiten. Im Gegenzug könnten bisherige Flächenbeschränkungen für Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen entfallen wie der Zwang, dass Anlagen nur in benachteiligten Gebieten gebaut werden dürfen.

Zum Bau und Betrieb des Solarparks sollte eine Betreibergesellschaft gegründet werden, die ein lokales Stadtwerk oder ein neues virtuelles Gemeindewerk führt. Um das Genehmigungsverfahren zu erleichtern, könnte die Gemeinde eine Genehmigung ohne Bauleitplanung erteilen. „Die Öffentlichkeit könnte man auf kommunaler Ebene im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens oder im vorgelagerten Verfahren der umweltverträglichen Standortvorauswahl beteiligen“, schlägt Schnitzler vor.

Nötige Erfolgsfaktoren

Für eine erfolgreiche Umsetzung schlägt Schnitzler folgendes vor:

  • Damit auch echte Biodiversitätsparks entstehen und kein Greenwashing betrieben wird, sollten die Parks den Standard erfüllen, den das Forschungsprojekt EULE ( Evaluierungssystem für eine umweltfreundliche und landschaftsverträgliche Energiewende) vorgegeben hat (regionalwerke.com/das-projekt-eule).
  • Die Biodiversitäts-Solarparks sollten als ordnungsgemäße Landwirtschaft gelten und zur Erfüllung des GLÖZ-8-Standards beitragen können. Auch bezüglich Erb- und Steuerrecht sollte die Solarparkfläche zur Landwirtschaft zählen.
  • Damit die Solarparks eine naturschutzfachlich und wirtschaftlich sinnvolle Größe von mindestens 10 ha erreichen, sollte es möglich sein, die GLÖZ-8-Verpflichtung überbetrieblich, also kooperativ mit mehreren Betrieben zu erfüllen.
  • Zur Erhöhung der Akzeptanz sollte die Fläche nach Beendigung der Stromproduktion wieder in die „normale“ landwirtschaftliche Nutzung überführt werden können, ohne dass es naturschutzrechtliche Einschränkungen gibt.
  • Für den Bau der Biodiversitätssolarparks sollten keine zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen nötig sein, sondern im Gegenteil Ökopunkte möglich werden, weil sie den Eingriff in die Natur überkompensieren. Das würde den Flächendruck zusätzlich reduzieren.

„Biodiversität-Solarparks zahlen somit auf mehrere Ziele gleichzeitig ein: Energiegewinnung, Stärkung der Artenvielfalt, Verringerung des Flächenverbrauchs und Erweiterung der landwirtschaftlichen Einnahmebasis“, bewertet Max von Elverfeldt, Vorsitzender des Famiilienbetriebe Land und Forst e.V., die Idee.

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