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Neues Gesetz zum Emissionshandel unter Beschuss

Experten kritisieren den Entwurf zum geplanten Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Es könnte verfassungswidrig sein.

Lesezeit: 4 Minuten

Im Bundestag findet heute eine öffentlichen Anhörung zur Umsetzung der CO2-Bepreisung im Verkehrs- und Wärmesektor im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) statt. Im Vorfeld gibt es erhebliche Bedenken zu dem Gesetz: Sollte das Bundesverfassungsgericht das geplante BEHG nach Inkrafttreten als verfassungswidrig einstufen, drohen massive Rückforderungsansprüche der Betroffenen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Kurzgutachten des IKEM – Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität im Auftrag der Stiftung Neue Energie. „Ein Debakel wie beim Kernbrennstoffsteuergesetz muss dringend vermieden werden, sonst drohen Belastungen des Staatshaushaltes in Milliardenhöhe“, warnt der Geschäftsführer des IKEM, Simon Schäfer-Stradowsky. Das Gutachten schlägt zwei Möglichkeiten einer verfassungskonformen Anpassung des BEHG vor.

Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit

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Aufgrund erheblicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzesentwurfs zum BEHG sei mit einer zeitnahen Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht zu rechnen. Wäre es verfassungswidrig und deswegen nichtig, könnten für die Emissionszertifikate geleistete Zahlungen zurückgefordert werden – auch rückwirkend.

Das Kurzgutachten sieht die Verfassungsmäßigkeit des BEHG-Entwurfs an zwei Stellen nicht gegeben: Erstens kann das BEHG rechtlich nicht als Vorteilsabschöpfungsabgabe eingeordnet werden, da es in der Einführungsphase bis 2026 keine Obergrenze gibt. Ob die Obergrenze, die ab 2027 vorgesehen ist, wirklich umgesetzt wird, ist zudem politisch noch unsicher. Zweitens kann das BEHG nicht als Verbrauchersteuer bestehen, da die Kosten für die Zertifikate zwar auf den (Letzt-)Verbraucher umgelegt werden, sie dabei jedoch nicht verbraucht werden.

Die verfassungsrechtlichen Bedenken sind laut Gutachten aber nur ein Zünder, der das BEHG zu einer Zeitbombe macht. Der andere droht ab 2025: Dann soll über die Einführung einer Emissionsobergrenze ab 2027 entschieden werden. „Dadurch könnte es zu einer Preisexplosion kommen, auf die sich die Unternehmen nicht vorbereiten können”, so Schäfer-Stradowsky. „So bleibt eine grundsätzliche Entscheidung, die für die Teilnehmer_innen am nationalen Emissionshandel von zentraler Bedeutung ist, mit Unsicherheit behaftet und unvorhersehbar.”

Zwei Vorschläge zur Änderung

Die Gutachter schlagen daher vor, die Einführungsphase zu verkürzen und den Preiskorridor nach der Einführungsphase aufzuheben. Zum anderen raten sie, eine verfassungsgemäße Verbrauchssteuer mit Aufhebung des Preiskorridors im Rahmen einer Energiesteuerreform auszugestalten. Schäfer-Stradowsky: „Auf diese Weise könnten die verfassungsrechtlichen Risiken behoben werden. Damit auch der zweite Zünder entschärft wird, müsste aber auch der CO2-Preis schneller steigen, sonst droht 2027 weiterhin ein plötzlicher Preisanstieg.“

Verein fordert Normenkontrollklage

Zu dem IKEM-Gutachten im Vorfeld der Beratungen des Umweltausschuss des Deutschen Bundestages zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erklärt Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.: „Wir fordern die Bundesregierung und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, die finanzverfassungsrechtlichen Bedenken zahlreicher Rechtsexperten ernst zu nehmen. Das geplante Brennstoffemissionshandelsgesetz muss überarbeitet werden, damit einem wirksameren, rechtssichereren und sozial gerechteren CO2-Preis nichts im Wege steht.“ Aufgrund der hohen Rechtsunsicherheit des bislang vorgesehenen nationalen Festpreis-Emissionshandels drohe Deutschland eine Klagewelle der Verpflichteten. Mit einer Normenkontrollklage des Bundestages sollte nach Inkrafttreten des Gesetzes umgehend die Verfassungsmäßigkeit des CO2-Preises der Bundesregierung überprüft und Rechtssicherheit für Haushalte und Unternehmen hergestellt werden. Nur ein einheitlicher, sektorübergreifender CO2-Mindestpreis im Emissionshandel sowie geänderte Energiesteuersätze bei Heizen und Verkehr würden Sektorenkopplung, Strompreisentlastungen und schnell wirksamen, verursachergerechten Klimaschutz optimal verbinden.

Zu niedriger CO₂-Preis

Hintergrund: Die Bundesregierung plant einen Festpreis-Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr, der ab 2026 in einen Emissionshandel übergehen soll. Dessen Ausgestaltung gestaltet sich jedoch als schwierig. Vor IKEM und Universität Greifswald hatten bereits das Öko-Institut und die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin sowie die Stiftung Umweltenergierecht finanzverfassungsrechtliche Bedenken gegen das CO2-Preissystem der Bundesregierung angemeldet. Zahlreiche Wissenschaftler kritisierten zudem die geringe Höhe des CO2-Preises und die damit verbundene geringe Lenkungswirkung.

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