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Neues Gesetz zur Stromsteuer: Überholtes System?

Am 01. April diskutierten im Finanzausschuss Experten über den Entwurf eines neuen Stromsteuergesetzes der Bundesregierung.

Lesezeit: 3 Minuten

Der hohe administrative Aufwand bei der Stromsteuer ist in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag auf Kritik gestoßen. Der zu treibende Aufwand und im schlimmsten Fall zu befürchtende Sanktionen würden häufig in keinem Verhältnis zu der eigentlichen Steuerlast stehen, erklärte Rechtsanwältin Bettina Hennig (Kanzlei von Bredow Valentin Herz) in ihrer Stellungnahme. Weder Unternehmen, noch Bürger oder das zuständige Hauptzollamt wissen genau, für welche Strommengen genau die Steuer überhaupt in welcher Höhe anfalle, so die Anwältin. Bisherige Gesetzesänderungen, die für Vereinfachungen und Erleichterungen hätten sorgen sollen, hätten in der Praxis entgegen ihrem eigentlichen Ziel zu einem enormen zusätzlichen Aufwand, häufig zu nicht sachgerechten Ergebnissen und großer Verunsicherung geführt.

Bundesregierung will Gesetz ändern

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Grundlage der Anhörung war der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften. Damit soll das Gesetz an EU-Beihilfevorschriften angepasst werden. Außerdem ging es um den Antrag der FDP-Fraktion „Stromsteuer senken - Bürger entlasten“. Die Stromsteuer soll nach Vorstellungen der FDP-Fraktion ab 2021 auf das europäische Mindestmaß abgesenkt werden. Die Finanzierung könne durch steigende Einnahmen aus dem Emissionshandel, insbesondere aufgrund einer Ausweitung des Handels auf die Sektoren Verkehr und Wärme, erfolgen. Nach Angaben der FDP-Fraktion ist Strom für private Haushalte in knapp 20 Jahren um 70 Prozent teurer geworden.

Rechtsanwältin Hennig erklärte, der neue Gesetzentwurf der Bundesregierung enthalte an vielen Stellen begrüßenswerte Klarstellungen, sei aber nicht ausreichend, um die sich derzeit stellenden Rechtsfragen und Unsicherheiten im Stromsteuerrecht zu beseitigen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertrat die Ansicht, das Ziel werde erreicht, die Regelungen beihilferechtskonform auszugestalten.

Stimmen der Verbände

  • Der Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte im Grundsatz den Gesetzentwurf der Bundesregierung, da er für viele Unternehmen die notwendige Rechtssicherheit herstelle, insbesondere für die Klärschlammverbrennung. Zum FDP-Antrag erklärte der BDEW, die Stromsteuer sollte im Rahmen einer generellen Überarbeitung der Steuer-, Abgaben- und Umlagensystematik weitestgehend abgesenkt werden, da die ursprünglich intendierte ökologische Lenkungswirkung nicht mehr eindeutig gegeben sei.
  • Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) kritisierte in seiner Stellungnahme die geplante Abschaffung der Stromsteuerbefreiung für sogenannte Grünstromnetze. Mit einer weitreichenden Auslegung der Stromsteuerbefreiungen könnten insbesondere im Großanlagenbereich Anreize für neue Vermarktungsoptionen geschaffen werden, die einer schnelleren Marktintegration der erneuerbaren Energien zuträglich seien. Grünstromnetze seien gerade durch die Stromsteuerbefreiung ein hervorragendes Instrument bei der Frage des Weiterbetriebs von EEG-Anlagen. Ab 2020 würden jährlich mehrere tausend Windenergieanlagen aus der EEG-Förderung fallen, erinnerte die Organisation.
  • Der BEE spricht sich erneut für einen Ersatz der Stromsteuer durch eine CO2-Bepreisung aus. „Der Geburtsfehler der Stromsteuer ist, dass sie nicht zwischen sauberen und umweltschädlichen Energieträgern differenziert“, sagt Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie, anlässlich der Anhörung. Der BEE schlägt daher vor, die Stromsteuer durch eine CO2-Bepreisung zu ersetzen, beziehungsweise sie mindestens auf den nach EU-Energiesteuerrecht vorgegebenen Mindestsatz zu reduzieren.
  • FürAgora Energiewendebedeutet der Entwurf ein Herumdoktern an einem System, das überholt sei. Strom sei der teuerste Energieträger, werde aber für die Verkehrswende gebraucht. An diese Unwucht im System müsse man heran.

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