Die Integration von Wind- und Solarstrom in das Stromsystem gilt als wichtige Aufgabe der Energiewende im Stromsektor. Instrumente dafür sind bislang die Direktvermarktung an der Strombörse, der Ausbau der Stromnetze, Einschalten von flexiblen Stromverbrauchern („Lasten“) sowie das Abschalten von Ökostromanlagen. Nach Ansicht von Hans-Josef Fell, Präsident der Energy-Watch-Group und Ideengeber zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), reichen diese Instrumente nicht aus. Denn sie würden die EEG-Umlage erhöhen und wertvollen CO2-freien Strom vernichten. Gleichzeitig wolle die Bundesregierung fossile Kraftwerke länger betreiben, um die Leistung bei schwankendem Stromangebot zu sichern.
Dabei könnten erneuerbare Energien schon heute selbst für den Ausgleich sorgen. Wichtig dafür wären Investitionen in so genannte „Kombikraftwerke“, die beispielsweise aus Solar-, Wind-, Bioenergie- oder Wasserkraftanlagen in Kombination mit Strom- und Eisspeichern, Biokohle- und Power-to-Gas-(PtG)-Anlagen bestehen. PtG-Anlagen können überschüssigen Strom über die Elektrolyse in Wasserstoff umwandeln.
Diese Kombination wäre nicht nur sinnvoll für den Strommarkt, sondern auch für die so genannte Sektorkopplung, also die Vernetzung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität.
Um diese Investitionen anzureizen, schlägt Fell einen„Kombikraftwerksbonus“ von 10 Cent je Kilowattstunde (kWh) imErneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) vor. Der Bonus soll für 20 Jahre gezahlt werden. Gleichzeitig sollte Eigenstrom komplett von der EEG-Umlage befreit werden.
Um den Bonus zu erhalten, muss der Betreiber den Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien herstellen. Die nötigen Investitionen würde er selbst übernehmen. Der Mix ist ihm dagegen frei gestellt. Dabei könnten auch Bestandsanlagen integriert werden, die dann allerdings ihre bisherige EEG-Vergütung verlieren würden. Diese Maßnahme könnte laut Fell aber dazu führen, dass Anlagenbetreiber kurz vor Ende der EEG-Vergütung eine Anschlussfinanzierung erhalten. Gleichzeitig würde die EEG-Umlage sinken, weil die teure Anfangsvergütung älterer Anlagen wegfallen würde.
Der Strom soll dabei viertelstundengenau nach einem Standardlastprofil eingespeist werden oder – im Falle der regionalen Direktvermarktung – den kompletten Stromverbrauch der angeschlossenen Endverbraucher abdecken. Solche Objekte könnten sein: Einfamilienhaus, Mietswohnung, Produktionsbetrieb, Krankenhaus, Dorf-, Stadtteilgemeinschaft u. ä. Zusätzliche Einnahmen könnten die Anlagenbetreiber mit dem Wärmeverkauf erzielen.
Insgesamt könnte dieses Modell dazu dienen, den Netzausbau auf regionaler Ebene zu reduzieren und die Netzgebühren zu entlasten. Auch könnten staatliche und private Kosten zur Bereithaltung von alten Kohlekraftwerken sinken. Gleichzeitig könnten Stadtwerke, Energiegemeinschaften, regionale Energieversorger, aber auch Energiekonzerne ihre Geschäftstätigkeiten ausweiten, kommunale Wertschöpfung erhöhen und so für einen weiteren Ausbau der Arbeitsplätze im Energiesektor und insbesondere bei erneuerbaren Energien sorgen. Da Bioenergieanlagen als regelbare Energieform unbedingt gebraucht würde, wäre dieses Modell auch eine Perspektive für bestehende oder neue Anlagen. Unterm Strich könnte damit die Versorgungssicherheit gewährleistet und die Energiewende nicht nur im Strom-, sondern auch im Wärme- und Mobilitätssektor vorangebracht werden.
Die Eckpunkte zu dem Vorschlag finden Sie hier.