Niedersachsens Umweltministerium hat in dieser Woche den Entwurf zum neuen Windenergieerlass vorgelegt. Bis zum Jahr 2020 sollen in dem Küstenland 20 Gigawatt Windstromleistung auf 1,4 % der Landesfläche installiert werden. Dabei will Niedersachsen keine neuen Mindestabstände festlegen. Das hatten mehrere Bürgerinitiativen gefordert, die sich zum "Vernunftkraft Niedersachsen e.V." zusammengeschlossen hatten. Umweltminister Sefan Wenzel hatte zwar die Diskussion mit den Bürgerinitiativen begrüßt, sich aber gegen deren Vorschläge ausgesprochen, dass der Mindestabstand wie in Bayern auf die zehnfache Anlagenhöhe ausgeweitet werden müsse. Damit sei die Energiewende beendet, nur 0,1 % der Landesfläche bliebe bei diesen Vorgaben in Niedersachsen für Windenergieanlagen übrig. Stattdessen sieht der Erlassentwurf 400 m als harte Tabuzone vor, wobei einzelne Kommunen bei Bedarf größere Abstände festlegen könnten.
Auch das häufige Argument der Windkraftgegner, Infraschall aus Windparks könnte zu gesundheitlichen Problemen führen, greift das Umweltministerium auf. Nach den derzeitigen Erkenntnissen reiche der Mindestabstand für Lärm und optische Wirkung aus, um den erzeugten Infraschall körperlich nicht mehr wahrzunehmen, schreibt das Umweltministerium. Gesundheitsschädliche Wirkungen sind nach heutigem Stand der Wissenschaft durch Infraschall bei Windenergieanlagen nicht zu erwarten.
Dageben bleibt das Umweltministerium dabei, dass der Wald nicht für die Windeenergie genutzt werden soll. Klima-ökologische und forstfachliche Gründe würden dagegen sprechen. Nur in Ausnahmefällen, z.B. bei technisch vorbelasteten Flächen, sollen Windräder im Wald aufgestellt werden dürfen.
Eine weitere Besonderheit ist der "Leitfaden Artenschutz", der von einer Sonderarbeitsgruppe erstellt wurde. Der Erlass wird jetzt von Verbänden diskutiert.