Photovoltaik
Niedersachsen: Regierung beschließt neue Verordnung für Solarparks
Niedersächsische Solarprojekte sollen künftig bessere Chancen bei den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur für Solarparks auf Freiflächen haben.
Die Niedersächsische Landesregierung hat eine neue Freiflächensolaranlagenverordnung beschlossen. Damit sollen künftig niedersächsische Projekte bessere Chancen bei den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur bekommen. So soll die Ausbaugeschwindigkeit bei der Solarenergie vorangetrieben werden.
Eigene Regelung der Länder
Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird die Vergütung für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 750 kW in einem Bieterverfahren über Ausschreibungen der Bundesnetzagentur ermittelt. Bei vorgegebenem Ausschreibungsvolumen erhalten die niedrigsten Gebote eine Vergütung entsprechend dem abgegebenen Gebot. Teilnahmeberechtigt sind Gebote für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung im Bereich von 750 kW bis 20 MW. Den Ländern steht es gemäß EEG frei, auch Photovoltaikanlagen auf Acker- und Grünflächen in sogenannten benachteiligten Gebieten, also bereits festgelegten ertragsschwachen landwirtschaftlichen Standorten, die Teilnahme an den Ausschreibungen zu ermöglichen.
Niedersachsen zieht nach
Bislang haben Hessen,...
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