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Niedersachsen: Regierung beschließt neue Verordnung für Solarparks

Niedersächsische Solarprojekte sollen künftig bessere Chancen bei den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur für Solarparks auf Freiflächen haben.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Niedersächsische Landesregierung hat eine neue Freiflächensolaranlagenverordnung beschlossen. Damit sollen künftig niedersächsische Projekte bessere Chancen bei den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur bekommen. So soll die Ausbaugeschwindigkeit bei der Solarenergie vorangetrieben werden.

Eigene Regelung der Länder

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Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird die Vergütung für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 750 kW in einem Bieterverfahren über Ausschreibungen der Bundesnetzagentur ermittelt. Bei vorgegebenem Ausschreibungsvolumen erhalten die niedrigsten Gebote eine Vergütung entsprechend dem abgegebenen Gebot. Teilnahmeberechtigt sind Gebote für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung im Bereich von 750 kW bis 20 MW. Den Ländern steht es gemäß EEG frei, auch Photovoltaikanlagen auf Acker- und Grünflächen in sogenannten benachteiligten Gebieten, also bereits festgelegten ertragsschwachen landwirtschaftlichen Standorten, die Teilnahme an den Ausschreibungen zu ermöglichen.

Niedersachsen zieht nach

Bislang haben Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern in den vergangenen Jahren eine Öffnung für benachteiligte Gebiete vorgenommen. Und Zuschläge in den Ausschreibungsrunden sind in der Vergangenheit praktisch ausnahmslos an Projekte aus den Bundesländern gegangen, die die benachteiligten Gebiete für PV-Projekte freigegeben haben.

Jetzt will Niedersachsen nachziehen. „Uns rennt die Zeit davon. Bis 2040 brauchen wir 65 Gigawatt installierte PV-Leistung, davon 15 Gigawatt auf Freiflächen. Derzeit beträgt die Stromkapazität aus Solarenergie in Niedersachsen allerdings nur 4,6 Gigawatt“, sagt Energie- und Klimaschutzminister Olaf Lies. „Wir müssen also deutlich schneller werden. Die Photovoltaik-Pflicht auf Gewerbeneubauten war ein Schritt - dieser neue Erlass ist ein nächster.“

Die Freiflächensolaranlagenverordnung regelt dabei nicht, ob und wo Freiflächensolaranlagen tatsächlich gebaut werden. Das hängt vielmehr von der Entscheidung der Investoren und der konkreten Bauleitplanung der zuständigen Kommunen ab.

150 MW pro Jahr

Die Verordnung enthält eine jährliche Begrenzung dafür, in welchem Umfang Projekte aus den freigegebenen Gebieten an Ausschreibungen teilnehmen dürfen. Mit 150 MW ist diese im Vergleich zu anderen Bundesländern besonders großzügig und ausbaufreundlich gefasst. Die Höhe der Ausbaugrenze und deren Auswirkungen etwa auf möglicherweise konkurrierende landwirtschaftliche Nutzung von Flächen sollen regelmäßig evaluiert werden, erstmals zum 31. Dezember 2023.

LEE Niedersachsen: Verordnung reicht nicht aus

„Wir begrüßen grundsätzlich die Öffnungsklausel, die Niedersachsen mit der neuen Verordnung geschaffen hat. Um den von der Landesregierung angestrebten Ausbau von 15 Gigawatt Freiflächensolar bis 2040 zu erreichen, müssen wir aber ungefähr 800 Megawatt pro Jahr zubauen. Davon werden maximal 150 Megasatt auf benachteiligten Gebieten errichtet", kritisiert Silke Weyberg, Geschäftsführerin des Landesverbandes Erneuerbare Energien (LEE).

Der Verband fordert daher, auch die Seitenrandstreifen der vorhandenen Infrastruktur bis zu 200 Meter entlang Autobahnen und Schienenwegen zu nutzen. Zurzeit liegt auf diesen Flächen größtenteils ein sogenannter landwirtschaftlicher Vorbehalt, der eine Nutzung für PV-Freiflächenanlagen ausschließt. „Wir wünschen uns, dass die Freiflächenverordnung für Korridore an den Verkehrs-Trassen eine gleichlautende Regelung wir für benachteiligte Gebiete erhält“, sagt Weyberg.

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