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Windenergie

NRW, Bayern und Niedersachsen stellen Weichen für mehr Windräder

Die Abkehr von pauschalen Abständen zu Wohnhäusern und ein neues Klimaschutzgesetz sollen dafür sorgen, das Potenzial der Windenergie in den drei Ländern besser auszuschöpfen.

Lesezeit: 5 Minuten

Hendrik Wüst ist am Dienstag im Düsseldorfer Landtag zum Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen gewählt worden. „Wir wollen 1.000 neue Windräder in dieser Wahlperiode schaffen. Das ist in so einem großen Land wie Nordrhein-Westfalen auch nichts, was man nicht schaffen könnte", sagte Wüst gegenüber dem Fernsehsender phoenix. Daher hätte man statt pauschaler Abstandsregelungen nun Vorrang-Zonen definiert, sodass der Bau von Windrädern auch an Stellen möglich sei, wo das bisher nicht der Fall war. „Daran sieht man, dass man sich aufeinander zu bewegt und gemeinsam etwas Neues, Gutes schaffen kann", sagte Wüst mit Blick auf die erste schwarz-grüne Koalition in Nordrhein-Westfalen.

Klimagesetz in Niedersachsen

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Der niedersächsische Landtag hat am Dienstag (28. Juni) ein neues Klimagesetz beschlossen. Nach Aussagen von Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies beschreibt es den Weg hin zur Klimaneutralität des Landes mit allen Zwischenschritten. „Wir werden früher als bisher klimaneutral, es kommt die Photovoltaikpflicht auf allen Neubauten, wir erleichtern den Ausbau von Windenergie und Photovoltaik maßgeblich, wir verknüpfen unsere Wirtschaftsförderung mit den Klimaschutzzielen, wir unterstützen die Kommunen bei ihren Klimaschutz-Bestrebungen“, fasst Lies die wichtigsten Regelungen zusammen.

Die Zukunft Niedersachsens liege nicht im fossilen Gas durch Fracking und in der Reaktivierung der Kernenergie, sondern im Ausbau der erneuerbaren Energien. Sie stehe für eine saubere, kostengünstige, freie und vor allem unabhängige Energieversorgung.

Eckpunkte des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes

  • Verankerung von Flächen- und Leistungszielen für den Ausbau von Windenergie- und PV-Nutzung: Ausweisung von mindestens 1,7 % der Landesfläche bis 2027 und von 2,2 % der Landesfläche bis 2033 für die Windenergienutzung und von 0,47 % der Landesfläche bis 2033 für die PV-Nutzung;
  • Realisierung von mindestens 30 Gigawatt Windenergie an Land und mindestens 65 Gigawatt Photovoltaik bis zum 31. Dezember 2035, davon 50 Gigawatt auf bereits versiegelten Flächen;
  • Treibhausgasneutralität bis 2045 (bisher 2050);
  • Photovoltaikpflicht auf allen Neubauten (bisher lediglich gewerbliche Neubauten);
  • Deutliche Erleichterung der Genehmigung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien auf, an und in der Umgebung von Kulturdenkmälern;
  • Verbot der Durchführung von Raumordnungsverfahren zu Maßnahmen und Planungen zur Nutzung von erneuerbaren Energien für die Stromerzeugung (Verfahrenserleichterung).

Nicht erst seit dem Krieg in der Ukraine sei klar geworden, dass unser Wohlstand extrem abhängig sei von einer verlässlichen und bezahlbaren Energieversorgung. „Deshalb ist unser Klimagesetz ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum Umbau unserer Energieversorgung. Weniger verbrauchen, weniger fossile Brennstoffe und mehr erneuerbare Energien und das schneller als bisher, das ist der Weg in die Zukunft“, kommentierte auch der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Martin Bäumer die Verabschiedung des Gesetzes.

Auch Bayern will nachziehen

Bayern will mit einer Reform der deutschlandweit einzigartigen 10H-Regelung für mehr Windräder sorgen. 10H bedeutet, dass Windkraftanlagen das Zehnfache ihrer Höhe als Abstand zur Wohnbebauung einhalten müssen: Bei modernen Anlagen bis zu 2000 m. Die Regelung hatte dazu geführt, dass im Freistaat kaum noch neue Windräder entstanden sind.

Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger hat die gestrigen Beschlüsse der Staatsregierung zum Ausbau der erneuerbaren Energien als einen „großen Durchbruch“ bezeichnet. „Im Einvernehmen mit den Bürgern und den Kommunen haben wir die Grundlage für einen deutlichen und schnellen Ausbau der Windenergie gelegt. Die 10H-Ausnahmen in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten, nahe Gewerbe- und Industriegebieten, auf vorbelasteten Flächen der Verkehrsinfrastruktur, beim Repowering, in Privat- und Staatswäldern und auf militärischen Übungsflächen schaffen das Potenzial für sehr viele moderne, leistungsstarke Windenergieanlagen“, sagt der Minister.

Die 10H-Reform sei für die bayerische Wirtschaft von existenzieller Bedeutung. Aiwanger: „Die Wirtschaft braucht sichere und bezahlbare Energie. Das sichert Wachstum und Arbeitsplätze. Jetzt ist die Stunde der Investoren, Unternehmer, Kommunen und Waldbesitzer.“ Es gelte nun, geeignete Grundstücke für die Windkraft zu finden und loszulegen. Er ist zuversichtlich, dass Bayern mit dieser Reform manches andere Bundesland auch bei der Windkraft überholen könnte.

Forderung an den Bund

Die Bundesregierung forderte der Staatsminister auf, den Arten- und Naturschutz so anzupassen, dass er die Windkrafterzeugung nicht unnötig erschwert. Etwa 440 der 1130 Windräder in Bayern stehen aus Naturschutzgründen 30 % der Laufzeit still. „Das ist ein Potenzial von 100 Windrädern, die bei Anpassung des Arten- und Naturschutzes sofort zur sauberen Energieerzeugung in Bayern zugeschaltet werden können. Auch wir wollen Vögel wie den Rotmilan schützen, müssen aber auch Dynamik in die Windkraft bringen", erklärte der Minister.

Solarpflicht auf Gewerbe- und Industriebauten

Auch die Ministerratsbeschlüsse zur Solarenergie werden Bayerns Position als Sonnenland Nummer eins in Deutschland ausbauen. 1300 staatliche Dachflächen sind identifiziert worden als für die Photovoltaik geeignet und werden für die Sonnenenergie genutzt werden. Auch wird es mehr Solarenergie auf Denkmälern geben. Aiwanger: „Zudem haben wir mit der PV-Pflicht auf Gewerbe- und Industriegebäuden ab 2023 einen guten Weg zum weiteren Ausbau dieser erneuerbaren Energie gefunden. Eine Empfehlung statt einer Pflicht für Solarenergie auf neuen Wohngebäuden ist eine maßvolle Unterstützung unserer PV-Offensive."

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