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NRW beschließt Klimaschutzgesetz

Nordrhein-Westfalen will Vorreiter beim Klimaschutz werden. Das Landeskabinett hat am Dienstag Eckpunkte für das neue Klimaschutzgesetz NRW verabschiedet. "Die Folgen der Klimaveränderungen sind weltweit und auch in Nordrhein-Westfalen bereits deutlich sicht- und spürbar", sagte Klimaschutzminister Johannes Remmel.

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Nordrhein-Westfalen will Vorreiter beim Klimaschutz werden. Das Landeskabinett hat am Dienstag Eckpunkte für das neue Klimaschutzgesetz NRW verabschiedet. "Die Folgen der Klimaveränderungen sind weltweit und auch in Nordrhein-Westfalen bereits deutlich sicht- und spürbar", sagte Klimaschutzminister Johannes Remmel. Um die Folgen des Wandels zu begrenzen, sei es daher notwendig, den globalen Temperaturanstieg insgesamt auf zwei Grad zu begrenzen. Remmel: "Nordrhein-Westfalen kommt bei der Erfüllung der Klimaschutzziele eine besondere Verantwortung zu, da hier etwa ein Drittel aller in Deutschland entstehenden Treibhausgase emittiert werden."


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In NRW soll jetzt ein Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht werden, durch das die Ziele rechtsverbindlich und verbindliche Mechanismen und Vorgaben für die Erarbeitung, Umsetzung, Überprüfung, Berichterstattung und Fortschreibung der klimapolitisch notwendigen Maßnahmen festgeschrieben werden. Die Verabschiedung der Eckpunkte durch das Kabinett ist nun der erste Schritt und skizziert die zentralen Inhalte des zu erarbeitenden Klimaschutzgesetzes. Auf der Basis des Gesetzes legt die Landesregierung dem Landtag in 2011 einen Klimaschutzplan vor, der die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung des Klimazieles sowie Zwischenziele festlegt.


Eckpunkte des Klimaschutzgesetzes NRW sind unter anderem:


- die verbindliche Verminderung der Treibhausgasemissionen in NRW bis 2020 um mindestens 25 Prozent und bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990;


- die Steigerung der Energieeffizienz, die Energieeinsparung und der Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie


- die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels;


- die Einrichtung eines Klimaschutzrates;


- die Einführung von Klimaschutzzielen als Ziele der Raumordnung


- und eine CO2-neutrale Landesverwaltung bis 2030.

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