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NRW hat neuen Windenergieerlass

Die Branchenverbände der erneuerbaren Energien begrüßen den überfälligen Windenergieerlass der NRW-Landesregierung. Trotzdem gibt es noch etliche offene Fragen.

Lesezeit: 3 Minuten

 Darauf hat die Windbranche in Nordrhein-Westfalen lange gewartet: Die Landesregierung hat in dieser Woche den lange erwarteten Windenergieerlass veröffentlicht. Mit dem Erlass will die Regierung die Kommunenund Genehmigungsbehörden bei ihren Aufgaben unterstützen. Denn landesweites Ziel ist es,  15 Prozent des Stroms aus Windenergie zu produzieren.


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Wegen der dynamischen Entwicklung des Windenergieausbaus in den vergangenen vier Jahren bei neuen Praxisfragen, neuer Gesetzgebung und Rechtsprechung sei es notwendig geworden, den bestehenden Windenergie-Erlass aus dem Jahr 2011 zu aktualisieren, erläutert die Landesregierung.

Hierzu hat der Gesetzgeber in einem Beteiligungsverfahren im Mai und Juni 2015 mehr als 30 Institutionen wie Energiewirtschafts-, Grundbesitzer-, Landwirtschafts- und Naturschutzverbände, kommunale Spitzenverbände sowie die Bezirksregierungen und Regionalplanungsbehörden, Landesbetriebe und die Bundeswehr angehört. Deren Stellungnahmen wurden ausgewertet und in den überarbeiteten Erlass eingearbeitet. Der Erlass ist für die nachgeordneten Behörden verwaltungsintern verbindlich.


Die Erneuerbare-Energien-Branche in Nordrhein-Westfalen begrüßt den neuen Erlass grundsätzlich. Er sei eine wichtige Grundlage, um den notwendigen Windenergieausbau in Nordrhein-Westfalen endlich wieder in Schwung zu bringen. Denn Investoren, aber auch Behörden und Kommunen hätten viel zu lange auf die schon vor über einem Jahr angekündigte Neufassung gewartet, erklärt der nordrhein-westfälische Landesverband des Bundesverbandes Windenergie.


Als positiv sieht der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) vor allem die Regelungen zur Windenergienutzung in Landschaftsschutzgebietenund zum vereinfachten Verfahren der Landschaftsbildkompensationen. Allerdings seien die Ersatzgeldleistungen zu hoch ausgefallen. Auch bewertet der LEE die Vorgabe positiv, dass Waldgebiete für die Windenergie nicht grundsätzlich tabu sind. Kritisch sei dagegen, dass der Geologische Dienst künftig an Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen beteiligt werden soll und ein Prüfradius von 10 Kilometern um seismologische Stationen gelten. Das sei unverständlich, weil es bei den bislang in NRW installierten rund 3.000 Windenergieanlagen keine Probleme gäbe. Auch die im Erlass festgeschriebene doppelte Absicherung der Rückbauverpflichtung, die es so nur für Windenergieanlagen gibt, bewerten die Verbände negativ.


Beide Verbände forderten die Landesregierung außerdem dazu auf, den längst überfälligen Landesentwicklungsplan (LEP) sowie den Klimaschutzplan zu verabschieden. Der LEP, der insbesondere für die weitere Regional- und Bauleitplanung erhebliche Bedeutung habe, brauche inklusive der Zeit der Minderheitsregierung mittlerweile mehr als fünf Jahre. Der Klimaschutzplan, der laut Klimaschutzgesetz bereits im Jahr 2013 erarbeitet werden sollte, befindet sich derzeit noch in der parlamentarischen Beratung. Als eines der größten Hindernisse beim Ausbau der Windenergie sehen die Verbände aber den Artenschutz. Dabei seien Windenergie und Artenschutz in Wahrheit deutlich verträglicher als häufig behauptet. Deshalb müsse auch der „Leitfaden Artenschutz“ in NRW noch einmal an die neuesten Erkenntnisse der Wissenschaft und Praxis angepasst werden.


Auch konterkariere der jetzige Entwurf des Landesnaturschutzgesetzes in vielen Bereichen den Windenergieerlass, denn das Gesetz baue neue rechtliche Hürden unter anderem auch für den Ausbau erneuerbarer Energien auf. Wenn diese bis 2025 mindestens 30 Prozent des Strombedarfs in NRW liefern sollen, seien weitere Barrieren für die Zukunftsenergien eindeutig der falsche Weg, kritisiert der LEE NRW.

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