Geht es nach dem Agrarausschuss des EU-Parlaments, dürfen Biogasanlagenbetreiber künftig die Becherpflanze (Durchwachsene Silphie) auf Ökologischen Vorrangflächen für das Greening anbauen und den Aufwuchs später in der Anlage vergären. Das ist zunächst sehr positiv, denn es regt mehr Anlagenbetreiber dazu an, die bienenfreundliche Dauerkultur anzubauen.
Absolut unverständlich ist dagegen, warum nicht andere Pflanzen wie blühende Wildpflanzen oder das Riesenweizengras greeningfähig sein sollen. Es wäre sinnvoll, beim zunehmenden Flächenschwund auf Ackerflächen einen Mehrfachnutzen anzustreben: Mehr Artenvielfalt und erneuerbare Energie auf einer Fläche. Die Verwertung in der Biogasanlage würde auch dazu beitragen, die immer höher steigenden Kosten für den Naturschutz abzufedern. Es ist ein Irrglaube, dass Natur- und Artenschutz kostenlos sind.
Ähnlich wie in Berlin fehlt auch Brüssel ein konsequentes Vorgehen bezüglich der Energiewende. Die EU sieht Anbaubiomasse wegen der möglichen indirekten Landnutzungsänderungen kritisch und will sie im Rahmen der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II) deutlich zurückfahren. Mit der Entscheidung zum Greening werden aber ökologisch sinnvolle Alternativen ausgebremst. Die Bürokraten müssen endlich verstehen, das erneuerbare Energien und Artenschutz Hand in Hand gehen können – wenn man es denn will.