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Offener Brief: „Strompreissubvention für die Industrie komplett falsch!“

Der Geschäftsführer von WestfalenWind Johannes Lackmann warnt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck in einem Brief, dass Subventionen Innovationen stoppen und der Energiewende schaden.

Lesezeit: 5 Minuten

Die von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck angekündigte längerfristige Subventionierung von Industriestrompreisen (bis 2030) wird mehr Schaden anrichten als Nutzen stiften. Davon ist der Paderborner Projektierer von Windparks, WestfalenWind, überzeugt. In einem offenen Brief erläutert Geschäftsführer Johannes Lackmann, warum Weg aus seiner Sicht komplett falsch ist.

Seine wichtigsten Kritikpunkte:

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  • Eine technologiespezifische Förderung aus Haushaltsmitteln zur Energiepreissubvention wirkt dem klimagerechten Umbau der Industrie direkt entgegen.
  • Eine Subvention von Baustoffen, Lebensmitteln oder Hygienepapier unterläuft Innovation in der Produktherstellung oder beim Austausch von energieintensiven Produkten durch weniger energieintensive Produkte (Holz statt Beton, Zellulosedämmstoffe statt PU-Schaum etc.).
  • Die verursachungsgerechte Bepreisung und Begrenzung von Emissionen über das europäische Emissionshandelssystem (ETS) gelte seit langem als das zentrale Instrument der Klimapolitik. Ein hochsubventionierter „Brückenstrompreis“ bis 2030 konterkariert für lange Zeit genau die Anstrengungen, die das Emissionshandelssystem hier endlich auslösen sollte.
  • "Der Preisschock in 2022 hat in der Industrie bereits zu der Erkenntnis geführt, wie ausgeliefert und hilflos man ist, wenn man auf Energie aus autokratisch regierten Ländern vertraut", sagt Lackmann. Seit dieser Zeit hätten allein bei WestfalenWind etwa 30 große Firmen um Kooperation für eine verlässliche Versorgung auf Basis erneuerbarer Energien nachgefragt. Das habe auch in der örtlichen Politik schon partiell zu einem Umdenken geführt. Die Ausweisung von Windgebieten zur Versorgung der jeweils heimischen Industrie bekäme Priorität. Die Ankündigung eines auf Jahre garantierten festen Strompreises von 6 ct/kWh würde all das auf einen Schlag zunichte machen und es würde genau die Firmen belohnen, die bisher zwar gejammert aber nichts gemacht haben.
  • Der LEE NRW hat für Thyssen in Duisburg ermittelt, das 25 % des Strombedarfs dort allein durch Windenergie auf den eigenen ausgedehnten Firmengeländen erzeugt werden könnten. Thyssen hat das laut Lackmann als nicht relevant abgetan. Eine große Bielefelder Eisengießerei hätte im letzten Jahr in der Presse beklagt, sie könne ihren Standort nur halten, wenn sie 45 GWh/Jahr günstigen Strom beziehen könne. Auf das Angebot von WestfalenWind, diesen Strom kostengünstig zu liefern, wenn die Gießerei gemeinsam mit dem Projektierer beim Bürgermeister für die Freigabe der notwendigen Standorte vorsprechen würde, habe man dort nicht reagiert. "Betrachtet man Deutschland von oben, stellt man fest, dass bislang die wenigsten Betriebe ihren großen Dachflächen, Fassaden, Freiflächen oder Parkplätze mit PV bestückt haben, obwohl sich das dort hervorragend rechnen würde", kritisiert der Geschäftsführer. Sein Fazit: Ohne Innovationsdruck verharren die Firmen im Status quo und verlieren international den Anschluss, wie man aktuell an der Autoindustrie sieht.

Ausbau der erneuerbaren Energien

Laut Lackmann muss die Bundesregierung statt der Subventionierung alle Voraussetzungen schaffen, damit sich Verbraucher und Industrie so kostengünstig wie möglich mit erneuerbaren Energien versorgen können. Dazu müssen eine Reihe schwerwiegender Fehler der aktuellen und früherer Bundesregierungen korrigiert werden.

Lackmanns Forderungen in dem offenen Brief:

  • Wenn einige Projektierer für Windstandorte Pachten von bis zu 30 % der Umsatzerlöse zahlen, ist das laut Lackmann ein direktes Maß dafür, um wieviel die EEG-Vergütung für Windstrom zu hoch ist. Statt das zu korrigieren, hat die Bundesregierung jetzt die Höchstpreisgrenzen für die Ausschreibungen nochmal hochgesetzt. Genau das mache Industriekooperationen fast unmöglich. Warum sollten Windstromerzeuger der Industrie kostenorientiert Strom anbieten, wenn durch das EEG deutlich höhere Erlöse erzielt werden können? Der verzögerte Ausbau der Windenergie sei nicht eine Folge zu geringer Margen, sondern das Ergebnis verzögerter Planungs- und Genehmigungsprozesse.

  • Das Referenzertragsmodell für Windenergie im EEG war ursprünglich gedacht als Anpassung der Vergütung an die jeweilige Ertragskraft von Windstandorten (höhere Vergütung an Standorten mit geringerem Energieertrag). Faktisch führt aber das Modell nach seiner Ansicht dazu, dass gute Standorte so dicht bebaut werden, dass der Ertrag deutlich sinkt. (Schlechter Parkwirkungsgrad) Das werde durch das EEG ausgeglichen und führt im Schnitt zu unnötig hohen Erzeugungskosten. Die Korrektur des Modells im ursprünglich angedachten Sinne seien durch Herausrechnen des Parkwirkungsgrads einfach möglich. 

  • Die Mindestpreisregelung im EEG biete den Stromerzeugern jeweils das Beste aus zwei Welten: Sind die Preise an der Strombörse im Monatsmittel niedriger als die gesetzliche Vergütung nach EEG, bekommen die Erzeuger die Differenz über die sogenannte Marktprämie ausgeglichen. Sind die Strombörsenpreise höher, erzielen die Erzeuger im Rahmen der Merit-Order höhere Erlöse allein am Markt. Die Erzeuger sollten sich zwischen Markt und EEG-Vergütung entscheiden können. Aber wer das EEG in Anspruch nehme, sollte Erlöse, die die EEG-Vergütung überschreiten, zurückführen (Contrats for Difference, CfD). CfD-Erlöse, die im Fond die Finanzierung der Marktprämien überschreiten, müssten an alle Stromkunden in gleichen Beträgen pro kWh zurückgeführt werden.
  • Im Arbeitspapier des Bundeswirtschaftsministeriums werden Hemmnisse für die Sektorkopplung durch falsche Regulatorik angesprochen. (Nutzen statt abregeln) Das seien in der Tat wichtige Punkte. Hier sollten aber zwei weitere Punkte abgeräumt werden: Derzeit ist eine Entnahme von Strom für die Belieferung von Firmen oder für Power-to-Heat-Anlagen über Direktleitungen im Rahmen des EEG nur möglich, wenn die Entnahme zu jedem Zeitpunkt den gleichen Prozentanteil an der Gesamterzeugung hat. Diese Beschränkung macht laut Lackmann eine Direktlieferung faktisch unmöglich und es gibt dafür auch keine sachliche Begründung. Wenn EE-Strom zur Wärmeerzeugung geliefert würde, sei es nicht vertretbar, diesen grünen Strom mit einer Stromsteuer von 2,05 ct/kWh zu belegen, wenn das sonst konkurrierende Erdgas nur mit einer Energiesteuer von 0,55 ct/kWh belegt ist.

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