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Offshore-Windenergie: Sehr niedrige Gebote bei zweiter Ausschreibung

Bei der zweiten Auktion für Offshore-Windenergie haben einige Bieter erneut auf EEG-Zuschläge verzichtet.

Lesezeit: 4 Minuten

Sechs Windparksmit einer Leistung von zusammen 1610 MW Leistung haben einen Zuschlag bei der zweiten Ausschreibungsrunde für Offshore-Windenergie erhalten. Drei Windparks sind in der Ostsee, drei in der Nordsee geplant.


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Der Durchschnittswert in der Gesamtauktion für die EEG-Einspeisevergütung beträgt 4,66 Cent/kWh bei einem Höchstgebot von 9,83 Cent/kWh, teilte die Bundesnetzagentur am vergangenen Freitag (27.04.18) mit. Zudem kam es, wie schon bei der Ausschreibung im April letzten Jahres, wieder zu sogenannten Null-Cent-Geboten.


Ostseequote erhöhte Durchschnittswerte leicht


Im Vergleich zur ersten Ausschreibung im April 2017 gab es in der zweiten Ausschreibungsrunde folgende Besonderheiten: er konnten nur Projekte teilnehmen, die in der ersten Ausschreibung keinen Zuschlag erhalten hatten, so dass jetzt weniger Gebote abgegeben wurden. Außerdem wurden in der zweiten Ausschreibung entsprechend der „Ostseequote“ von 500 MW Gebote von Offshore-Windparks in der Ostsee bevorzugt bezuschlagt.


Die im Vergleich zur ersten Ausschreibung höheren Durchschnittsgebote erklären sich vor allem durch die sogenannte Ostseequote, welche mit einer Größe von 500 MW bis zu 750 MW weniger Wettbewerbsdruck zur Folge hatte. Zudem sind die Standortbedingungen in der Ostsee komplexer und die Projekte dort sollen bereits in den Jahren 2021/22 in Betrieb genommen werden.


Inbetriebnahme ab 2021


Die Inbetriebnahme der nun bezuschlagten Projekte muss nach dem 31.12.2020 erfolgen. Damit werden die Projekte allerdings mit großer Wahrscheinlichkeit vor den Projekten der ersten Ausschreibungsrunde realisiert, deren Inbetriebnahme erst ab den Jahren 2024/2025 erfolgt, so dass diese bereits von Effekten der übernächsten Anlagen-Generation profitieren, erwartet der Verband VDMA Power Systems. Bei der Gebotsabgabe spielen auch Faktoren wir der zu erwartende Strompreis eine große Rolle, diese Unsicherheit hat ihren Preis. Daher brauchen manche Bieter noch eine risikovermindernde Mindestvergütung. Diese könnte sicherlich niedriger sein oder entfallen, wenn ein substanzieller CO2-Preis zuverlässig kalkulierbar wäre, also z.B. ein Mindestpreis eingeführt würde.


Die beiden Auktionen im sogenannten Übergangssystem hätten verdeutlicht, dass es bei der Nutzung der Windenergie auf See seit 2017 eine unerwartet starke Kostendegression gegeben habe, so der Bundesverband Windenergie (BWE). Auch aus diesem Grund hatte die Bundesregierung bereits Anfang 2018 in Ihrem Koalitionsvertrag im Bezug auf die angestrebte, schnelle Schließung der Lücke zum Klimaziel 2020 einen zusätzlichen Beitrag der Offshore-Windenergie in die Koalitionsvereinbarung aufgenommen. Hierzu könnten aus Sicht der Branche die frühzeitige Vergabe freier Kapazitäten an bestehenden Offshore-Netzanbindungssystemen dienen. Eine zusätzliche Ausschreibung dieser Kapazitäten an den betreffenden Konvertern könnte gleichzeitig Leerstandskosten vermeiden und wirksamen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Mit der zweiten Ausschreibung bleiben aktuell mindestens 800 MW an bestehenden Netzanbindungssystemen frei, von denen 650 MW kurzfristig wirtschaftlich nutzbar wären. Dazu sollte zeitnah eine zusätzliche Ausschreibung stattfinden.


Zielwerte müssten nach oben korrigiert werden


Die Bundesregierung ist aus Sicht der Branche zudem in dieser Legislaturperiode gefordert, die Ausbauziele für die Windenergie auf See nach oben zu öffnen. Dies ist auch erforderlich, um das Ziel der Bundesregierung von 65% Erneuerbaren Energien bis 2030 zu erreichen. Ein Ausbau von mindestens 20 GW statt dem heutigen offiziellen Ausbauziel von 15 GW bis 2030 sei erforderlich. 30 GW bis 2035 sei als Beitrag zur Erreichung der ambitionierten Klimaziele Deutschlands nötig.


„Die heutigen Ergebnisse verdeutlichen erneut, dass die Offshore-Windenergie das Potenzial hat, ein wichtiger Bestandteil einer preiswerten Energiewende zu bilden“, resümiert der BWE.


Um dieses Potenzial zu nutzen, sollten Bundesregierung und Bundesnetzagentur den geplanten Netzausbau bis 2025 zügig und termintreu durchführen und auch den weiteren Ausbau nach 2025 planen, sowie Maßnahmen zur Unterstützung der Sektorenkopplung vorantreiben. Die Unterzeichner begrüßen ausdrücklich das Ziel einen ambitionierten Maßnahmenplan zur Optimierung der Bestandsnetze vorzulegen. Außerdem sollte die Bundesregierung zügig die rechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung eines nationalen Offshore-Testfeldes schaffen, das im Koalitionsvertrag genannt ist und von der deutschen Industrie dringend benötigt wird.



Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Thomas Bareiß, kommentierte die Ergebnisse so: „Der durchschnittliche Zuschlagswert von 4,66 ct/kWh ist ein gutes Indiz für die Kosteneffizienz von Wind-Offshorestrom und spricht zudem für die zunehmende Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Energien.“


Mit dieser zweiten Ausschreibung für Offshore-Windparks enden die Ausschreibungen für weit fortgeschrittene Projekte in einem Gesamtumfang von 3.100 MW installierter Leistung. Die Inbetriebnahmen der bezuschlagten Windparks werden in den Zeiträumen von 2021 bis 2025 erfolgen. Die nächste Ausschreibung für Wind auf See findet im September 2021 mit Inbetriebnahmen ab 2026 statt.

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