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Offshore-Windparks zu Unrecht genehmigt?

Der Nabu hat ein Rechtsgutachten veröffentlicht, nachdem Offshore-Windparks zu unrecht genehmigt worden seien. Wichtige naturschutzrechtliche Prüfungen wären unterlassen worden. Das zuständige Bundesamt für Seeschiffart und Hydrographie weist die Vorwürfe entschieden zurück.

Lesezeit: 3 Minuten

Nach einem vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) veröffentlichten Rechtsgutachten soll es grobe Verstöße bei der Genehmigung mehrerer Offshore-Windparks in der deutschen Nordsee gegeben haben. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) habe Vorgaben europäischer Umweltgesetze nicht berücksichtigt, kritische Stellungnahmen der Naturschutzbehörden ignoriert und bestehende Wissenslücken stets pro Windparkbau interpretiert. Der Park "Butendiek" westlich von Sylt falle dabei laut NABU besonders negativ auf: Das Baugebiet liegt inmitten zweier Schutzgebiete für Schweinswale und Seevögel.


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Rechtsexperten des Instituts für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen hatten sich im Auftrag des NABU am Beispiel der vier genehmigten Parks "Butendiek, "Dan Tysk", "Amrumbank West" und "Borkum Riffgrund II" mit der Verwaltungspraxis des BSH auseinandergesetzt. Alle Genehmigungsbescheide wiesen danach eklatante Versäumnisse in Bezug auf geltendes Naturschutzrecht auf und hätten in der vorliegenden Form nicht erteilt werden dürfen. "Das Rechtsgutachten verpflichtet uns zum Handeln. Wenn solche gravierende Schäden an unserer Natur billigend in Kauf genommen werden, bleibt uns nur der Klageweg", so NABU-Bundesgeschäftsführer Miller.


BSH weist Kritik zurück


Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie aus Hamburg weist die Kritik an den Genehmigungen von Offshore-Windparks zurück. „Die Genehmigungen der Offshore Windparks erfolgten auf Basis der jeweils geltenden Rechtslage und waren zu erteilen, da keiner der Versagensgründe vorlag“, betonte die Präsidentin des BSH Monika Breuch-Moritz. Bevor das BSH die Genehmigungen erteilt habe, habe das BSH eine mögliche Gefährdung der Meeresumwelt umfassend geprüft. Dabei seien auch wissenschaftliche Erkenntnisse aus dem europäischen Ausland in die Bewertung eingeflossen. Für die Errichtung der Windparks gelten strenge Auflagen, z.B. zum Schutz des Schweinswals durch die Festlegung eines Schall-Grenzwertes beim Rammen der Fundamente.




Die Genehmigung des Offshore-Windparks Butendiek aus dem Jahr 2002 ist  laut BSH bestandskräftig und rechtmäßig. Obwohl zum Zeitpunkt der Genehmigung das Gebiet noch nicht als Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH) bzw. als Vogelschutzgebiet ausgewiesen war, hat das BSH bei der Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen diese erhöhten Anforderungen an den Schutz der marinen Umwelt zugrunde gelegt.




Offshore-Ausbau schreitet voran


Nach der aktuellen Statistik der Deutschen Windguard wurden im Jahr 2013 insgesamt 48 Offshore-Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 240 MW ans Netz angeschlossen. Davon wurden 41 Stück auch im vergangenen Jahr errichtet. Insgesamt speisten damit zum Jahresende 116 Offshore-Windenergieanlagen in Nord- und Ostsee mit einer Gesamtleistung von 520,3 MW Strom ins Netz ein. 103 weitere Anlagen mit einer Leistung von 394,6 MW waren bereits errichtet, aber warten derzeit noch auf den Netzanschluss. Weitere 282 Teilanlagen und Fundamente waren zum Jahreswechsel errichtet.



Damit befanden sich zum 31.12.2013 acht Offshore-Windparks im Bau, ein weiterer war vollständig errichtet, wartete aber noch auf den Netzanschluss. Die Gesamtleistung der Windparks, die sich Ende 2013 noch im Bau befanden, bzw. nicht ans Netz angeschlossen waren, betrug 2.432,4 MW.

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