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OVG Münster stoppt weiteren Einbau von Smart Metern

Die Richter stellen fest, dass die BSI-zertifizierten Smart-Meter zu leistungsschwach für Markt und Gesetz sind. Der bne bemängelt einen weiteren Rückschlag für die Energiewende.

Lesezeit: 3 Minuten

Der flächendeckende Einbau von intelligenten Stromzählern (Smart Meter) in Deutschland verzögert sich weiter: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat per Eilbeschluss vom 4. März eine Allgemeinverfügung des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit Sitz in Bonn ausgesetzt. Mit dieser Allgemeinverfügung hatte das BSI festgestellt, dass es technisch möglich ist, Messstellen für Stromverbrauch und -erzeugung mit intelligenten Messsystemen (Smart-Meter-Gateways) auszurüsten. Diese Feststellung beruht auf der Annahme, dass inzwischen auf dem Markt bestimmte, von verschiedenen Herstellern entwickelte intelligente Messsysteme verfügbar sind, die den gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Sicherheit und Funktionalität genügen. Damit waren Messstellenbetreiber (insbesondere Stadtwerke) verpflichtet, ihre Messstellen innerhalb gewisser Zeiträume mit diesen intelligenten Messsystemen auszurüsten. Zum anderen bewirkte die Feststellung faktisch ein Verwendungsverbot für andere Messsysteme.

Auch andere Systeme dürfen eingebaut werden

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Nunmehr hat das Oberverwaltungsgericht im einstweiligen Rechtsschutzverfahren auf die Beschwerde eines privaten Unternehmens aus Aachen, das auch andere Messsysteme vertreibt, die Vollziehung der Allgemeinverfügung ausgesetzt. Das hat zur Folge, dass nun vorläufig weiterhin andere Messsysteme eingebaut werden dürfen. Bereits – möglicherweise auch in Privathaushalten – verbaute intelligente Messsysteme müssen nicht ausgetauscht werden.

Zur Begründung hat der 21. Senat im Wesentlichen ausgeführt: Die Allgemeinverfügung sei voraussichtlich rechtswidrig. Die am Markt verfügbaren intelligenten Messsysteme genügten nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie seien hinsichtlich des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, zertifiziert. Diese Messsysteme könnten auch nicht zertifiziert werden, weil sie die technischen Anforderungen nicht erfüllten.

Weitere Klagen anhängig

Der Beschluss des 21. Senats ist unanfechtbar. Das Hauptsacheverfahren (Klage gegen die Allgemeinverfügung) ist noch beim Verwaltungsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 9 K 3784/20 anhängig. Zudem sind beim 21. Senat noch etwa 50 gleich gelagerte Beschwerdeverfahren von Messstellenbetreibern (insbesondere Stadtwerken) anhängig, in denen der Senat in Kürze entscheiden wird.

bne: Zähler sind zu leistungsschwach

Laut Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) hat das BSI die Messsysteme der ersten Generation nur auf wenige Funktionen bezogen zertifiziert, so dass diese SMGW kaum mehr Messdaten liefern können als bisher genutzte analoge Zähler.

Ohne geeignete intelligente Messsysteme würden dem Energiemarkt wichtige technische Voraussetzungen für die Entwicklung und Umsetzung von neuen Geschäftsmodellen und zum Erreichen der Klimaschutzschutzziele fehlen. Dabei gäbe es längst freie (nicht BSI-zertifizierte) Messsysteme, die vergleichbare Anforderungen zu Sicherheit, Eichrecht und Datenschutz erfüllen und den notwendigen Standards entsprächen. Diese Messsysteme würden schon jetzt jene Funktionen und Messwerte in der Auflösung mitbringen, die für aktuelle und zukünftige Geschäftsmodelle notwendig sind.

„Es ist schade, dass erst ein Gerichtsurteil knapp fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende den von an Anfang an verkorksten Prozess stoppen muss. Der im Messtellenbetriebsgesetz (MsbG) angelegte Zertifizierungsprozess ist ein strukturell überfrachtetes Desaster – er ist zeitraubend und erstickt Innovationen“, kommentiert bne-Geschäftsführer Robert Busch. Wenn Deutschland seine Führungsrolle bei der Digitalisierung der Energiewende wieder zurückholen wolle, müsse ein schnellerer und besserer Weg zur Wiedererlangung der Innovationsfähigkeit eingeschlagen werden.

Um die Innovationsfähigkeit des Marktes nicht zu ersticken, muss wieder gelten: So viel Regulierung wie nötig, aber so wenig wie möglich“, fordert Robert Busch. Hier wird nun ein wirklich technologieoffener Ansatz notwendig, um die Zukunft für moderne leistungsfähige und damit marktgerechte Digitalisierungslösungen zu sichern.

Der bne hat selbst Vorschläge zur Öffnung des Messstellenbetriebsgesetzes für Innovationen erarbeitet, die Sie hier abrufen können.

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