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Photovoltaik

Petition für bessere Rahmenbedingungen bei Solarstrom

Der Energie-Serviceanbieter Enerix hat mit der Petition „Sag ja zu Solar“ fünf Forderungen aufgestellt, um den Solarmarkt anzukurbeln.

Lesezeit: 3 Minuten

Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden sind ein wichtiger Baustein für die Energiewende und für den Klimaschutz. Gerade für die Privathaushalte sei die Eigenversorgung mit Solarstrom sehr effektiv und wegen der hohen Strompreise für den Verbraucher sehr interessant, sagt der Serviceanbieter für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher, Enerix aus Regensburg. Aus diesem Grund sei es unverständlich, dass die Bundesregierung in jeder Neufassung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) seit Jahren nachteilige Rahmenbedingungen geschaffen habe, die einen schnelleren Ausbau behinderten.

Fünf Forderungen an den Gesetzgeber

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Enerix hat deshalb die Petition „Sag ja zu Solar“ für einfachere Rahmenbedingungen für Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden gestartet. Innerhalb von drei Tagen haben bereits über 1000 Unterstützter die Online-Petition unterzeichnet, Ziel sind 10.000 Unterschriften.

Folgende fünf Punkte sollten laut Enerix in einer Neufassung des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) verbessert werden:

  1. Abschaffung der Eigenverbrauchsabgabe auf PV-Anlagen größer 10 kW. Die Umlage in Höhe von 2,56 Cent pro Kilowattstunde sei eine zusätzliche finanzielle Belastung, die dazu führt, dass Eigenheimbesitzer nur Anlagen bauen, die unterhalb der 10 kW-Grenze liegen.
  2. Verpflichtung und Förderung von PV-Anlagen auf allen Neubauten: Nur sieben Prozent aller neugebauten Einfamilienhäuser werden mit einer PV-Anlage ausgestattet. Das ist das Ergebnis einer jüngst veröffentlichen Studie des Wirtschaftsforschungsunternehmens EuPD. Dabei ist laut Enerix die Wirtschaftlichkeit und der Nutzen durch den hohen Eigenverbrauch für Hausstrom, Wärmepumpe oder für das E-Auto besonders hoch. Die Mehrkosten für eine PV-Anlage bei einem Neubau betragen dagegen gerade mal zwei Prozent der gesamten Baukosten. Diese Auflage könnte die Bundesregierung mit Förderanreizen, z.B. durch eine günstige Finanzierung oder durch Steuervorteile verbinden.
  3. Wegfall des 52 Gigawattpeak-Deckels: Die aktuell gültige Fassung des EEG sieht ein Ende der Förderung bei 52 GWp vor. Dieser Deckel wird voraussichtlich in 2020 erreicht. Zwar spielt die Einspeisevergütung mit rund 11 Cent nur noch eine untergeordnete Rolle, weil nur ein geringer Anteil des Solarstroms in das öffentliche Stromnetz verkauft wird, dennoch wäre es ein schlechtes Signal, wenn die Einspeisevergütung wegfallen würde.
  4. Abschaffung der EEG-Umlage bei Stromverkauf an Dritte im Hausnetz (Mieterstrom): Während Eigenheimbesitzer schon seit vielen Jahren vom Solarstrom profitieren, bleibt diese Energiequelle für Mieter trotz des Mieterstrommodels nach wie vor verschlossen. Pro verkaufter kWh an den Mieter beträgt die Umlage aktuell 6,405 Cent. Das gilt auch in den Fällen, in denen der Strom innerhalb des Gebäudes bleibt.
  5. Abschaffung der 70%-Regel bzw. der Einspeiseregelung bei Anlagen bis 30 kW: Bei PV-Anlagen mit einer Nennleistung von bis zu 30 kW verlangt das EEG entweder eine Fernsteuerungsmöglichkeit für den Energieversorger oder wahlweise eine Begrenzung der Anlagenwirkleistung auf maximalen 70 Prozent der Modulnennleistung. Das Erstere bedeutet, dass der Kunde zusätzliche Investitionskosten für die Steuerungshardware hätte, während er im zweiten Fall seine Anlagenleistung dauerhaft auf 70% begrenzen muss. Hintergrund dieser Regelung ist, dass der Gesetzgeber damit sicherstellen möchte, dass das öffentliche Stromnetz bei hohen Einspeiselasten von PV-Anlagen stabil bleibt und nicht überlastet wird. Bei kleinen Anlagen bis 30 kW sei diese Regelung aber unnötig, da der Strom aus solchen Anlagen sowieso in unmittelbarer Nähe zur Entstehung verbraucht werde und das Netz eher entlaste, so Enerix.

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