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Philip von Oldershausen hält Windenergie aus dem Wald für unverzichtbar

Beim Thema Windräder im Wald scheiden sich die Geister. Bei der Energiewende dürfe es keine Denkverbote geben, heißt es. Und Waldbesitzer benötigten das Geld für die Wiederaufforstung.

Lesezeit: 2 Minuten

„Die Nutzung von Windenergie aus dem Wald ist unverzichtbar für die Energiewende. Für die Ausweisung dieser Flächen muss ein gerechter regionaler Ansatz verfolgt werden“, erklärt Philip von Oldershausen, Präsident des Waldbesitzerverbands Niedersachsen, gegenüber dem Landvolk-Pressedienst.

Eine „behutsame Öffnung“ des Waldes ist das Ziel der Landesregierung. Von Oldershausen fordert, dass jeder Landkreis die Möglichkeit erhalten muss, windhöffige Standorte im Wald für Windenergieanlagen auszuweisen. Die im zweiten Entwurf des Landesraumordnungsprogramms (LROP) vorgesehene Einführung von „Vorranggebiete Wald“ führe ohne erkennbares Erfordernis zu weitgehenden und unverhältnismäßigen, beschränkenden Regulierungen mit erheblichen Eigentumsbeschränkungen der Waldeigentümer, so die Kritik.

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Von der Nutzung ausgeschlossen werden sollen unter anderem „Historisch alte Waldstandorte“. Dabei handele es sich um eine widersprüchliche Definition, die – ausgehend von alten Karten – aufzeigt, wo Wald seit rund 200 Jahren noch steht oder einmal gestanden haben soll. Über die ökologische Wertigkeit der Fläche oder des darauf wachsenden Waldes wird dabei nichts ausgesagt.

Winderträge für Wiederaufforstung nutzen

„In Niedersachsen müssen aktuell mehr als 50.000 ha ‚Historisch alte Waldstandorte‘ nach Sturm, Dürre und Käferbefall wiederbewaldet werden, hinzu kommen weitere tausende Hektar, die von früheren Kalamitäten und Waldbränden stark verändert sind, sodass ihre Schutzwürdigkeit mindestens erheblich reduziert ist“, erklärt von Oldershausen. „Es gehe bei der Begrifflichkeit nicht darum, in alte Waldbestände Windkraftanlagen zu bauen, sondern die Möglichkeit zu haben, mit den Erträgen aus der Windenergienutzung den Wald auf historischen Standorten wieder aufzuforsten.“ Aus guten Gründen seien „Historisch alte Waldstandorte“ in anderen Bundesländern nicht generell von der Windkraftnutzung ausgeschlossen worden.

Der Wald mit seinen vielfältigen Funktionen, seinen Schutzgebieten ist bereits durch eine enggestrickte solide Forstgesetzgebung und dem Naturschutzschutzrecht auf nationaler und europäischer Ebene ausreichend gesichert, so der Verband. Einer zusätzlichen Kategorie mit Einführung von Vorranggebieten Wald zum Schutz „Historisch alter Waldstandorte“ bedürfe es dementsprechend auf Ebene der Landesplanung nicht.

Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies appelliert, eine „Zwischennutzung von Wiederaufforstungsflächen für die Windenergie“ zu ermöglichen. Bei der Energiewende dürfe es keine Denkverbote geben.

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