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EEG-Novelle

Photovoltaik: An diesen Punkten muss die Bundesregierung nachschärfen

Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie hat ihren „10-Punkte-Plan“ zum Ausbau der Solarenergie in Deutschland mit dem EEG-Referentenentwurf verglichen. Vieles ist noch offen.

Lesezeit: 4 Minuten

In Deutschland gibt es nach Ansicht von Branchenvertretern viele bestehende finanzielle und bürokratische Hürden für den Ausbau der Solarenergie. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenergie (DGS), einer der großen deutschen Solarverbände, hatte deshalb im Mai 2020 gemeinsam mit dem Umweltinstitut München einen „10-Punkte-Plan“ zum Ausbau der Solarenergie in Deutschland veröffentlicht. Jetzt hat die DGS den inoffiziellen Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministriums zur Änderung des EEG mit den Plänen verglichen: Was ist enthalten, was ist verbesserungswürdig?

Punkt 1: Beide Solardeckel abschaffen

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Der erste Deckel, die 52-GW-Grenze für PV-Neuanlagen, wurde nach langem Ringen in einem separaten Gesetzgebungsverfahren bereits im Vorfeld der EEG-Reform abgeschafft, das war auch unbedingt notwendig, um überhaupt einen weiteren Ausbau der Photovoltaik in den Blick nehmen zu können. Den zweiten, „atmenden“ Deckel dagegen hat das BMWi im aktuellen Entwurf nicht angetastet.

Punkt 2: Ausschreiben abschaffen oder optimieren

Die DGS hatte eine Optimierung der Ausschreibungen gefordert, damit sie die dezentrale, sozialverträgliche und innovative Energiewende nicht behindern. Auch sollte die Ausschreibungspflicht erst für Anlagen ab 1 MW gelten, um Realisierungssicherheit für Anlagen zwischen 750 kWp und 1 MW zu bringen. Doch das Ministerium ist darauf bislang nicht eingegangen: Weder dezentrale Konzept noch andere Kriterien spiegeln sich in den Anforderungen. Im Gegenteil: In Zukunft sollen sogar auch kleinere PV-Anlagen nur nach Teilnahme am Ausschreibeverfahren realisiert werden dürfen.

Bislang sind große Dach- und Freiflächen in einem gemeinsamen Topf beim Ausschreibungsverfahren gelandet, die Dachanlagen haben dabei aufgrund der Kostenstruktur meist den Kürzeren gezogen, teilt die DGS mit. Nun sollen Anlagen auf großen Dächern schon ab dem kommenden Jahr ab 500 kWp in die Ausschreibung, die Grenze soll in den kommenden Jahren weiter sinken. Das widerspreche einem raschen und einfachen Ausbau der Photovoltaik vehement.

Punkt 3: Hürden abschaffen

Der EEG-Novellierungsentwurf enthält an einer der wichtigsten Stellen eine Lücke: Beim Thema Eigenversorgung und der dazugehörigen EEG-Umlage. „Trotzdem lässt sich bis auf kleine Verbesserung beim Mieterstrom sagen, dass der Geist der europäischen EE-Richtlinie, die den Prosumer in den Mittelpunkt stellt und ihn grundsätzlich von Umlagen, Abgaben und Bürokratie befreit, nicht bis zum Ministerium geweht ist“, analysiert die DGS. Der Begriff „Prosumer“ findet sich im Gesetzentwurf nur an einer Stelle, an der es um Stromzähler geht. Energy-Sharing oder Quartierskonzepte – alles derzeit Fehlanzeige in der Gesetzesvorlage.

Auch Bagatellgrenzen oder Vereinfachungen bei Anmeldungen, um damit die Umsetzung von kleinen PV-Anlagen bis hin zu Steckersolar-Geräten lukrativer zu machen, sei nicht gewünscht.

Punkt 4: Solar-Baupflicht

Ein mutiger Schritt wäre laut DGS gewesen, eine Solar-Baupflicht für Neubauten einzuführen. Einige Kommunen praktizieren das schon seit Jahren, Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg wollen das als Bundesländer durchsetzen. Der PV-Zubau für die Energiewende wäre damit gesichert. Aber das soll im EEG nach Auffassung des Wirtschaftsministeriums nicht eingesetzt werden.

Punkt 5: Kein Aus für Solaranlagen nach 20 Jahren

Schon lange trommelt nicht nur die DGS, dass für PV-Altanlagen, die aus der Förderung fallen, unbedingt vernünftige Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen. Hierzu sind Regelungen für Altanlagen im Gesetzentwurf enthalten, unter anderem soll auch eine Weiter-Einspeisung für eine Übergangszeit erlaubt werden – eine Erleichterung für viele Betreiber.

Doch schon, wenn eine Altanlage nicht voll einspeisen, sondern auch zur Eigenversorgung genutzt werden soll, wird es undurchsichtig, kompliziert und bürokratisch, kritisiert der Verband.

Punkte 6, 7 und 9 nicht relevant

Die im 10-Punkte-Plan geforderten Punkte Wärmeplanung und Förderung für Öko-Energieversorger sind nicht EEG-relevant, ebenso der Ausbau der solaren Wärmeerzeugung durch Solarthermie. Eine Streichung der Industrie-Privilegien (EEG-Umlagebefreiung für energieintensive Betriebe) ist nicht in Aussicht, im Gegenteil: Unternehmen sollen weiter von den Ausnahmen profitieren, obwohl sie inzwischen unter die entsprechenden Schwellenwerte der Energieintensität rutschen.

Punkt 8: Innovationen

Laut Entwurf zum EEG 2021 soll Innovationen geben – zumindest soll die danach benannte Ausschreibung in Zukunft mehr neue Leistung umfassen und Kombikraftwerken (z.B. PV+ Speicher) in die Umsetzung helfen. Die entsprechenden Regelungen sollen bis zum Jahr 2028 verlängert werden. Doch ob es neue Konzepte wie schwimmende PV-Anlagen oder Agro-Photovoltaik damit schaffen können, stellt die DGS derzeit in Frage. Und wie bei den anderen Ausschreibungen gilt: Ausschreibung heißt Volleinspeisung, eine Eigenversorgung ist dabei nicht erlaubt. Punkt 10: Vorbildfunktion des BundesDer Bund will laut EEG 2021 kein Vorbild werden, z.B. durch begleitende Image-Arbeit oder durch die Belegung eigener Gebäude.

Ernüchterndes Fazit

Bei der Beurteilung eines Papiers in einem so frühen Stadium ist Vorsicht angebracht. Inhaltlich sind einige Kritikpunkte aus dem 10-Punkte-Plan von DGS und Umweltinstitut zwar aufgegriffen worden, aber der neue Entwurf strotze vor weiterer Bürokratisierung, mehr Risiko und schlechteren Konditionen für die PV-Betreiber.

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