Betreiber von Photovoltaikanlagen müssen sich darauf einstellen, dass der Messstellenbetreiber künftig den vorhandenen Stromzähler gegen einen neuen, intelligenten Zähler („Smart Meter“) tauschen wird. Grund hierfür ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das für Erzeugungsanlagen ab 7 kW intelligente Messsysteme vorschreibt, sobald das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Marktverfügbarkeit solcher Smart Meter feststellt. Bislang lässt die Markterklärung für Erzeugungsanlagen allerdings noch auf sich warten. „Neuanlagen, die nach der Markterklärung in Betrieb genommen werden, müssen von vornherein solche intelligenten Messsysteme mit Smart-Meter-Gateways besitzen. Hierüber muss der Netzbetreiber künftig jederzeit die Ist-Einspeisung abrufen können“, erklärte Rechtsanwältin Dr. Manuela Herms von der prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Leipzig auf einem Webinar des Bundesverbandes Windenergie (BWE).
Neu: Stufenlose Fernsteuerung
Außerdem soll der Netzbetreiber über die Smart-Meter-Gateways die Einspeiseleistung möglichst stufenlos (sofern dies technisch möglich ist) ferngesteuert regeln können. Bislang ist nur eine stufenweise Regelung vorgeschrieben. „Neu ist auch, dass diese Regelung für alle EEG- und KWK-Anlagen über 25 kW gilt“, erläuterte sie. Im vorherigen EEG 2017 gab es diese Pflicht erst ab einer Anlagenleistung von mehr als 100 kW.
Auch bei Anlagen unter 7 kW sind Smart Meter gefordert. Allerdings muss der Netzbetreiber mit ihnen nur die Ist-Einspeisung abrufen können. Die Möglichkeit, die Einspeiseleistung zu reduzieren, ist bei den Kleinanlagen nicht vorgeschrieben.
Achten Sie auf die Markterklärung des BSI
Für Anlagen, die vor dem 1.1.2021 ans Netz gegangen sind, gilt zunächst das EEG 2017 weiter. Sobald jedoch im Zuge des Smart-Meter-Rollouts ein intelligentes Messsystem in der Anlage verbaut wird, gelten auch für Altanlagen die neuen Regelungen des EEG 2021 – insbesondere die neuen Leistungsgrenzen. Wie Herms klar machte, kann sich dann für Bestandsanlagen im Leistungsbereich zwischen 25 kW und 100 kW erstmals die Pflicht zur Reduzierung der Einspeiseleistung ergeben.
Die Kosten für den Einbau des Smart Meters trägt übrigens der Anlagenbetreiber. „Allerdings gibt es im Messstellenbetriebsgesetz gewisse Obergrenzen“, schränkte Herms ein. Der Rat der Rechtsanwältin: „Gerade bei der Planung neuer Anlagen sollte man im Auge behalten, wann das BSI die Markterklärung für die Einbaugruppe der Erzeugungsanlagen herausgibt.“ Denn nimmt man eine Anlage nach der Markterklärung des BSI ohne intelligentes Messsystem in Betrieb, entfällt bis zur Nachrüstung der Anspruch auf die Marktprämie.
von Godehard Fremdling
Hauptsache : Kompliziert und teuer
Die Strom - Konzerne fürchten die Solar - Energie wie der Teufel das Weihwasser. Deswegen wird an jeder Ecke ein Hindernis aufgestellt. Ob diese Smart - Meter überhaupt was bringen ist doch völlig egal. Hauptsache die eigene PV - Anlage wird kompliziert und teuer und manche sagen ... mehr anzeigen dann, ne lieber doch nicht ! weniger anzeigen
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von Karlheinz Gruber
Zu den Intelligenten Stromversorgern
empfehle ich einfach mal das Buch "Black out" zu lesen. Ist ein Krimi, aber selbst dem Autor wurde bei den Recherchen zu den Teilen anders. Wenn die Wirtschaft glaubt, alles über das Internet Regeln zu müssen/ können, dann sind sie nicht alleine. Da haben auch noch ganz andere ... mehr anzeigen Interessen daran, die Stromversorgung zu regeln. AM liebsten würde ich den Smart Meter bei mir rauswerfen. Darf es leider nicht weniger anzeigen
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von Heinrich-Bernhard Muenzebrock
Problem
Die Netzbetreiber wollen nicht nur die Einspeisemenge kontrollieren, sondern auch bei Bedarf die Einspeisung ins Netz reduzieren. Dazu kommt, dass ab 2021, in der Zeit einer Überversorgung im Netz, verbunden mit negativen Strompreisen, keine Einspeisevergütung mehr gezahlt wird.
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von Heinrich Albo
Wer bezahlt den Ertragsausfall
Im Falle der Leistungsreduzierung? Warum hat man es nicht bei der 30 kW Grenze belassen????
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