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Planung eines Kleinwindrades, Teil 4: Die Baugenehmigung

Kleinwindkraftexperte Patrick Jüttemann hat kürzlich in unserem Webinar Tipps zur Planung einer Anlage gegeben. Im letzten Teil unserer Serie geht es um den Gang zur Behörde.

Lesezeit: 3 Minuten

Gelten für Kleinwindräder besondere Bestimmungen?

Bauten in der Landwirtschaft und im Gartenbau sind nach dem Baugesetzbuch im Außenbereich privilegiert. Das gilt auch für ein Kleinwindrad. Bedingung dafür ist zwar, dass der Betrieb mehr als die Hälfte des Stroms selbst verbrauchen muss. Allerdings ist das bei der Kleinwindkraft aufgrund der fehlenden Einspeisevergütung ohnehin üblich.

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Die wichtigste Gesetzesgrundlage für Kleinwindräder ist die jeweilige Landesbauordnung in den Bundesländern. Dazu kommt die unterschiedliche Genehmigungspraxis in den Behörden. Jüttemann rät zu einer Bauvoranfrage: „In der Regel hat man dann nach etwa drei Monaten eine Antwort, damit man weiß, was die Behörde an Anforderung hat.“ Hilfreich ist eine professionelle Begleitung durch den Hersteller, der sich um wichtige Dokumente wie Gutachten, Statik, Zertifizierung, Schallkurve usw. kümmern, aber auch den gesamten Dialog mit dem Bauamt übernehmen kann.

Wie groß darf ein Kleinwindrad maximal sein?

Bei der Baugenehmigung ist nicht die Leistung in kW entscheidend, sondern die Gesamthöhe. Diese beträgt bei einem Kleinwindrad maximal 50 m. Gemeint ist die Höhe bis zur Flügelspitze. „Wenn der Mast 42 m hoch ist, dürfen die Rotorblätter maximal 8 m lang sein“, sagt Jüttemann.

Welche Abstände sind einzuhalten?

Wie Jüttemann ausführt, sind Abstände selten ein Problem im Außenbereich. Diese hängen wieder von der jeweiligen Landesbauordnung ab. In der Regel sind Betreiber aber mit einem Abstand von 1H auf der richtigen Seite, bei 50 m Gesamthöhe der Kleinwindkraftanlage also auch ein Abstand von 50 m zu Gebäuden, Straßen, Nachbargrundstücken usw.

Dazu gibt es immissionsschutzrechtliche Abstandsbestimmungen, die vom Schall und Schattenwurf abhängen. „Es hilft, wenn Betreiber einer Behörde klar machen, dass Kleinwindanlagen optisch unauffällig sind und keinen Einfluss aufs Landschaftsbild haben. Im Gegensatz zu

Megawattanlage mit 200 m Nabenhöhe“, fasst Jüttemann zusammen. Dazu tragen auch die die im Vergleich zu Großwindkraftanlagen sehr schmalen Rotorblätter bei.

Wie weit darf eine Anlage vom Hof entfernt stehen?

Bei der Standortwahl könnte es sinnvoll sein, die Anlage auf einen Hügel oder eine andere Stelle zu errichten, wo es lokal viel Wind gibt. Bei der Baugenehmigung ist jedoch zu beachten, dass Anlage und Betrieb eine „optische Zuordnung“ bilden müssen. Damit soll die Landschaft nicht zersiedelt werden. In der Praxis gelten in der Regel 150 m als Maximum. Das örtliche Bauamt hat auch hier das letzte Wort.

Gibt es auch genehmigungsfreie Anlagen?

Hier muss man unterscheiden in verfahrensfreie und genehmigungsfreie Anlagen. Bei verfahrensfreien hat der Betreiber völlig freie Hand, bei genehmigungsfreien Anlagen muss er das Bauamt informieren. „In vielen Bundesländern dürfen genehmigungsfreie Anlagen nicht übe 10 m Gesamthöhe sein. Das ist für die Landwirtschaft meist uninteressant, weil die Anlagen oft zu wenig Strom produzieren“, sagt Jüttemann. Er sieht diesen Typ eher bei Privathaushalten, die das Windrad eher aus Hobby betreiben wollen.

Wenn Sie sich weiter über Kleinwindkraft informieren wollen, finden Sie aufwww.klein-windkraftanlagen.comweitere Tipps zur Planung und zur Technik. Aufwww.youtube.com/kleinwindkraftfinden Sie zudem zahlreiche Erklärvideos mit weiteren Tipps zur Technik, Planung und Anlagenkauf.

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