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Praxistaugliche Regelungen für Holzfeuerungsanlagen endgültig beschlossen

Mit der jetzt erfolgten Verabschiedung der 44. BImSchV wurde nach jahrelangen Beratungen Rechts- und Planungssicherheit bei den mittelgroßen Feuerungsanlagen geschaffen.

Lesezeit: 2 Minuten

Nachdem der Bundesrat bereits im Dezember 2018 der Verordnung zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie für kleine und mittelgroße Feuerungsanlagen (MCP-Direktive) unter Maßgabe einiger Überarbeitungen zugestimmt hatte, folgte nun die endgültige Verabschiedung auf der Sitzung am 7. Juni. Damit wurde für die 2.000 Anlagen in der Holzindustrie, bei Energieversorgern sowie für kommunale Heizwerke Planungssicherheit geschaffen und die nachhaltige Energiewende gestärkt, kommentiert der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH).

"Die Umsetzung der europäischen Vorgaben für mittelgroße Feuerungsanlagen hielt die gesamte Holzenergiebranche seit Jahren in Atem. Wir freuen uns daher sehr, dass mit der endgültigen Verabschiedung durch den Bundesrat der Beitrag dieser Anlagen zu einer ressourceneffizienten und nachhaltigen Energieerzeugung langfristig gesichert wurde", sagt Julia Möbus, Leiterin Politik und Kommunikation beim DeSH.

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Gemeinsam mit Energie-, Landwirtschafts- und Holzfachverbänden sowie weiteren Partnern setzte sich der Verband für eine 1:1- Umsetzung der europäischen Vorgaben ein: „Der Ausbau der Erneuerbaren Energien kann nur gelingen, wenn dafür verhältnismäßige und in der Praxis umsetzbare Rahmenbedingungen geschaffen werden. Der ursprünglich geplante deutsche Sonderweg hätte dieses Ziel bei den Holzfeuerungsanlagen in weite Ferne gerückt", erklärt Möbus.

De facto hätten sie das Aus für die meisten Holzenergieanlagen in Deutschland bedeutet. Die Betreiber hätten im Vergleich zu ihren europäischen Nachbarn bis zu 60 Prozent strengere Emissionsgrenzen in verkürzten Übergangsfristen erfüllen müssen. Vorgaben, die weder durch Nachrüstung noch Neubau technisch, räumlich und wirtschaftlich realisierbar gewesen wären, argumentierten die Branchenvertreter.

„Mit der nun gefundenen Lösung zur Umsetzung der MCP-Verordnung kann die Holzenergiebranche ihre Schlüsselrolle bei der Energiewende ausspielen und ihre Investitionsentscheidungen auf dem guten Stand der Technik treffen", gibt Matthias Held, Geschäftsführer des Fachverbands Holzenergie (FVH) zu bedenken. "Denn ohne die Holzenergie werden die Klimaziele 2030 nicht erreichbar sein.“

Mit der erfolgten Verabschiedung der 44. BImSchV wurde nach jahrelangen Beratungen für die nun Branche Rechts- und Planungssicherheit bei den mittelgroßen Feuerungsanlagen geschaffen. Den auf Initiative Baden-Württembergs im Bundesrat im Dezember 2018 eingebrachten Antrag zur Überarbeitung der Ableitbedingungen kleiner Feuerungsanlagen unter 1 MW werden die Verbände ebenfalls begleiten und durch Praxisexpertise unterstützen.

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