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Fördermittel für den Forst

Privatwaldbesitzer erhalten Unterstützung beim Waldumbau

Waldbesitzer können sich auf den Webseiten der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. über die finanzielle Förderung zum Waldumbau oder zur Beseitigung von Schäden informieren.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geht nach aktueller Einschätzung von circa 160,5 Millionen Kubikmeter Schadholz aus, das Stürme, Dürre, Brände und Insektenbefall zwischen 2018 und Ende 2020 deutschlandweit auf einer Fläche von rund 245.000 Hektar verursacht haben werden.

Ende 2019 lagen die Zahlen bei 105 Millionen Kubikmeter Schadholz auf 180 000 Hektar Waldfläche. Knapp zwei Drittel der Schadflächen entfielen auf private Waldbesitzer und Körperschaften.

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Bis zu 90 % Förderung für Kleinwaldbesitzer

Bis 2023 stellt das BMEL Waldbesitzern Bundesmittel in Höhe von 480 Millionen Euro aus dem Fonds Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zur Verfügung. Mit Finanzbeteiligung der Länder stehen insgesamt knapp 800 Millionen Euro für den Abtransport von Schadholz, für Wiederaufforstungen und den klimaangepassten Waldumbau bereit. Kleinprivatwaldbesitzer mit bis zu 20 Hektar Waldbesitz können Fördersätze von bis zu 90 Prozent erhalten.

Private Waldbesitzer können sich auf der Internetseite privatwald.fnr.de der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) ab sofort über Möglichkeiten der finanziellen Förderung informieren. Auf den Seiten stellt die FNR insbesondere die vom Bund und den Bundesländern über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) finanzierten Maßnahmen vor. Dazu zählen neben Unterstützungsmöglichkeiten zur naturnahen Waldbewirtschaftung vor allem finanzielle Förderungen zur Beseitigung der Folgen von Extremwetterereignissen, etwa zur Schadholzaufarbeitung und Wiederaufforstung.

Mittel des Bundes und der EU

Fördermöglichkeiten aus dem Waldklimafonds des Bundeslandwirtschafts- und des Bundesumweltministeriums zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel können ebenfalls abgerufen werden, dazu weitere aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER). Zudem werden länderspezifische Förderoptionen – beispielsweise Zuschüsse zu Verjüngungskosten nach Waldbrandschäden – sowie Angebote der Fördersparte Forstwirtschaft der Landwirtschaftlichen Rentenbank vorgestellt. Erklärungen zur Antragstellung und Kontakte wichtiger Ansprechpartner in den einzelnen Bundesländern komplettieren die Webseite.

Alle Informationen stehen auch als Broschüre zum Download bereit.

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