Der Koalitionsvertrag der neuen Regierung verspricht eine Strompreissenkung um mindestens 5 ct/kWh. „Die Solarenergie kann dazu einen guten Teil beitragen, wenn man sich bei der künftigen Förderung durch das EEG und durch andere Regulierungen auf das Einfache und Preiswerte fokussieren würde“, sagt Berater und Photovoltaikexperte Ralf Schnitzler aus Köln. Dann ginge die Energiewende nicht nur schneller, sondern auch mit weniger Ressourcenverbrauch und mit mehr Gemeinwohl und weniger Kosten für die Energieverbrauche einher.
EU-konforme Lösung
Bei seinen Vorschlägen hat Schnitzler folgende Prämissen erstellt:
Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollten künftig schneller vorankommen,
eine Neugestaltung muss den Regeln der EU-Kommission entsprechen,
bei der Agri-PV soll es eine Öko-Variante geben.
Wunschliste an die Politik
Schnitzlers Vorschläge im Einzelnen:
Wegfall der EEG-Ausschreibungen für verschiedene Typen von Photovoltaik-Anlagen: Das bedeutet, es gibt keine Differenzierung mehr zwischen Dach-/Fassade-/Parkplatz-/Freifläche-/Agri-/Moor-/Floating. „Das ist eine klare Abkehr von allen „Sonderlocken“, die einer stringenten Ausrichtung auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit entgegenstehen“, sagt er.
Abschaffung der Privilegierung im Baurecht für Photovoltaik-Anlagen aller Art,damit die kommunale Planungshoheit gestärkt wird und für alle Photovoltaik-Anlagen immer dasselbe Prozedere gilt.
Generelle Erlaubnis, in einem Solarpark (neu oder alt) einen Energiespeicher als Nebenanlage zu errichten und zu betreiben. Die Betriebsweise ist dabei egal. Der Baukostenzuschuss für Energiespeicher an Photovoltaik-Anlagen entfällt.
Kein externer naturschutzfachlicher Ausgleich für PV-Freiflächenanlagen mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von unter 0,65.
Einstufung aller PV-Freiflächenanlagen auf Agrarland im Sinne des Agrarrechts, Erbrechts, Steuerrechts als eine reguläre Form der Landwirtschaft. „Die Anlagen wären dann überall genehmigungsfähig, wo Landwirtschaft betrieben wird und bedürfen keines Zielabweichungsverfahrens“, erklärt der Berater.
Vereinfachte Umsetzung von marktwirtschaftlich ausgerichteten Konzepten wie Stromlieferverträge (Power-Purchase-Agreements, PPA) oder Contracts for Difference (Cfd): Diese werden von der EU vorgeschrieben. Als vereinfachte Lösung schlägt Schnitzler die Staffelung der Netzgebühren bei Offsite-PPA in Abhängigkeit von der Distanz zwischen Erzeugung und Verbrauch vor.
Neu: Öko-Agri-PV
Schon vorhandene Vornormen (DIN-SPEC) oder künftige Normen regeln die möglichen Formen der Agri-Photovoltaik, bei der produktive Landwirtschaft unter und zwischen den Solarmodulen betrieben wird. „Wenn keine produktive Landwirtschaft in der Agri-PV-Anlage betrieben wird, die GRZ unter 0,65 liegt und die Hege und Pflege von einem aktiven Landwirt gemacht wird, dann ist das eine sogenannte Öko-Agri-PV-Anlage“, schlägt er vor. Dieser Typ könnte in den Ökoregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP, 1. Säule) als eine erlaubte und geförderte Form des Brachlandes mit aufgenommen werden. Mit der GAP-Förderung werde die Hege und Pflege der Öko-Agri-Photovoltaik-Anlagen mitfinanziert, die auch deswegen immer von einem aktiven Landwirt erbracht werden müsse, so Schnitzler.
Falls die Öko-Agri-PV-Anlage auf Agrarland errichtet wird, das bisher von einem landwirtschaftlichen Pächter bewirtschaftet wurde, ist diesem die Erbringung der Hege und Pflege anzubieten, um Pächterinteressen beim Bau von Öko-Agri-PV-Anlagen mit zu berücksichtigen.
Schnitzlers Fazit: „Für die Energiewende haben wir eigentlich zu wenig Zeit, Geld und Ressourcen, um verschiedene Formen der Solarenergienutzung verschieden zu fördern. Eine Förderung für alle reicht in meinen Augen völlig aus.“