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Der richtige Standort fürs Kleinwindrad

Steigende Strompreise machen Kleinwindräder wieder interessant. Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit ist der Standort – worauf Sie dabei achten sollten.

Lesezeit: 5 Minuten

Mit der Energiepreiskrise werden mittlerweile Stromquellen für mehr Landwirte interessant, die bislang nur an besonders ertragreichen Standorten wirtschaftlich waren, wie z. B. die Kleinwindkraft. Bislang waren Kleinwindräder mit ­einer Leistung von 10 bis 30 kW vor ­allem in den windstarken Ländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen vertreten, wie das Centrale Agrar-­Roh­stoff Marketing- und Energie-Netzwerk (C.A.R.M.E.N.) ermittelt hat.

Zwar gibt es auch in Bayern und ­Baden-Württemberg einige Kleinwindräder, aber flächendeckend kommt die Technik bislang noch nicht zum Einsatz. „Den größten Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit hat die Windgeschwindigkeit“, sagt C.A.R.M.E.N.- Kleinwindexpertin Vera Kragl. „Bei einer Verdopplung der Windgeschwindigkeit liegt der Stromertrag achtmal höher“, erklärt sie.

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Je nach Standort und Anlagengröße können die Stromerzeugungskosten bei Kleinwindanlagen bis 30 kW zwischen 15 und 30 ct/kWh liegen, hat C.A.R.M.E.N. ermittelt. Nach diesen Berechnungen ist eine 10 kW-Beispielsanlage bei einer Windgeschwindigkeit von 4 m/s im Jahr 2021 nicht wirtschaftlich – selbst bei 100 % Eigenverbrauch. Bei 5 m/s dagegen liegt die Amortisationszeit bei elf Jahren (100 % Eigenverbrauchsquote), bei 75 % immerhin bei 15 Jahren. Unter den neuen energiepolitischen Gegebenheiten und Preisstrukturen ist das mittlerweile völlig anders.

Turbulenzen sind schädlich

Neben der Windgeschwindigkeit gibt es noch weitere wichtige Faktoren, die für einen wirtschaftlichen Betrieb einer Kleinwindanlage betrachtet werden müssen. „Entscheidend ist auch die Verteilung der Windgeschwindigkeiten im Laufe des Jahres“, sagt Kragl. So können zwei identische Anlagen bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit des Windes von 5 m/s nicht gleich rentabel sein. Denn es ist ein Unterschied, ob der Wind gleichmäßig strömt oder ob es einzelne Geschwindigkeitsspitzen gibt. Letzteres wirkt sich positiv auf den Ertrag aus.

Ob der an einem Standort vorherrschende Wind auch bei der Anlage ankommt, hängt davon ab, ob die Anlage frei vom Wind aus der Hauptwindrichtung angeströmt werden kann. Gibt es dagegen Turbulenzen, ist die Stromausbeute geringer – auch wenn vermeintlich viel Wind weht. „Verwirbelungen führen zu mechanischer Belastung und geringeren Erträgen“, sagt Kragl.

Turbulenzen entstehen, wenn der Wind auf ein Hindernis stößt, wie z.B. ein Stück Wald oder eine Hecke. Für den nötigen Abstand rät sie zu der Faustformel „20H“: Sind die Bäume in dem Waldstück etwa 5 m hoch, sollte die Kleinwindanlage 20 x 5 m, also mindestens 100 m entfernt stehen.

Auf Abstand zu Wohngebäuden achten

Unabhängig von den Windverhältnissen spielt auch das Baurecht beim Aufstellen der Anlage eine Rolle. Kleinwindräder fallen erst ab 50 m Gesamthöhe unter das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), darunter werden sie nach Baurecht genehmigt. Näheres regelt die jeweilige Landesbauordnung, die in jedem Bundesland ein wenig anders ist.

In Bayern beispielsweise gilt die 10 H-Regelung, die besagt, dass ein Windrad das Zehnfache seiner Gesamthöhe als Abstand zur Wohnbebauung einhalten muss. „Im Außenbereich gilt die 10 H-Regel bei Kleinwindanlagen jedoch nicht, wenn sie als untergeordnete Nebenanlage für landwirtschaftliche Betriebe errichtet wird“, sagt Kragl.

Eine Nebenanlage speist den Strom – anders als eine „Hauptanlage“ – nicht überwiegend ins Netz ein, sondern dient primär dem Betrieb. Das bedeutet z.B. in Bayern: Mehr als 50 % des erzeugten Stroms muss der Betrieb selbst verbrauchen. „Da Landwirte das Windrad vor allem für die Eigenstromversorgung nutzen, zählt es fast immer als Nebenanlage“, sagt die Expertin.

„Zudem muss die Anlage im räum­lichen Zusammenhang mit dem Hof stehen“, ergänzt Caroline Libotte, Geschäftsführerin des Planungsbüros Ökotec Windenergie aus Berlin. Als räumlich zusammenhängend gilt ein Windrad laut Rechtsprechung jedenfalls, wenn es bis zu 180 m vom Hof entfernt steht.

Baugenehmigung innerhalb von 7 Monaten möglich

Wie Libotte aus der Praxis weiß, sind einige Bauämter geneigt, umfangreiche Gutachten zu Fledermäusen oder Vögeln zu verlangen. Die Kosten dafür können sich auf fünfstellige Beträge aufsummieren. „Gerade unerfahrene Behörden könnten dabei auf die Genehmigungspraxis von Großwindrädern zurückgreifen. Wichtig ist es daher, deutlich zu machen, dass Kleinwindräder anders behandelt werden müssen und es auch durch geeignete Standortwahl in den meisten Fällen begründbar ist, dass auf Kartierungen verzichtet werden kann“, sagt sie.

Mit guter Planung und entsprechenden Bauantragsunterlagen ist ihrer Erfahrung nach eine Baugenehmigung innerhalb von sieben Monaten möglich. Das hängt immer auch von dem jeweiligen Bauamt ab, da keine festen Fristen gelten. Das funktioniert aber nur problemlos, wenn das Kleinwindrad eine Typenprüfung nach deutschem Recht durchlaufen hat. Diese führen spezielle Zertifizierungsunternehmen durch. Das Zertifikat am Ende besagt, dass Fundament, Turm, Bauart, Gewicht des Maschinenhauses usw. ohne Probleme zusammenpassen und einen sicheren Betrieb ermöglichen.

Außerdem bestätigt das Zertifikat, dass der Typ alle notwendigen deutschen Normen, Standards und Regelwerke einhält. Dieses Zertifikat gilt dann für alle Anlagen des gleichen Typs. „Ohne Typenprüfung muss ein Bauherr für den Bauantrag ansonsten für die gewünschte Anlage eine Einzelstatikberechnung und viele andere Nachweise anführen“, sagt Libotte.

Hilfe bei der Planung

Wenn Sie sich herstellerunabhängig über Kleinwindkraft erkundigen wollen, finden Sie hier weitere Infos:

www.carmen-ev.de: Das bayerische Netzwerk hat eine kostenlose Broschüre über Kleinwindräder ver­öffentlicht, die Hinweise zur Planung und zur Wirtschaftlichkeit enthält.

www.klein-windkraftanlagen.com: Auf dem Portal finden Sie viele ­Infos und Videos zur Technik, zur ­Planung und Vorschriften in einzelnen ­Bundesländern, zu bewährten ­Modellen von Kleinwindrädern und eine Marktübersicht, die jährlich ­aktualisiert wird.

www.bundesverband-kleinwindanlagen.de: Hier erhalten Sie weitere Infos zu Technik und Recht von Kleinwindrädern, so z. B. eine Kurzstudie zur Marktentwicklung.

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